„Freispruch“ vor GerichtSankt Augustiner Bulldogge Kalle muss keinen Maulkorb tragen

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Bulldogge Kalle dpa

Bulldogge Kalle

Sankt Augustin/Münster – 53 Zentimeter groß, 37 Kilo schwer ist der vierjährige Bulldog-Rüde Kalle aus Sankt Augustin. Am Dienstag stand der Mischling vor Gericht. Und wurde am Ende vom Oberverwaltungsgericht Münster freigesprochen: Für Hunde, die als Kreuzung mehrerer Rassen entstanden sind, dürfen strenge Haltungsauflagen wie Maulkorbzwang nicht ohne genaue Einzelfallprüfung erteilt werden. Dafür müssten bei einem solchen Tier die jeweiligen Merkmale einer Hunderasse mit Gefährdungspotenzial deutlich hervortreten, betonte das OVG am Dienstag.

Die Halterin hatte gegen die Stadt Sankt Augustin geklagt, weil diese den Vierbeiner als „Hund bestimmter Rasse“ und damit als Hund mit Gefährdungspotenzial eingestuft hatte. Für solche Tiere sieht das Gesetz unter anderem eine erweiterte Leinenpflicht und unter Umständen Maulkorbzwang vor. Außerdem muss der Hundehalter nachweisen, dass er sich auskennt und dass er mit dem Hund klarkommt. Auf der NRW-Liste stehen etwa American Bulldog oder Rottweiler.

Kalle wie normaler Familienhund zu halten

Ein tierärztlicher Gutachter erklärte vor Gericht, dass „Kalle“ keine deutlichen Merkmale eines American Bulldog aufweise. Dem folgten die Richter mit ihrem Urteil. Damit sei Kalle zu halten wie jeder andere große Familienhund, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das OVG gab damit anders als das Verwaltungsgericht Köln der Klage statt.

Die Klägerin hatte „Kalle“ mit der Rassenbezeichnung „Old Englisch Bulldog“ erworben. Sie vertrat die Auffassung, dass diese Züchtung eine eigenständige Rasse darstelle und daher nicht wie von der Stadt Sankt Augustin erklärt als American-Bulldog-Kreuzung anzusehen sei. Mit ihrem Urteil machten die Richter jedoch auch klar, dass sie „Old Englisch Bulldogs“ nicht als eigenständige Rasse anerkennen. (dpa)

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