Nach Unfall im WahnbachtalVersicherung muss geschrotteten Porsche von Raser bezahlen

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Im März 2014 raste ein Porschefahrer mit 140 Stundenkilometern über die Wahnbachtalstraße und kollidierte mit einem anderem Auto. Der neue Sportwagen war Schrott.

Im März 2014 raste ein Porschefahrer mit 140 Stundenkilometern über die Wahnbachtalstraße und kollidierte mit einem anderem Auto. Der neue Sportwagen war Schrott.

Neunkirchen-Seelscheid/München – Erlaubt ist nur Tempo 70. Trotzdem rast ein Mann mit seinem Porsche viel zu schnell durchs Wahnbachtal. Im März 2014 fährt der damals 43-Jährige mit mehr als 140 Stundenkilometern in die Rechtskurve und verliert die Kontrolle über seinen Sportwagen. Der nigelnagelneue Porsche stellt sich quer und driftet auf die Gegenspur, wo er mit der Seite gegen die Front eines Passats kracht, in dem ein 30-jähriger Mann sitzt. Beide Fahrer werden schwer verletzt; der schwarze Porsche ist Schrott. Der 400 PS starke Motor, der den Carrera auf 302 Stundenkilometer beschleunigen kann, wird herausgerissen und fängt Feuer.

Von seiner Versicherung bekommt der Porschefahrer jetzt mehr als 82.000 Euro für den Schaden. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gewann er einen Rechtsstreit mit der Generali-Versicherung.

BGH könnte Urteil überprüfen

Die Anwältin der Versicherungsgruppe mit Sitz in München kritisierte die Entscheidung. Sie sprach von einer „Belohnung“, dass der Mann mit seinem riskanten Fahrstil einen anderen Autofahrer schwer verletzt habe – und dafür nun sein geschrottetes Auto erstattet bekomme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vertreterin von Generali schloss nicht aus, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.

Die Richter in München mussten entscheiden: Handelte der Porschefahrer mit seinem Manöver auf der Wahnbachtalstraße grob fahrlässig oder vorsätzlich? Das Gericht entschied, keinen Vorsatz zu sehen. Die Frage war entscheidend dafür, ob der Versicherungsschutz greift oder nicht. Der Mann hatte für seinen Porsche 911 Carrera bei Generali eine Premium-Versicherung abgeschlossen. Der Schutz gilt aber nur bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Ausgeschlossen ist die Teilnahme bei Autorennen.

Der Motorblock wurde aus dem Porsche gerissen und fing Feuer.

Der Motorblock wurde aus dem Porsche gerissen und fing Feuer.

Genau das hatte die Versicherung dem IT-Abteilungsleiter aber zunächst vorgeworfen. Über mehrere Kilometer hinweg sei er in seinem Porsche vor einem Audi R 8 gerast, sagte die Anwältin. Er und der damals 62-Jährige Audifahrer hätten sich gegenseitig angespornt, schneller zu fahren. Der Anwalt sagte, beide Männer seien auf der Strecke zufällig aufeinander getroffen. Absprachen oder eine Verabredung habe es nicht gegeben.

Der Vorsitzende Richter am OLG sah das ähnlich und berief sich auf Zeugen: Der Porschefahrer habe Gas gegeben, weil der andere Fahrer hinter ihm zu dicht aufgefahren sei und sich von diesem absetzen wollte. Zwischen die beiden Fahrzeuge habe „kein Blatt mehr gepasst“. Der Audi-Fahrer habe den anderen genötigt. Seinen Porsche mit dem gefährlichen Fahrstil zu beschädigen, habe der damals 43-Jährige nicht billigend in Kauf nehmen wollen, erklärte der Richter. Deswegen habe er vor der Kurve auch gebremst.

„Mist gebaut“

Mit einem Spielzeugauto erklärte ein Sachverständiger vor dem Münchener Gericht, welche Kräfte auf den Porsche mit Baujahr 2013 in der Kurve gewirkt haben müssen. Die Kurve an der Unfallstelle sei ungefähr so eng wie die Schleifen an Autobahnausfahrten. Dort könnten bei hohem Tempo schon kleine Fahrfehler oder Unebenheiten fatale Folgen haben. Der Passatfahrer auf der Gegenspur hatte keine Chance, auszuweichen. Er wurde hinter dem Lenkrad eingeklemmt. Die Feuerwehr musste ihn mit schwerem Gerät befreien, mit einem Rettungshubschrauber wurde er ins Krankenhaus geflogen. Der Fahrer in dem 430 PS starken und bis zu 301 Stundenkilometer schnellen Audi R 8 konnte noch rechtzeitig bremsen.

Der schwere Unfall bei erheblich überschrittenem Tempolimit hatte für den heute 49-Jährigen gerichtliche Folgen: Nach eigener Darstellung erhielt er vor dem Amtsgericht Siegburg zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre Fahrverbot. Außerdem habe er eine Geldstrafe von 30.000 Euro zahlen müssen. Er „hat Mist gebaut“, sagte nun auch der Richter am OLG in München. (mit rvg)

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