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Nach BUND-KlageRhein-Sieg-Kreis muss Baugenehmigung in Dreisel zurückziehen

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Dreisel

Der Ort Dreisel bildet mit Helpenstell als Radnabe das Zentrum, von dem die Wanderwege ausgehen.

Windeck – Der Rhein-Sieg-Kreis muss eine bereits erteilte Baugenehmigung für Dreisel zurückziehen. Das bestätigt die Pressestelle im Kreishaus auf Anfrage. Grundlage ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. „Die Satzung der Gemeinde zur Ortslagenabgrenzung ist als rechtswidrig und damit unwirksam eingestuft worden, wodurch dem Vorhaben die rechtliche Grundlage entzogen wurde“, teilt der Kreis mit.

Das Grundstück liege damit im Außenbereich, die natürliche Eigenart der Landschaft werde beeinträchtigt. Gegen die Baugenehmigung hatte nach eigenen Angaben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Sommer geklagt und Recht bekommen.

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Für das Gericht sei eine sogenannte „Abrundungssatzung“ der Gemeinde von 1984 keine ausreichende Grundlage für die Baugenehmigung gewesen, sagt BUND-Sprecher Achim Baumgartner. Er sieht in dem Urteil eine Signalwirkung mit Blick auf ähnliche Satzungen.

Zu der Frage, wer den Bauherrn entschädige, der aufgrund der Genehmigung durch das Bauaufsichtsamt bereits mit den Arbeiten begonnen hatte, könne „noch keine Aussage getroffen werden,“ schreibt die Pressestelle. (sp)

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