Corona-Regeln in SchulenMasken-Gegner scheitern vor Siegburger Gericht

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Schüler und Schülerinnen tragen in der Schule Masken (Symbolbild)

Siegrburg – Nach dem Masken-Urteil von Weimar wurde das Siegburger Familiengericht mit einer Welle von gleichlautenden Anträgen überflutet. Darin verlangen Eltern, dass das Familiengericht ihr Kind von der Maskenpflicht, der Testpflicht und den Regeln zur Einhaltung des Mindestabstands während des Schulbesuchs befreit. Alle Anträge sind zurückgewiesen worden, teilte Richter Christoph Turnwald mit, der Sprecher des Amtsgerichts.

Konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohles seien nicht ersichtlich. Das Familiengericht sei im Übrigen für die Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht zuständig, so die Begründung.

Anträge beruhten offenbar auf einer Vorlage aus dem Internet

Die Eltern bezogen sich auf ein Urteil eines Richters am Familiengericht Weimar vom 8. April. Dieser hatte für zwei Schulen festgestellt, dass Mindestabstände, Maskentragen und Corona-Tests das Kindeswohl gefährdeten. Das Verwaltungsgericht Weimar hingegen rügte den Beschluss als „offensichtlich rechtswidrig“. Das Familiengericht sei nicht zuständig, die Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen hätten Bestand. Die gerichtliche Kontrolle des Behördenhandelns obliege allein den Verwaltungsgerichten.

Die etwa 20 gleichlautenden Anträge, die in Siegburg eingegangen waren, beruhten offensichtlich auf einer im Internet verbreiteten Vorlage. Sie richteten sich gegen infektionsschutzrechtliche Maßnahmen an diversen Schulen im hiesigen Gerichtsbezirk, erklärte Turnwald. Das Familiengericht solle Anordnungen gegenüber den Schulen erlassen und die Unwirksamkeit der Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen feststellen. Die Anordnungen sollten darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule gelten.

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Zur Begründung werde angeführt, dass die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen das Kindeswohl gefährdeten und das Familiengericht deshalb gemäß Paragraf 1666 BGB Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergreifen müsse.

Die Schülerinnen und Schüler müssen sich also weiterhin an die Regeln halten, die Eltern bittet die Justiz zur Kasse. Jeder einzelne Antragsteller muss die Kosten seines Verfahrens tragen. Diese liegen je nach Einstufung als Eil- oder Hauptsacheverfahren bei 44,50 beziehungsweise 70 Euro.  

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