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In Siegburg vor GerichtBundespolizist sieht sich als Opfer der Corona-Politik

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Gerichtssaal_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Nicht zum ersten Mal stand ein 48-jähriger Bundespolizist vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte indes sieht sich als Opfer der Corona-Politik.

Der vom Dienst suspendierte Hauptwachtmeister hat laut Anklage Auszüge von Schriftstücken des Disziplinarverfahrens gegen ihn im Internet veröffentlicht. Das räumte der Angeklagte auch ein, rechtfertigte sich aber in einer etwa zehnminütigen Rede. Das sei seine einzige Möglichkeit gewesen, sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren, „um zu zeigen, wie sehr ich verfolgt werde“.

Ursprünglich war gegen ihn lediglich ein Strafbefehl verhängt worden, weil er der Verhängung der Geldstrafe von 2100 Euro (70 Tagessätze à 30 Euro) widersprochen hatte, kam es zur Hauptverhandlung.

Kollege meldet Angeklagten mit Hinweis auf Reichsbürger-Gesinnung

Seitdem sein „oberster Dienstherr“, der Bund, die Pandemie ausgerufen habe, gehe es ihm schlecht, schilderte der Bundespolizist. Auch seine Kinder stünden „permanent unter Schock“, hätten Angst, die Großeltern anzustecken und zu töten. Ein Kollege, der ihn vor Monaten im Siegburger Bahnhof gestoppt habe, weil er keinen Mund-Nase-Schutz trug, habe diesen Vorfall den Vorgesetzten gemeldet mit den Hinweis auf seine angebliche Reichsbürger-Gesinnung. Seitdem sei er krank, das Disziplinarverfahren gegen ihn unberechtigt.

Das allerdings war nicht das einzige Mal, dass der Beamte auffiel: Er sprach auf sogenannten Querdenker-Demos, veröffentlicht auf Facebook Statements unter dem Titel „Klartext“. Sein Name wird im Netz auch in Verbindung zu dem Verein „Polizisten für Aufklärung“ genannt.

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Sein Rechtsanwalt ist Vorsitzender des Vereins „Richter für Aufklärung“. Er pochte im Prozess laut mit den Fingerspitzen auf den Tisch und kritisierte die „Zustände am Amtsgericht Siegburg“, hier werde die Strafprozessordnung verletzt. Richter Ulrich Prümper hatte nach der Stellungnahme des Angeklagten die Beweisaufnahme schließen wollen und angekündigt, dass er das Verfahren nicht einstellen werde. Es bleibe bei der Höhe des Strafbefehls. Aber man könne „gerne weiterverhandeln“.

Der Verteidiger erwiderte, dass er sich das wohl sparen könne, und kündigte an, in Berufung zu gehen. Damit hatte er bereits beim letzten Mal Erfolg. Das Amtsgericht hatte den Bundespolizisten wegen Beleidigung eines Vorgesetzten zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt, das Landgericht die Sache wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldbuße von 600 Euro eingestellt. Das Disziplinarverfahren läuft noch.

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