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Großbrand in SiegburgLandesregierung bezieht Stellung – Brandursache bleibt unklar

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Großbrand Siegburg

Bei dem Großbrand in Siegburg-Brückberg am 7. August zerstörte das Feuer viele Häuser ganz oder teilweise. 

Siegburg/Düsseldorf – Mehr als ein halbes Jahr ist es her, dass ein verheerender Brand im Stadtteil Brückberg Häuser zerstörte. 32 Menschen mussten vom Rettungsdienst behandelt werden, viele wurden in Krankenhäusern aufgenommen. In einer Anfrage hat Horst Becker von Bündnis 90/Die Grünen die Landesregierung um Antworten gebeten, unter anderem zur Brandursache, zu Problemen bei der Brandbekämpfung sowie zu der Frage, warum ein Abschlussbericht zur Brandursache noch nicht vorliegt.

Innen-, Justiz- und Verkehrsminister haben jetzt zum Gutachten des Landeskriminalamts Stellung genommen. Eine konkrete Brandursache habe nicht festgestellt werden können, heißt es in der Antwort. „Am ehesten komme ein offenes Feuer (Flamme, Tabakglut) in Betracht. Eine Brandentstehung durch linsenartige Systeme oder Funkenbildung am Zugsystem sei unwahrscheinlich.“

Experte beauftragt

Die Kreispolizei hatte ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Unter anderem wurde ein Brandursachenverständiger des Landeskriminalamtes beauftragt, dessen Bericht am 11. Dezember 2018 nach Siegburg geschickt wurde. Von dort ging er weiter an die Bonner Staatsanwaltschaft, wo er am 9. Januar 2019 eintraf. Ein abschließender polizeilicher Ermittlungsbericht steht aber noch aus.

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Ausgegangen war das Feuer nach den bisherigen Erkenntnissen von der südlichen Böschung, „vordringlich auf Höhe der Brücke über die L 332“. Die zeitliche Dokumentation des Einsatzes fragte Becker ebenfalls ab. Danach war die erste Information um 14.31 Uhr bei der Feuer- und Rettungsleitstelle im Siegburger Kreishaus eingegangen. Es wurde ein Böschungsbrand am Gleisbett der Bundesbahn in Höhe Wilhelmstraße im Stadtteil Brückberg gemeldet.

Sicherheitsmaßnahmen

Um 14.38 Uhr traf das erste Löschfahrzeug der Feuerwehr an der Einsatzstelle ein. Löscharbeiten im Gleisbereich waren nicht erforderlich, denn betroffen waren lediglich die Böschungen. Freischaltung und Erdung der Strecke passierten damals als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, hatten „jedoch keine Relevanz für die Durchführung der Löschmaßnahmen“, so die Antwort der Landesregierung weiter.

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