Inzidenz von 55,9Stufe 2 in zwei Dritteln der Kommunen – Diese Regeln greifen

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Mitarbeiter des Ordnungsamtes weisen Passanten gegebenenfalls auf die Maskenpflicht hin und verschenken sogar Masken.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes weisen Passanten gegebenenfalls auf die Maskenpflicht hin und verschenken sogar Masken.

  • Überrascht war nach den Entwicklungen der vergangenen Tage wohl niemand mehr.
  • Am Nachmittag stellte die Kreisverwaltung offiziell die Gefährdungsstufe 2 fest.
  • In zwei Dritteln der Kommunen des Kreises gelten ab Mitternacht die gegenüber der ersten Stufe verschärften Regeln der Coronaschutzverordnung.

Rhein-Sieg-Kreis – „Wir haben heute die 50er-Marke überschritten“, sagte Katja Eschmann aus der Pressestelle der Kreisverwaltung, das Landeszentrum Gesundheit gibt die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz mit 55,9 an. „Das bedeutet, dass an Festen höchstens zehn Personen teilnehmen, im öffentlichen Raum maximal fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen und zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens keine gastronomischen Einrichtungen betrieben werden dürfen“, erläuterte Kreisdirektorin Svenja Udelhoven. Daneben bleiben bisher schon gültige Auflagen wie die Maskenpflicht in Teilen von Siegburg, Troisdorf, Königswinter und Rheinbach bestehen.

Ausgenommen sind auf der rechten Rheinseite Eitorf, Windeck und Much, linksrheinisch sind es Wachtberg, Swisttal und Meckenheim. In allen anderen Städten und Gemeinden gebe es einerseits hohe Infektionszahlen, lasse sich andererseits das Ausbruchsgeschehen aber nicht klar eingrenzen, begründete Udelhoven die Entscheidung, nur sechs Kommunen auszunehmen.

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Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte

Als „Eingriffsmaßnahmen“ bezeichnete Ralf Thomas, Leiter der Covid-Fachstelle der Kreisverwaltung, den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder zitierend, die erweiterten Auflagen: Da werde in Persönlichkeitsrechte eingegriffen.

Beiblatt in freundlichem Ton

Harsche Töne schlagen die Ordnungsbehörden an, wenn Menschen in Quarantäne geschickt werden. Troisdorfer bekommen in diesem Fall mit dem Schreiben ein Beiblatt, das die Notwendigkeit von Inhalt und Tonfall der Anordnung freundlich erläutert. Darauf hat Rathaussprecherin Bettina Plugge hingewiesen. Seit einigen Monaten verschicke man das Blatt „mit weiteren Informationen zum besseren Verständnis“, sagte sie am Mittwoch.

Die Stadt übernehme vom Rhein-Sieg-Kreis eine Musterordnungsverfügung, die von den jeweiligen Städten angepasst werde. Das Infektionsschutzgesetz setze den Rahmen, heißt es in dem Brief an Betroffene weiter. Deshalb handele es sich um ein „sehr formalistisches Schreiben, zu dessen Erlass ich so verpflichtet bin“. Die möglichen Konsequenzen und angedrohten Zwangsmittel richten sich „vor allem an diejenigen Personen, die nicht bereit sind, sich freiwillig an die Quarantänepflicht zu halten“.

Natürlich sei man sich bewusst, dass Kinder sich nicht eigenständig in Quarantäne begeben oder dort versorgen könnten. Die Einhaltung der Auflagen müsse daher durch einen Erziehungsberechtigten sichergestellt werden – und der sollte die Regeln zur Absonderung im Haushalt ebenfalls einhalten.

Eine wichtige Information am Schluss des Briefes: „Das Infektionsschutzgesetz sieht hier in bestimmten Fällen für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren eine Entschädigung vor.“ (dk)

Beschränkungen ohne Ansehen der lokalen Situation zu verhängen „wäre nicht angemessen gewesen“, sagte Thomas. Kommunen von der Allgemeinverfügung auszunehmen, wo die Inzidenz deutlich unter dem Grenzwert liege, gestatte die Verordnung ausdrücklich, erläuterte Ralf Thomas.

39 „Ausbruchsgeschehen“ an einem Nachmittag

Insgesamt 39 „Ausbruchsgeschehen“ verzeichnete gestern Nachmittag das Kreisgesundheitsamt. In einer Troisdorfer Kita seien 14 Personen erkrankt, bestätigte Katja Eschmann. Etwa 80 Personen seien daher in Quarantäne. „Weit über die Hälfte“ der Fälle betreffe aber nur eine Person, erklärte Ralf Thomas. Und so gelinge es dem Kreisgesundheitsamt noch immer, die Kontakte der Infizierten nachzuverfolgen.

Mehr als 130 Kolleginnen und Kollegen seien dafür derzeit im Einsatz, allein am Mittwoch seien 40 weitere Männer und Frauen nach erfolgter Schulung hinzugezogen worden. Eine Unterstützung durch Bundeswehrsoldaten ist laut Thomas erst dann erlaubt, „wenn man die eigenen Ressourcen ausgeschöpft hat“.

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