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Urteil des Bonner LandgerichtsFünfeinhalb Jahre Haft für Vergewaltiger

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Landgericht Bonn (1)

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Wesseling – Fünfeinhalb Jahre Haft: Der Angeklagte schien es locker zu nehmen. Keine Regung, als die 3. Große Strafkammer den 27-jährigen Vater wegen zweier Vergewaltigungen und Körperverletzungen verurteilt hat. Ein dritter Fall mit einem 46-jährigen Opfer, ebenfalls in der Nähe des Bonner Hauptbahnhofes, wurde im Hinblick auf die beiden anderen Gewalttaten eingestellt. Die Beweislage in dem Fall sei schwierig, hieß es. Wegen seiner langjährigen Drogen- und Alkoholabhängigkeit wurde zudem auch seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Auch sonst ging das Gericht – wegen der permanenten Rauschzustände des Angeklagten – in seinem Urteil von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

Frauen aus der Drogenszene

Für die Richter stand nach fünf Verhandlungstagen fest: Der langjährige Junkie hat seine späteren Opfer in der Drogenszene angesprochen und sie an versteckte Orte an Bahngleisen oder auch in eine Fußgängerunterführung geführt und sie dort gegen ihren Willen vergewaltigt. Ein weiterer Vorfall spielte auf einer Parkbank in Wesseling, wo der Angeklagte nachts eine schlafende Obdachlose überfallen, von der Bank gestoßen und die 52-Jährige brutal sexuell missbraucht hatte.

In allen Fällen habe er schwache Opfer ausgesucht, betonte der Kammervorsitzende. Der Angeklagte hatte zunächst die Vorwürfe abgestritten oder beschönigt: An zwei Begegnungen könne er sich gar nicht erinnern und, wie im dritten Fall, habe er mit der 51-Jährigen zuvor gemeinsamen Kokainkonsum sowie Sex für 30 Euro vereinbart. Alles sei einvernehmlich gewesen. Aber diese Version wurde nach der glaubhaften Aussage der Zeugin von der Kammer als Schutzbehauptung gewertet. Im Lauf des Verfahrens hatte der Angeklagte schließlich seine Einlassung „der Beweislage angepasst“, und sich dann doch an mehr erinnert, als er zunächst zugegeben hatte.

Ehefrau hielt zu ihrem Mann

Immerhin gab es genug gesicherte DNA-Spuren, die zu ihm geführt hatten. Im letzten Wort hat er sich sogar ein wenig entschuldigt. Es tue ihm leid, so seine Worte.

Nach dem Urteil verriet ein kurzer Blick des Angeklagten in den Gerichtssaal, dass die Strafe ihn doch mehr beschäftigt, als er zugeben wollte. Dort saß in der ersten Reihe wie an jedem Verhandlungstag seine Ehefrau, die er im Jahr 2016 geheiratet und mit der er einen kleinen Sohn hat.

Die Frau zeigte eine ungewöhnliche Solidarität für ihren Mann, der jetzt als überführter Vergewaltiger in das Gefängnis gehen muss. Offenbar unbeirrt bat sie um eine Begegnung an der Anklagebank: Sie wollte ihren Mann noch einmal umarmen. Die Richter haben es ihr erlaubt. (red)

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