Gastwirte scheitern mit gemeinsamer KlageSperrstunde in NRW bleibt bestehen

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Gastronomie Köln Corona Symbolbild

Gäste sitzen vor dem Kölner Lokal „Salon Schmitz“ an Tischen.

Siegburg – Gastronomen in der Region müssen die wegen hoher Corona-Infektionszahlen eingeführte Sperrstunde weiter hinnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in einem Normenkontroll-Eilverfahren entschieden. Wie berichtet, hatten 19 Gastronomen aus dem Rhein-Sieg-Kreis sowie Bonn und Köln gegen die Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr geklagt. Die Verbote dienten dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen, so das Gericht zur Begründung des Beschlusses. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 drohe das Infektionsgeschehen sonst wegen fehlender Nachverfolgungsmöglichkeiten außer Kontrolle zu geraten. Die Sperrstunde reduziere Kontakte und verhindere, dass sich wechselnde Gäste noch nach 23 Uhr in den Lokalen träfen oder auf dem Weg von und zu Gaststätten begegneten. Auch das nächtliche Alkoholverkaufsverbot trage zur Verringerung bedenklicher Kontakte bei.

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Die Maßnahmen griffen zwar „in ganz erheblicher Weise in die Berufsfreiheit der Betreiber gastronomischer Einrichtungen ein“, zumal die gesamte Gastronomie bereits teils existenzbedrohende Belastungen habe verkraften müssen. Es sei aber zu befürchten, dass ohne geeignete Gegenmaßnahmen am Ende jedes noch so leistungsfähige Gesundheitssystem an die Grenzen seiner Belastbarkeit und darüber hinaus geführt werde. Der Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar. (ah)

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