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22-Jährige vergewaltigt?Bonner Staatsanwaltschaft klagt 65-Jährigen an

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Justitia vor blauem Himmel

Abbild der Justitia (Symbolbild)

Bonn – Im Jahr 2011 soll der Liebesterror in einer Bonner Siedlung leise angefangen haben: Die 22-jährige Verwaltungsangestellte bemerkte, wie ihr Nachbar, damals 57 Jahre alt, nicht nur ein begehrliches Auge auf sie geworfen hatte, sondern sie regelrecht mit Blicken aus den Fenstern, aber auch mit exhibitionistischen Handlungen bedrängte. Auch wurde ihr in dieser Zeit mit anonymen Anrufen nachgestellt. Im Januar 2016, kurz bevor sie nach Süddeutschland umziehen wollte, soll es schließlich zu einem massiven sexuellen Übergriff gekommen sein. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Bonn den heute 65-jährigen Pensionär wegen Vergewaltigung angeklagt.

Zunächst nicht angezeigt

Am Abend des 12. Januar 2016, so heißt es in der Anklageschrift, soll der Pensionär die junge Nachbarin, die just dabei war, Umzugskartons in ihr Auto zu laden, von hinten angegriffen haben, sie in eine Ecke des Car-Ports geschubst, umgeworfen, entkleidet und schließlich ungeschützt vergewaltigt haben. Dann soll er sich ohne weiteres wieder angezogen haben und gegangen sein. Die heute 30-Jährige hat den Nachbarn nicht angezeigt. Sie hatte gehofft, den Vorfall verdrängen zu können, nicht zuletzt weil sie damals zu ihrem Freund gezogen war.

Nach der gescheiterten Beziehung und Rückkehr in die Region im Jahr 2017 kamen die alten Bilder wieder. Vor allem, weil ihr erneut mit Telefonanrufen und SMS-Nachrichten nachgestellt worden sein soll. Schließlich, so hatte sie den Ermittlern berichtet, habe sie sogar Liebesnachrichten im Postfach ihres Arbeitsplatzes gefunden. Das Unternehmen soll ihm sogar ein Hausverbot erteilt haben. Unter diesem Druck zeigte sie den einstigen Nachbarn dann im Jahr 2018 an.

Der angeklagte Pensionär wiederum bestreitet die Vorwürfe vehement. Seit 2013, nachdem wegen der exhibitionistischen Handlung gegen ihn ermittelt und der Fall mit einer Geldauflage eingestellt worden war, habe er keinen Kontakt mehr mit der jungen Frau gehabt. Da der Fall auf Messers Schneide steht – es steht Aussage gegen Aussage – hat die Kammer noch ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben.

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