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Im Standesamt Geld abgezweigtEitofer Mitarbeiter veruntreut 84.000 Euro

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Symbolbild

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Siegburg/Eitorf – Welch eine Ironie: Wo Eheleuten das Treueversprechen abgenommen wird, kam es zu einem Fall von Untreue. Ein Mitarbeiter des Eitorfer Standesamtes veruntreute Gebühren in Höhe von 84.000 Euro. Das Geld will der Mann zurückzahlen, hat mit der Gemeinde eine Vereinbarung geschlossen. Gestern musste sich der geständige Angeklagte vor dem Strafgericht verantworten.

Seit 2010 war der studierte Verwaltungswirt in Eitorf im Dienst, zuvor hatte er in Rathäusern im Westerwald unter anderem im Sozialamt und in einem Jobcenter gearbeitet. Trotz eines Netto-Verdienstes von knapp 3000 Euro im Monat nutzte er bald die Lücken im System.

Die Bürger zahlten Gebühren für Aufgebote, Geburts- oder Sterbeurkunden häufig in bar. Der Standesbeamte verbuchte die Summen mit der Software „Autista“ und druckte auch Quittungen aus. Danach hätte er das Geld mit dem Programm „Informa“ bei der Stadtkasse einzahlen müssen, was aber unterblieb. Die Kämmerei habe keinen Zugriff auf beide Programme gehabt, „wegen des Datenschutzes“, so die Anklage.

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Von Jahr zu Jahr wurde die veruntreute Summe höher: Waren es im Jahr 2010 nur 246 Euro, kamen 2011 schon 7380 Euro zusammen, ab 2014 waren es pro Jahr rund 14.000 Euro. Bis zu einer unangekündigten Kassenprüfung im November 2018. Da die Barkasse nicht stimmte, wurde eine Tiefenprüfung veranlasst, so dass alles ans Licht kam. Reiner Zufall also, sagte Richter Sven Kurtenbach. Denn bei der alljährlichen Kassenprüfung war nichts aufgefallen.

Zur Anklage kam nur ein Teil der Fälle ab 2014, die anderen sind strafrechtlich gesehen schon verjährt. Der Mann hatte zuvor ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschrieben, zahlt monatlich 500 Euro an den früheren Arbeitgeber. Ein unbebautes Grundstück soll auf die Kommune überschrieben werden. Er habe Geld gebraucht für Hausreparaturen und Therapien von Frau und Töchtern, die psychische Beeinträchtigungen hätten. Und fürs Zocken, in Spielhallen und Casinos hoffte er auf den erlösenden Gewinn. Derzeit erhalte sein Mandant, der als Dozent wieder gut verdiene, nur ein Taschengeld von der Familie, so der Verteidiger.

Das Gericht verhängte zwei Jahre auf Bewährung, die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und neun Monate gefordert. Die Gemeinde Eitorf hat ihr System seitdem umgestellt: Gebühren würden in der Regel per EC-Karte bezahlt, hieß es auf Anfrage.

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