Besitzerin vor GerichtChinesische Köche arbeiten illegal in Restaurant

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Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Vier Köche werkelten in der Küche eines Asia-Restaurants, nach einer Zoll-Kontrolle vor Ort blieb aber nur noch einer übrig. Drei Kollegen, alle Chinesen, hielten sich an diesem Dezembertag illegal im Land auf, verfügten weder über eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung. Ihre Chefin musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Siegburg wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz verantworten.

Die 32-Jährige räumte die Vorwürfe teilweise ein, machte aber andere Angaben zum Beschäftigungsumfang. Das Zollamt nannte nach Vernehmung der Männer einen Zeitraum von mehreren Wochen bis zu drei Monaten. Die Höhe des Lohns kam nicht zur Sprache. Sie erhielten zumindest Kost und Logis, waren untergebracht in einer Wohnung der Chefin in der Nähe des Lokals.

Arbeit nur für wenige Tage

Laut Aussage der Angeklagten hatten die Köche nur wenige Tage für sie gearbeitet. In der Vorweihnachtszeit sei immer so viel zu tun. Am Tag der Kontrolle sei sie zu Hause bei ihren kranken Kindern gewesen, habe deshalb die Papiere, die einer der Männer nachreichen sollte, nicht kontrollieren können.

Der Zoll traf auch eine Frau hinter der Theke an, die Chinesin konnte nur eine Aufenthaltsberechtigung für Spanien vorlegen, die aber keine Arbeitserlaubnis für Deutschland beinhalte. Diese Frau sei eine Freundin und habe öfter mal ihren Onkel in Bonn besucht, erklärte die Angeklagte. Im Restaurant habe sie nicht herumsitzen wollen, sondern freiwillig das eine oder andere Glas gespült.

Die Frau sei kurze Zeit später abgeschoben worden, berichtete die Mitarbeiterin des Zolls im Zeugenstand. Auch zwei Köche seien dem Ausländeramt überstellt worden. Über deren weiteren Verbleib war der Zeugin nichts bekannt. Der Dritte, der mit Aliasnamen unterwegs war und gefälschte Papiere vorgelegt hatte, sei abgetaucht. Er hatte bei der Vernehmung angegeben, schon Monate illegal im Land zu leben und sich mit Pfandflaschensammeln über Wasser gehalten zu haben.

Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1875 Euro (75 Tagessätze à 25 Euro). Sie muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen, darunter den Dolmetscher (Stundensatz 75 Euro).

Die 32-Jährige ist bereits vorbestraft wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz. Das Restaurant führt sie nicht mehr, sie sei dort nur noch angestellt, so die Verteidigerin. „Ich habe schon eine Vollmacht für ihr Insolvenzverfahren.“ Die Geldstrafe bleibt davon aber unberührt.

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