Abschiebehaft in SiegburgKölner Koch Habib Khan bekommt Aufenthaltserlaubnis

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Habib Khan kommt aus der Abschiebehaft frei.

Rhein-Sieg-Kreis/Köln – Der aus Bangladesch stammende Koch Habib Khan, der am Donnerstag in Abschiebehaft gekommen war, erhält nun doch letztmalig eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Der bereits gebuchte Abschiebeflug in das südasiatische Land wird storniert. Das teilte der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Sebastian Schuster (CDU), am Freitag mit. „Meine Ausländerbehörde hat hier stets nach Recht und Gesetz gearbeitet – wir geben Habib K. Khan aber jetzt nochmal letztmalig die Chance, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen“, wird der Landrat in der Mitteilung zitiert. Khan wohnt in Siegburg. Das dortige Ausländeramt ist für ihn zuständig.

Demnach werde der 27-jährige Khan, der seit zehn Jahren in Köln als Koch gearbeitet hat und als 14-Jähriger aus seinem Heimatland floh, aus der Siegburger Abschiebehaft entlassen. Er dürfe in den kommenden sechs Monaten einer Beschäftigung nachgehen. Bis Ende September dieses Jahres muss er sich aber auch einen Pass besorgen und die nach Angaben des Landrates fehlenden Integrationsvoraussetzungen – „Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschafts-ordnung sowie ein Sprachzertifikat Level A2“ – nachholen.

Auf Anfrage dieser Zeitung teilt das Familienministerium des Landes mit, dass der Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp den Fall habe prüfen lassen. Im Gespräch mit der zuständigen Ausländerbehörde habe man eine Lösung erreichen können. 

„Mir ist es wichtig, dass gut integrierte Geduldete eine dauerhafte Perspektive bekommen und gleichzeitig Straftäter und Gefährder konsequent abgeschoben werden“, sagt Stamp. Die Rechtslage sei für die Ausländerbehörden derzeit noch kompliziert. „Ich bin mit der Bundesinnenministerin im Gespräch, dass wir hier zügig zu rechtssicheren Lösungen kommen“, so Stamp weiter. 

Die Entlassung aus der Abschiebehaft geschieht auf Basis des Paragrafen 25b des nordrhein-westfälischen Aufenthaltsgesetzes. Er ermöglicht es, einem geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich in die Lebensverhältnisse in den Deutschland integriert hat. (ps/hen)

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