184.000 Euro veruntreutGeschäftsführer einer gemeinnützigen Firma verurteilt

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Amtsgericht_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Er wollte Gutes tun, gründete mit anderen einen Verein und eine gemeinnützige GmbH. Doch Jahre später brachte der Geschäftsführer die soziale Firma durch Betrügereien an den Rand der Insolvenz: Der heute 64-Jährige überwies rund 184.000 Euro vom Geschäftskonto auf sein eigenes. Vor dem Siegburger Schöffengericht musste er sich wegen Untreue in 105 Fällen verantworten.

Von April 2016 bis Februar 2020 leitete er Beträge zwischen 65 und 4500 Euro mit ein paar Klicks weiter. „Er hat das Geld nicht verprasst“, stellte sein Strafverteidiger Dr. René Gülpen fest. Ein großer Teil floss in eine Eigentumswohnung. Dazu unterstützte der Angeklagte zwei Ex-Frauen und seine Mutter und finanzierte Urlaube.

Geschäftsführer ging es wohl darum Vermögen anzuhäufen

Der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand stellte am Ende fest, dass es dem Geschäftsführer wohl vor allem darum gegangen sei, Vermögen anzuhäufen. Ob tatsächlich aus der Angst heraus, „seinen Lebensstandard im Alter nicht halten zu können“, wie der Anwalt ausführte?

Sein Einkommen sei doch durchaus komfortabel. Als Standortleiter einer Zeitarbeitsfirma erhält der 64-Jährige 3700 Euro netto im Monat bis zum Renteneintritt 2023, ohne etwas dafür zu tun: Er befindet sich in der passiven Phase seiner Altersteilzeit. Diese Tätigkeit übte er schon Jahre parallel zu seiner Geschäftsführung der gGmbH aus, wo er ein ähnlich hohes Gehalt bezog.

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Der gelernte Einzelhandelskaufmann hatte bei seinen Taten ein leichtes Spiel: Die Buchhaltungssoftware registrierte die identischen Eingänge und Ausgänge nicht, setzte diese auf Null, so dass sie in den Datensätzen für den Steuerberater und somit auch in der Bilanz nicht auftauchten. Es handelte sich um Erstattungsbeträge der Sozialkassen im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft der 120 Beschäftigten. Als seine Taten durch einen hohen Krankenstand infolge einer Grippewelle im März 2020 aufflogen, wurde der Geschäftsführer umgehend abberufen, aus dem Vereinsvorstand trat er zurück. Das mangelhafte Buchhaltungsprogramm sei ersetzt und ein generelles Vier-Augen-Prinzip eingeführt worden, sagte der neue Geschäftsführer im Zeugenstand.

Die Insolvenz konnte abgebogen werden, auch mit Hilfe des Angeklagten: Er hatte sich selbst angezeigt, half bei der Aufarbeitung und zahlte 210.000 Euro zurück. Dafür hatte er laut seinem Anwalt die Eigentumswohnung „unter Wert“ verkauft und seine privaten Rentenversicherungen aufgelöst. Dank des Täter-Opfer-Ausgleichs fiel die Strafe milde aus: Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monate auf Bewährung und 50 Sozialstunden. Eine Tätigkeit als Geschäftsführer darf der Vorbestrafte nicht mehr ausüben.

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