Amtsgericht SiegburgStrohfrau deckte Erschleichen von Corona-Soforthilfe

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Das Amtsgericht Siegburg sprach eine junge Frau in einem Fall von Betrug um Corona-Soforthilfen frei.

Siegburg – Die Geschäfte liefen offenbar nicht im Wettbüro. Da erschien die Corona-Soforthilfe als rettender Strohhalm. Mit einem Klick beim Land beantragt und binnen weniger Tage ausgezahlt, brachten die illegal eingestrichenen 18.000 Euro eine junge Frau auf die Anklagebank. Doch sie, davon war das Gericht nach der Beweisaufnahme überzeugt, war nur eine „Strohfrau“.

Sie hatte offenbar mit ihrem guten Namen hergehalten, da auf den Hauptakteuren, wohl Ehemann und Schwager, ein Gewerbeverbot lastete. Diese hatten schon einige Unternehmen in den Sand gesetzt, erklärte ihr Strafverteidiger Karsten Rubarth. „Sie haben ihr weisgemacht, dass sie kein Risiko trägt.“

Auf die Nachfrage von Richter Alexander Bluhm, warum die 28-Jährige mitspielte, antwortete Rubarth schnoddrig: „Weil sie doof ist.“ Da zuckte die Angeklagte leicht zusammen.

Betrüger hatten leichtes Spiel mit unbürokratischem Verfahren

Das unbürokratische Verfahren macht es Betrügern leicht. Nicht einmal eine Unterschrift ist nötig. Für die Angaben genügen Kreuzchen. Die Angeklagte versicherte, von dem Antrag auf Soforthilfe nichts gewusst zu haben. Und zeigte sich verwundert, dass Formulare für gleich zwei Betriebe ausgefüllt worden waren, davon einer wohl nicht existent: „Die Sportsbar in Königswinter kenne ich nicht.“

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Anspruch auf den Zuschuss haben nur wirtschaftlich gesunde Unternehmen. Das Wettbüro war aber überschuldet, 16 Pfändungstitel von Gläubigern lasten auf dem Geschäftskonto, für das auch Ehemann und Schwager zugriffsberechtigt sind. Knapp 87.000 Euro seien noch offen, so die Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte wurde mangels stichhaltiger Beweise freigesprochen. Ehemann und Schwager, als Zeugen geladen, waren nicht erschienen. Gegen die Männer werde die Staatsanwaltschaft voraussichtlich ermitteln, hieß es auf Nachfrage. Die „Strohfrau“ erwarte ebenfalls ein Gewerbeverbot; das verhängt das Verwaltungsgericht.

Ehemann darf sich seiner Frau nicht nähern

Die Angeklagte hat gegen ihren Ehemann außerdem eine Gewaltschutzverfügung gerichtlich erwirkt. Er darf sich ihr drei Monate lang nicht nähern.

Und das Geld? Die Chancen für den Staat, 18.000 Euro zurückzubekommen, wurden als nicht aussichtsreich eingestuft. Werden die Männer strafrechtlich belangt, könnte aber ein Titel verhängt werden. Damit hätte die öffentliche Hand als Gläubiger 30 Jahre lang die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung.

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