64-Jähriger zeigt sich selbst anGroßvater soll sechsjährigen Enkel missbraucht haben

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Kindesmissbrauch Symbolbild

(Symbolbild).

Bonn – Ein Jahr lang soll ein Großvater seinen kleinen Enkel sexuell missbraucht haben: Der Rentner soll die Besuche des sechsjährigen Jungen bei sich ausgenutzt haben, aber auch, wenn er seine Tochter, die Mutter des Sechsjährigen, und ihre Kinder besuchte. Ob Kinderzimmer, Gartenhäuschen oder Scheune, wenn sich eine Gelegenheit ergab, soll der 64-Jährige übergriffig geworden sein und den Enkel zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben.

Davon jedenfalls geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die den Rentner wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs nicht nur eines Kindes, sondern auch Schutzbefohlener in sechs Fällen angeklagt hat, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern bestätigte.

Schwester erzählt der Mutter von Missbrauch des Bruders

Die böse Geschichte soll die kleine Schwester „verraten“ haben, die offenbar gefühlt hatte, dass da was nicht in Ordnung war: Im November 2018 wollte die Mutter mit ihr und einem weiteren Geschwisterkind zum Arzt, nur der Sechsjährige sollte zu Opa und Oma. Da intervenierte das Mädchen: „Aber der Opa fasst den immer an“, erzählte sie ihrer Mutter.

Daraufhin fragte die Mutter den kleinen Sohn. Erst soll er „wütend“ gewesen sein, weil die Schwester sein Geheimnis „verpetzt“ habe, aber dann habe er den Missbrauch bestätigt. Die 42-Jährige war alarmiert. Denn, wie Gülich mitteilte, soll sie laut Anklage in ihrer Kindheit selbst „Missbrauchserfahrungen mit ihrem Vater“ gemacht haben, die aber nie ans Licht gekommen seien. Entsprechend glaubte sie ihren Kindern.

Ihren Vater, der zunächst alles abgestritten habe, soll die 42-Jährige unter Druck gesetzt und aufgefordert haben, sich selbst anzuzeigen. Zunächst meldete sich der Rentner anonym bei einer Beratungsstelle für sexuelle Gewalt und erklärte, dass er seinen Enkel „sexuell bedrängt“ habe und hängte ein.

Polizei konnte den Rentner schnell identifizieren

Eine Mitarbeiterin war alarmiert, zeigte den Fall – mitsamt der Festnetznummer des Anrufers – bei der Polizei an, wo er schnell identifiziert wurde. Als die Polizei den 64-Jährigen kontaktierte, soll er bereits seinen Rechtsanwalt beauftragt haben, eine Selbstanzeige zu formulieren.

Durch das Geständnis des Großvaters musste der Enkel nicht mehr gehört werden. Laut Anklage wäre jede zusätzlich Befragung des Sechsjährigen eine „weitere unausweichliche Belastung des Kindes gewesen“, die unbedingt vermieden werden sollte. Vor allen Dingen, weil dieser Kindesmissbrauch im „ganz engen familiären Rahmen“ stattgefunden habe.

Der Prozess findet demnächst vor einer Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts statt.

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