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Strafanzeige wegen Hitlergruß erstattetJU-Mitglied soll aus CDU ausgeschlossen werden

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Das Landgericht Köln. (Symbolbild)

Rhein-Erft-Kreis/Wesseling – Der Kreisverband der CDU hat gegen eines ihrer Mitglieder, das rechtsextreme Tendenzen gezeigt haben soll, ein Parteiausschlussverfahren beantragt. Dies bestätigte die Kreisparteivorsitzende Romina Plonsker am Freitag auf Anfrage.

Es geht dabei um den Vorsitzenden der Jungen Union (JU) in Wesseling. Dem jungen Mann wird vorgeworfen, auf einer Karnevalsveranstaltung der Großen Wesselinger Karnevalsgesellschaft (GroWeKa) einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Entsprechende Fotos liegen der Redaktion vor.

Wesselinger CDU-Parteivorsitzender erstattete Strafanzeige

„Wir haben erst vor wenigen Tagen von dem Vorfall erfahren“, empört sich der Präsident der GroWeKa, Andreas Mertin. Bei der geschäftsführenden Vorstandssitzung am Mittwoch sei einstimmig der Ausschluss des besagten Vereinsmitglieds beschlossen worden. „Wir waren alle erschrocken und fassungslos als wir von dem Vorfall erfuhren“, so Mertin.

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Auf Anfrage bestätigte der Stadtverbandsvorsitzende Olaf Krah, dass er im Namen des Parteivorstands Strafanzeige gegen den JU-Vorsitzenden erstattet habe. „Sein Fehlverhalten ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Krah. Er habe auch mit dem JU-Vorsitzenden selbst gesprochen und ihm nahegelegt, aus der Partei auszutreten.

Kreisparteigericht entscheidet über Ausschluss

Die Vorsitzende der Jungen Union Rhein-Erft, Jennifer Szeyffert, bestätigte auf Anfrage die Vorwürfe gegen den Wesselinger. Sowohl der Kreisverband als auch der Landesverband der JU hätten bereits ein Parteiausschlussverfahren beantragt. Auch der Vorstand der CDU Wesseling hat seinen Ausschluss beantragt.

Am Donnerstagabend habe die CDU Rhein-Erft einstimmig beschlossen, das Parteiausschlussverfahren für den JU-Vorsitzenden „anzustreben“, erklärte die Kreisvorsitzende Plonsker weiter. „Mit diesem Antrag rufen wir nun das unabhängige Kreisparteigericht an, das über den Ausschluss entscheidet. Dieser Fall ist jedoch recht eindeutig“, sagt Plonsker. „Ich gehe davon aus, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet.“

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Wichtigster Grund für das Ausschlussverfahren sei, dass der JU-Vorsitzende den Hitlergruß gezeigt habe, was „ganz klar eine Straftat“ sei. „Das Thema ist für uns nicht verhandelbar.“

Für eine Stellungnahme war der Wesselinger weder telefonisch noch per Mail zu erreichen.

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