Brennendes GartenhausFeuer in Hennef erreicht Wohnhaus und richtet Schaden an

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Die Löscharbeiten an der Kapellenstraße.

Hennef – Menschen standen im dichten, schwarzen Qualmschwaden beisammen, starten auf die schwarzen Wolken, die sich hinter dem gepflegten Bungalow mit Einliegerwohnung in den Himmel schoben:  „Das kann nicht wahr sein“, merkte eine Frau und Nachbarin derer an, die an  der Kapellenstraße wohnen. Flammen schlugen dort am frühen Samstagnachmittag in den Himmel, Anwohner hörten knallende und zischende Geräusche, zwischendurch blitzten feuerwerkähnliche und grelle  Lichter über dem Unglücksort auf.

„Gehen sie in ihre Häuser und schließen sie Türen und Fenster“,  forderte  der Mitarbeiter eines Hilfsdienstes die umherstehenden auf. Grund für die spektakuläre Szene: Aus bislang ungeklärter Ursache war ein hölzernes  Gartenhaus in Brand geraten. Schnell griffen die Flammen auf einen direkt daneben liegenden weiteren Schuppen über.

Die 61-jährige Bewohnerin des angrenzenden Zweifamilienhauses hatte an ihren Fenstern vorbeiziehende Rauchschwaden ebenso bemerkt wir ihr Nachbar, der gerade mit Gartenarbeit beschäftigt war.

Beherzt brachte der 39-Jährige zwei Hunde und obendrein drei Gasflaschen aus dem brennenden Gartenhäuschen in Sicherheit. Das Feuer hatte der Mann nicht mehr aus eigener Kraft löschen können, dazu hatten sich die Flammen bereits zu sehr ausgebreitet. Bis zum Eintreffen der Feuerwehrkräfte hatten die sich immens schnell ausbreitenden Flammen bereits das Dach des Wohnhauses erreicht. Über die Drehleiter  sowie vom Boden aus bekämpfte die Feuerwehr den Brand.

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Rund 20 Meldungen waren bei der Kreisleitstellen der Polizei eingegangen, die daher die Brandstufe von B2 auf B3 erhört hatte. Einsatzleiter und Stadtbrandinspektor Markus Henkel erhöhte die Brandstufe erneut, sodass insgesamt 62 Kräfte der Feuerwehr Hennef,  dem Löschzug Hennef und den Löschgruppen Söven und Happerschoß zum Einsatzort kamen.

Durch das schnelle Eingreifen hatte die Feuerwehr schlimmeres, die weitere Brandausbreitung auf das Wohngebäude weitgehend verhindert können. Und dennoch: geplatzte Fensterscheiben und Rauchentwicklung im Gebäude sorgen für erheblichen Sachschaden.

Die Wohnung im Obergeschoss bleibt vorerst nicht bewohnbar. Die Wohnung im Souterrain soll nach einigen Tagen wieder bewohnbar sein.

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