Nach Todessturz auf Pützchens MarktSchausteller wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

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Puetzchens_Markt

Das Riesenrad auf Pützchens Markt. Vor anderthalb Jahren kam es dort beim Abbau zu einem tödlichen Unfall. 

Bonn – Die Staatsanwaltschaft Bonn hat anderthalb Jahre nach dem Todessturz eines jungen Arbeiters im September 2017 Anklage gegen den Chef des Bonner Schaustellerunternehmens Kipp & Sohn KG, Willi Kipp, erhoben. Der Unternehmer kommt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht. 

Arbeiter stürzte von Riesenrad

Dorian L. (Name geändert), rumänischer Mitarbeiter von Kipp, war am 13. September 2017 beim Abbau des Riesenrads aus 27 Metern Höhe in den Tod gestürzt. Dem 25-jährigen Chef der Beueler Schaustellerfirma wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er soll arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt haben. Das Opfer war womöglich nicht oder nicht richtig gesichert.  

Am 13. September 2017 gegen elf Uhr waren die Wetterbedingungen für die Arbeit in der Höhe schwierig. Laut eines Gutachtens der Bezirksregierung Köln erreichten Windböen bis zu 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit. Dazu war es nass.

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Laut Anklage beauftragte der junge Schausteller Dorian L., über eine Leiter bis zur Radnabe des insgesamt 55 Meter hohen Riesenrads zu klettern. Dort sollte er die „Sonne“, das beleuchtete Zentrum des Riesenrads, abbauen.

Für die Arbeiten in schwindelerregender Höhe hatte der Arbeiter ein Sicherungsgeschirr. Allerdings, so der Vorwurf, soll es sich nur um ein einfaches, statt eines mit doppelter Absicherung gehandelt haben. Zusätzlich soll laut Anklage die Steigschutzeinrichtung zur Sicherung gegen Abstürze defekt gewesen sein. 

Mängel bereits ein Jahr vor Unglück festgestellt

In einem Prüfbericht der Berufsgenossenschaft vom 29. September 2016, also ein Jahr vor dem tödlichen Unfall, soll zudem festgehalten sein, dass für diese Arbeiten ein zweisträngiges Geschirr, also eines mit doppelter Absicherung, erforderlich ist. Außerdem soll da die defekte Absturzsicherung bemängelt worden sein. 

Der Beschuldigte habe laut Anklage die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften kennen und befolgen müssen. 

Ob der junge Schaustellerchef tatsächlich schuld am Tod des Rumänen ist, wird vor dem Bonner Amtsgericht geklärt. Einen Termin für die Prozesseröffnung gibt es nach Auskunft des Gerichtes noch nicht, zumal die Fristen, innerhalb derer die Prozessbeteiligten zur Anklage Stellung nehmen können, noch gar nicht abgelaufen sind. (red)

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