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Ergebnisse und GrafikenSo hat Rheinbach bei der Bundestagswahl 2021 gewählt

Lesezeit 2 Minuten
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Am 26. September ist Bundestagswahl.

Rheinbach – Auf dieser Seite finden Sie Fakten zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in Rheinbach. Sie finden hier während und nach dem Wahlabend die Ergebnisse für die Stadt Rheinbach.

Rheinbach gehört bei der Bundestagswahl 2021 zum Wahlkreis 98 – Rhein-Sieg-Kreis II. Alle abgegebenen Stimmen zählen also in das Ergebnis für den Wahlkreis 98. Informationen zum Gesamtergebnis auf Bundesebene finden Sie hier.

Wahlergebnis Rheinbach

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse aus Rheinbach.

Alles zum Thema Deutscher Bundestag

Ergebnis Erststimmen

Ergebnis Zweitstimmen

Informationen vor der Wahl

Hier können Sie in Rheinbach wählen

In welchem Wahllokal Sie wählen können, können Sie hier nachsehen:

Wen kann ich in Rheinbach direkt wählen?

Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer den Wahlkreis im Bundestag direkt vertreten soll. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Wahlkreis, Wahlkreis 98 – Rhein-Sieg-Kreis II.

Welche Partei kann ich im Rhein-Sieg-Kreis wählen?

Mit der Zweitstimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Bundestag mit. In NRW stehen 27 Landeslisten auf dem Stimmzettel.

Wie wähle ich bei der Bundestagswahl in Rheinbach?

Es gibt zwei Möglichkeiten zu wählen: die Wahl am Wahltag im Wahllokal (Urnenwahl) oder die Briefwahl.

Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?

Sie dürfen wählen, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 26. Juni in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post einige Wochen vor dem Wahltermin mit allen Informationen zur Stimmabgabe.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02226 917214 oder per E-Mail.

Die Wahlbenachrichtigungskarte ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht zwingend erforderlich. Personalausweis oder Identitätsausweis oder Reisepass müssen jedoch vorgelegt werden.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen – per Vorlage des Ausweises in Ihrem Wahlbüro, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an das Wahlamt unter 02226 917214 wenden.

Wann kann ich im Wahllokal wählen?

Mit der Benachrichtigung können Sie in ihrem Wahllokal am Wahltag, dem 26. September 2021, zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben.

Briefwahl in Rheinbach – Wie wähle ich per Post?

Seit dem 16. August können Sie Briefwahlunterlagen online oder per E-Mail oder auch persönlich im Wahlbüro beantragen. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 24. September, 18 Uhr. 

In Ihren Wahlunterlagen ist ein Antrag auf Briefwahl enthalten, den Sie zurücksenden können. Es ist keine Begründung nötig, weshalb Sie per Brief wählen möchten. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen dann zugeschickt.

Ab sofort können Sie Briefwahlunterlagen auch im Rathaus der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach abholen (Öffnungszeiten siehe unten).

Wann ist das Wahlbüro in Rheinbach geöffnet?

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15 Uhr
  • Freitag von 8 Uhr bis 11:30 Uhr
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