17-Jährige getötet und vergewaltigtHöchststrafe für mutmaßlichen Täter gefordert

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Getötete 17-Jährige Blumen und Kerzen 061218

Blumen und Kerzen vor der Unterkunft, wo die 17-Jährige tot aufgefunden wurde.

Bonn/Sankt Augustin – Im Prozess um den Tod einer 17-Jährigen in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin hat der Staatsanwalt zehn Jahre Haft wegen Vergewaltigung, Körperverletzung sowie Mordes zur Verdeckung einer Straftat gefordert; mithin die höchste Jugendstrafe, die verhängt werden kann. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Laut Anklage soll der 17-jährige Deutsch-Kenianer, der die junge Frau am Tag zuvor kennengelernt und in seine Unterkunft mitgenommen hatte, diese in der Nacht zum 1. Dezember 2018 in seinem Zimmer vergewaltigt und anschließend erstickt haben, um die Tat zu vertuschen. Die 17-Jährige, die aus Unkel (Kreis Neuwied) stammt, soll – so der Staatsanwalt – nach dem sexuellen Übergriff gedroht haben, ihn bei der Polizei anzuzeigen.

Die Nebenklagevertreter der Mutter und Schwester der Getöteten sowie ihres Vaters schlossen sich dem Plädoyer des Staatsanwalts an. Die Verteidiger jedoch gehen weder von einer Vergewaltigung noch von einen vorsätzlichen Tötung, also Mord oder Totschlag, aus, sondern plädieren auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafhöhe haben sie in das Ermessen des Gerichts gestellt.

Prozess seit dem zweiten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess vor dem Bonner Jugendschwurgericht findet seit dem zweiten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass der Angeklagte zur Tatzeit 19 Jahre alt, also heranwachsend, war. Zum Prozessauftakt jedoch hatte der Angeklagte erklärt, dass er zwei Jahre jünger ist als in den Urkunden angegeben.

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Das war dem Angeklagten nicht zu widerlegen: Möglicherweise hat seine Großmutter, die seit 1999 mit einem Deutschen in Sankt Augustin verheiratet ist, die Daten falsch angegeben, als sie 2004 ihre beiden „Kinder“ (tatsächlich ihre Tochter und deren Kind) aus Kenia im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland geholt hatte.

Ein Urteil soll am 5. Juli 2019 gesprochen werden, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. (usc)

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