Gerichtsurteil66 trächtige Kühe dürfen doch nach Marokko transportiert werden

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Symbolbild.

Rhein-Sieg-Kreis – Der umstrittene Transport von 66 trächtigen Rindern aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Marokko darf nun doch stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstagabend in einem weiteren Eilbeschluss entschieden. Nur Stunden zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz geurteilt, dass der Transport aus Gründen des Tierschutzes nicht durchgeführt werden darf. Es hatte damit ein Verbot des Kreisveterinäramtes bestätigt.

Gegen das Urteil der Kölner Richter hatte sich das betroffenen Transportunternehmen vor dem Oberverwaltungsgericht gewehrt – mit Erfolg. Die Münsteraner Richter argumentierten nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreises, dass ein Verbot des Transports praktisch einem allgemeinen Exportverbot von Rindern nach Marokko gleichkomme. Damit würde die Kreisbehörde aber ihre Kompetenzen überschreiten. Allgemeine Exportverbote aus Tierschutzgründen seien Aufgabe des Bundes.

Eingriff in Tierwohl

Der Rhein-Sieg-Kreis könne einen Transport nur dann verbieten, wenn er konkrete Hinweise auf Tierquälerei im Anschluss an diesen speziellen Transport habe, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Das sei aber nicht der Fall. Außerdem sei die Verantwortung des Spediteurs für die Handlungen in Marokko im Anschluss an den Transport fraglich.

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Die Veterinärmediziner des Kreises hatten bei ihrem Verbot argumentiert, dass die Tiere in ihrem Bestimmungsland „vermutlich nicht tierschutzgerecht behandelt“ werden. Dem hatte sich das Kölner Verwaltungsgericht angeschlossen und entschieden, dass der drohende Eingriff in das Tierwohl irreparabel sei und den bloßen wirtschaftlichen Schaden des Transportunternehmens überwiege. (pf)

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