Entscheidung über OrganspendeMehrheit votierte für Zustimmungslösung

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Organspendeausweis

Ein Organspendeausweis, aufgenommen vor dem Modell eines menschlichen Torsos

Rhein-Sieg-Kreis – So haben die Abgeordneten aus dem Rhein-Sieg-Kreis bei der Abstimmung im Bundestag über die Zukunft der Organspende abgestimmt.

Lisa Winkelmeier-Becker (CDU) Ich habe mich für die doppelte Widerspruchslösung entschieden. Umfragen zeigen: Von 100 geeigneten Spendern wären 45 zur Spende bereit, haben aber keinen Organspendeausweis. Die Widerspruchslösung stellt sich auf die Seite derjenigen, die dringend auf ein Spenderorgan warten.

Das Konzept, das die meisten Leben rettet

Sie ist das Konzept, mit dem die meisten Leben gerettet, die wenigsten Chancen vertan werden. Die Bereitschaft zur lebensrettenden Organspende wird der Normalfall.

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Entscheidend bleibt immer der Wille jedes Einzelnen. Wer kein Spender sein will, kann das einfach erklären und braucht sich nicht rechtfertigen. Deshalb ändert sich auch nichts an der Freiwilligkeit der Spende.

Bundesweites Onlineregister vorgesehen

Sebastian Hartmann (SPD) Ich habe frühzeitig den heute erfolgreichen Gesetzentwurf der sogenannten Zustimmungslösung mitgezeichnet. Dieser besagt im Kern, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig an eine Entscheidung zur Organspende erinnert werden; vor allem beim eigenen Hausarzt, aber auch zum Beispiel bei der Beantragung von Personalausweis oder Führerschein.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf ein bundesweites Onlineregister vor, in das die Bereitschaft zur Spende einfach eingetragen werden kann. Leider konnte ich heute nicht an der Abstimmung teilnehmen. Weil die Organspende ein massiver Eingriff in den Sterbeprozess ist, ist es wichtig, sich darüber zu informieren und sich dann willentlich dafür oder dagegen zu entscheiden.

Gegen die Wiederspruchslösung

Es gibt Gründe, warum sich ein Mensch nicht mit den genauen Gegebenheiten einer Organspende befassen kann oder will, etwa sprachliche, soziale oder auch psychische Gründe. Daher halte ich die Widerspruchslösung für den falschen Weg, da sie das im Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht in Frage stellt. Auch bei der Zustimmungslösung wird man sich durch wiederkehrende Nachfragen mit dem Thema auseinandersetzen müssen, die Aufnahme als potenzieller Spender bleibt aber eine individuelle Entscheidung.

Norbert Röttgen (CDU) Ich habe für die Zustimmungslösung und gegen die Widerspruchslösung gestimmt. In unserer Rechtsordnung braucht der Staat für Eingriffe, die das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen berühren, seine ausdrückliche Erlaubnis.

Organspenden als gemeinsames Ziel

Ich bin dagegen, dass dieses Prinzip umgekehrt wird, indem der Staat die Grundsatz-Erlaubnis zu fundamentalen Eingriffen erhält und jeder Mensch, der dies ablehnt, aktiv werden und ausdrücklich widersprechen muss. Zudem wäre die Umsetzung der „Widerspruchslösung“ ausgesprochen kompliziert.

Jährlich wird bei rund 4000 Menschen der Hirntod festgestellt. Angesichts dieser Zahl halte ich es für richtig, dass wir, statt eine Bürokratie für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, die Situation in den Krankenhäusern verbessern und die realisierbaren Möglichkeiten stärker nutzen, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Strukturen in Krankenhäusern verbessern

Nicole Westig (FDP) Ich habe den Gruppenantrag zur Entscheidungslösung mit unterzeichnet. Es kann nicht sein, dass wir, wenn es um die Freigabe unserer Daten geht, aktiv zustimmen müssen, bei der noch viel weitreichenderen Frage der Organspende jedoch Schweigen automatisch Zustimmung bedeuten soll. Wenn wir die Zahl der Organspenden erhöhen wollen, müssen wir die Strukturen in unseren Krankenhäusern verbessern.

Alle Fragen rund um die Organspende müssen Eingang in die medizinische Aus- und Weiterbildung finden. Wünschenswert ist außerdem ein Spendenregister, in das man sich online eintragen – und auch wieder austragen – kann. Die Organspende kann stets nur freiwillig sein.

Wiederspruchsregelung erhöhte Zahl der Spender in anderen Ländern um 20 bis 30 Prozent

Alexander S. Neu Ich bin für die Widerspruchslösung. Seit Jahren herrscht ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Dies führt dazu, dass allein in Deutschland täglich drei Menschen unnötig sterben, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen.

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Die Widerspruchsregelung gilt bereits in 18 Ländern und Studien zeigen, dass sich die Zahl der Spender nach Einführung dieser Regelung im Schnitt um 20 bis 30 Prozent erhöhte. Ich stimme für diesen Gesetzentwurf, weil er niemanden dazu zwingt, seine Organe zu spenden, die Menschen aber in die Pflicht nimmt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich aktiv für oder gegen eine Organspende zu entscheiden.

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