In Bonn vor GerichtBewohner legt in Pflegeeinrichtung Feuer – Drei Schwerverletzte

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Das Bonner Landgericht, neben dem Amtsgericht, auf der Wilhelmstraße. (Symbolbild)

Bonn/Sankt Augustin – Ein 34-Jähriger, der in seiner Pflegeeinrichtung ein Feuer gelegt hat, wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das entschied das Bonner Landgericht. Den Prozess hatte der 34-Jährige nicht bis zum Schluss verfolgen können: Zu aufwühlend und anstrengend sei so ein Gerichtsverfahren für den Angeklagten. Er hatte im Alter von 21 Jahren eine Hirnblutung erlitten.

Der Mann, dessen Familie in Sankt Augustin lebt, ist seitdem ein schwerer Pflegefall, sitzt im Rollstuhl, kann nicht sprechen, nur Laute von sich geben, die – außer seine Eltern – kaum jemand verstehen kann.

Mann zündete Matratze an und löste Großbrand aus

Nach dem ersten und einzigen Auftritt des 34-Jährigen am ersten Prozesstag, der ihn sehr gestresst habe, verzichtete die 1. Große Strafkammer, um ihn „nicht unnötig zu belasten“, auf seine weitere Anwesenheit. Auch beim Urteil war der einstige Bewohner einer Pflegeeinrichtung in Nümbrecht nicht dabei.

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Am Abend des 9. August 2021 hatte er in seiner Wohnung einen Großbrand ausgelöst. Dies geschah jedoch, so lautete das Urteil, im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit. Der Angeklagte habe keinerlei Bewusstsein von dem, was er getan habe, vor allem nicht, wie sehr er andere Menschen damit gefährdet habe. Denn immerhin lagen die meisten Bewohner des Stifts, als das Feuer gegen 22.15 Uhr ausbrach, bereits im Bett.

Drei Schwerverletzte und 19 Leichtverletzte

Nur weil der Brand früh entdeckt und die Feuerwehr alarmiert wurde, konnte die Einrichtung rechtzeitig evakuiert werden. Durch die starke Rauchgasentwicklung wurden dennoch drei Personen schwer und 19 Bewohner leicht verletzt; einer wurde wegen akuter Lebensgefahr in eine Kölner Klinik geflogen. Der Schaden beträgt mindestens 100.000 Euro.

Für die Bonner Richter stand außer Frage, dass der 34-Jährige für die Allgemeinheit gefährlich ist: Durch seine Erkrankung leide der Mann, der mal Automobilkaufmann werden wollte, an einer Impulskontrollstörung und könne – einmal in Rage – seine Emotionen nicht bändigen, hieß es im Urteil.

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Schließlich war es auch nicht das erste Feuer, das der Bewohner im Engelsstift gelegt hat: Bereits drei Monate zuvor hatte er mitten im Zimmer einen Papierkorb in Brand gesetzt, weil er nicht in die Raucherecke des Personals durfte, sondern zu den Patienten gehen sollte. Dieses Feuer konnte schnell gelöscht werden.

Von dem Auslöser der zweiten Brandstiftung hatte der Vater als Zeuge berichtet. Demnach hatte der 68-Jährige aus Sankt Augustin, der seinen Sohn regelmäßig besucht hat, an dem Abend erfolglos versucht, für diesen eine Prostituierte zu organisieren. Als er ihn verließ, sei dieser ausgesprochen übel drauf gewesen. Kurz darauf zündete er seine Matratze mit einem Feuerzeug an und verließ die Wohnung im Rollstuhl.

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