Zivilverfahren um WCCBEx-OB Bärbel Dieckmann muss aussagen

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Ehemalige Partner: (v.l.) Der angebliche WCCB-Investor Man-Ki Kim, der frühere WCCB-Projektleiter Arno Hübner und die damalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann.

Ehemalige Partner: (v.l.) Der angebliche WCCB-Investor Man-Ki Kim, der frühere WCCB-Projektleiter Arno Hübner und die damalige Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann.

Bonn – Der Finanzskandal um das Kongresszentrum WCCB ist längst Thema im Bonner Theater, das ihn in dem Stück „Bonnopoly“ satirisch aufspießt, doch die juristische Aufarbeitung ist noch lange nicht abgeschlossen, die Akten liegen mehr als zehn Jahre nach dem Baubeginn weiterhin beim Gericht.

Am Mittwoch schrieb die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts unter dem Aktenzeichen 1 O 36/14 ein weiteres Kapitel in der scheinbar unendlichen Geschichte. Die Richter entschieden nämlich in einem sogenannten Zwischenurteil, dass Bonns frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) in einem WCCB-Zivilverfahren als Zeugin aussagen muss.

Dieckmann hatte sich in einem Rechtsstreit der Stadt Bonn gegen den angeblichen WCCB-Investor Dr. Man-Ki Kim und dessen engsten Mitarbeiter Dr. C. auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezogen, weil sie fürchtete, bei einer Aussage möglicherweise von der Stadt in Regress genommen zu werden.

Grundsätzliche Entscheidung

Mit ihrer Klage will die Stadt grundsätzlich feststellen lassen, dass Kim und C. zu Schadensersatz verpflichtet sind; die Höhe der Forderung ist dabei noch nicht festgelegt worden.

Zum Verständnis des Falls ein Blick zurück in die WCCB-Historie: Am 14. November 2005 hatte der Bonner Stadtrat Kims Firma SMI Hyundai Corp. den Zuschlag als Investor des Kongresszentrums gegeben. 33 Zeugen, vor allem damalige Kommunalpolitiker, wurden bislang von der Kammer gehört, die wissen wollte, welche Vorstellungen sie seinerzeit von Kims Unternehmen und dessen finanzieller Potenz hatten: War der Südkoreaner wirklich in der Lage, wie zugesagt, 40 Millionen Euro an Eigenkapital aufzubringen? Und war die SMI Hyundai Corp., wie suggeriert, wirklich Teil des Autokonzerns, der 2006 die Fußball-WM in Deutschland („Sommermärchen“) sponserte? Kim konnte die 40 Millionen nicht vorzeigen, die Sparkasse Köln/Bonn half mit einem Kredit, für den die Stadt bürgte. Diese Bürgschaft wurde als „Nebenabrede“ getarnt.

Als die Stadt die Ladung der früheren Verwaltungschefin als Zeugin beantragte, ließ sie durch ihre Anwälte erklären, sie wolle unter Berufung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nicht aussagen. Darauf hatte sie sich auch im Strafprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts gegen Kim berufen, um sich nicht selbst der Strafverfolgung auszusetzen.

Nach Ansicht der 1. Zivilkammer darf sie dieses Instrument nun aber nicht einsetzen.

Kein Zeugnisverweigerungsrecht

Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin verkündete, ein Zeugnisverweigerungsrecht sei in diesem Zivilprozess ausgeschlossen, weil Dieckmann im WCCB-Komplex als Oberbürgermeisterin und damit als Vertreterin der Stadt gehandelt habe. Dabei habe sie „Wahrnehmungen“ als Zeugin gemacht. Gegen diese Entscheidung kann die heutige Präsidentin der Welthungerhilfe Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einlegen. Deshalb ist das Zwischenurteil nicht rechtskräftig, auch ein Termin zur Zeugenanhörung wurde noch nicht anberaumt. Die Schadensersatzansprüche der Stadt gegen die frühere Verwaltungschefin enden am 31. Dezember 2017.

Dieses Zivilverfahren, betonte gestern Gerichtssprecher Bastian Sczech, stehe in keinem Zusammenhang mit den drei bereits abgeschlossenen Strafverfahren um das WCCB, sondern es gehe ausschließlich um die Frage, wer für den wirtschaftlichen Schaden aufkommen müsse. Das WCCB kostet den Steuerzahler rund 300 Millionen Euro. Strafrechtlich ist Dieckmann nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen, weil mittlerweile die Verjährung eingetreten ist. Die ehemalige Oberbürgermeisterin hat also keine Strafverfolgung mehr zu erwarten.

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