Kreisverwaltung und OrdnungsamtKontrollen gegen Mountainbike-Fahrer im Siebengebirge

Lesezeit 2 Minuten
mountainbike dpa

Im Siebengebirge dürfen Mountainbikes nur auf dafür ausgewiesenen Wegen benutzt werden.

Rhein-Sieg-Kreis – Seit dem Jahr 2013 stellt der Wegeplan im Siebengebirge klar: Besucher dürfen nur entsprechend gekennzeichnete Wege begehen oder befahren. Laut einer Mitteilung des Rhein-Sieg-Kreises halten sich daran aber nicht alle Besucher des Siebengebirges. Immer wieder habe es in jüngster Vergangenheit Klagen über Mountainbikefahrer und freilaufende Hunde gegeben.

Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat daher mit dem Forstamt Rhein-Sieg-Erft sowie den Ordnungsämtern von Bad Honnef und Königswinter Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden in mehreren Fällen Verwarngeld für Verstöße gegen die Naturschutzgebietsregeln erhoben. Zehn Mountainbiker wurden angehalten und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht.

55 Euro Verwarngeld

Sie erwartet ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Ein 16-jähriger Fahrer musste sogar zweimal verwarnt werden. Die Reaktionen auf die unangekündigte Kontrollaktion waren laut Rhein-Sieg-Kreis unterschiedlich: Einige hätten sich einsichtig gezeigt, andere hätten sich beschwert.

Die Folgen der Nutzung von illegalen Trails seien enorm: Wurzelschäden an Bäumen und Erdreichabspülungen sowie Beinahe-Unfälle mit Wanderern. Hinzu kommen bis zu fünf von freilaufenden Hunden gewilderte Rehe jährlich. „Das ist so nicht mehr hinnehmbar“, betont Rainer Kötterheinrich vom Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Die Besucher sollten sich zwar im Siebengebirge erholen können, doch in erster Linie sei es ein Naturschutzgebiet. Laut Kreis sollen daher weitere Kontrollen erfolgen. (mdh)

Das könnte Sie auch interessieren:

KStA abonnieren