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Prozess nach UnfällenAufgespießt vom Absperrpoller am Michaelsberg in Siegburg

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Prozess um Poller1

Nach dem ersten Unfall wurden die Schilder aufgestellt, die auf die beweglichen Poller hinweisen.

Siegburg – Es war ein sonniger Morgen, Mariä Himmelfahrt, wie geschaffen für einen Abstecher zum Siegburger Michaelsberg, dachte sich eine 61-Jährige. Doch statt der schönen Aussicht bescherte ihr der Ausflug zur früheren Abtei nur Ärger und Kosten. Ein absenkbarer Poller hatte den Mazda der Bad Honneferin regelrecht aufgespießt, die Ölwanne zerfetzt und den Motor beschädigt. Totalschaden. Sie klagte jetzt gegen das Erzbistum auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Auffahrt für Besucher nicht zugelassen

Die Polleranlage sei für seine Mandantin nicht erkennbar gewesen, sagte ihr Anwalt im Gütetermin vor dem Siegburger Amtsgericht, rund ein halbes Jahr nach dem Unfall am 15. August 2017. Die 61-Jährige sei sich zwar bewusst gewesen, dass sie die Zufahrt illegal nutzte, „doch das muss ja nicht mit Sachbeschädigung bezahlt werden“, wandte der Prozessbevollmächtigte ein.

Zum damaligen Zeitpunkt habe lediglich ein weißes Schild mit schwarzer Schrift im DIN-A-4-Format darauf hingewiesen, dass die Rampe zur Hofeinfahrt der historischen Klosteranlage nur für Mitarbeiter des Katholisch-Sozialen Instituts (KSI) und für Anlieferer frei sei, schilderte die Klägerin. Die Rufsäule an der linken Seite sei nicht als solche erkennbar gewesen. „Sie ist nicht wie üblich leuchtend gelb, sondern schick designt“, so ihr Anwalt.

Für die Besucher des KSI, das im Mai 2017 auf dem Michaelsberg seine Pforten öffnete, ist die Tiefgarage gedacht, der Aufstieg zur Abtei über die Rampe muss zu Fuß bewältigt werden. Zum Innenhof und zur Aussichtsterrasse gibt es allerdings einen weiteren Zugang durch das Institut, mit dem Aufzug oder durchs Treppenhaus. Die 61-Jährige aus Bad Honnef, die mit einer älteren Bekannten aus Saarlouis unterwegs war, kannte sich offenbar nicht aus.

Klägerin wollte nur den Ausblick genießen

„Ich war zum ersten Mal dort oben“, sagte sie vor dem Zivilgericht. „Wir wollten ja nicht zum KSI und uns lange aufhalten. Sondern nur die Abtei von außen besichtigen und den Ausblick auf Siegburg genießen.“ Als sie nichtsahnend die Rampe hinauf fuhr, habe es plötzlich einen Krach und einen Ruck gegeben, schilderte die Mazda-Fahrerin. „Das Auto wurde mehrmals in die Luft gehoben, wir wussten gar nicht, wie uns geschah.“ Außer dem Schreck trug sie eine Thorax-Prellung davon.

„Sie haben schlicht Blödsinn gemacht“, hielt ihr Richter Dirk Oberhäuser vor, der ein „erhebliches Mitverschulden“ erkannte: „Sie wollten sich da reinfuddeln.“ Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, stellte er fest.

Gütliche Einigung

Seinen Vorschlag zur Güte nahmen nach kurzer Bedenkzeit beide Parteien an: Das Erzbistum zahlt 600 Euro an die Klägerin, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Damit sind alle Schäden und Forderungen abgegolten. Die Summe deckt rund ein Viertel des Schadens ab. Der 14 Jahre alte Wagen, der gerade frisch Tüv hatte und nach Angaben der Fahrerin „super in Schuss“ war, hatte noch einen Restwert von etwa 2100 Euro. Zwei Drittel der Gerichtskosten zahlt die Klägerin, ein Drittel das Erzbistum.

Es ist ein Urteilsspruch auf Widerruf, worum der Rechtsanwalt der Versicherung des Erzbistums gebeten hatte. Er müsse das erst mit seinem Auftraggeber abklären, werde sich aber für diese Lösung einsetzen. Hätte an der Rampe damals schon das Warnschild „Achtung, hochfahrende Poller“ gehangen, wäre die Fahrerin wohl leer ausgegangen. Diesen Hinweis ließ das KSI kurz danach anbringen.

Neun weitere Unfälle mit den Pollern

Seitdem gab es neun weitere Unfälle. Zwei Autofahrer mit Zufahrtsberechtigung kollidierten mit den beweglichen Metallpfosten, Ursache war vermutlich Unachtsamkeit. Sieben Parkplatzsucher, die die KSI-Tiefgarage meiden wollten, hatten die Warnschilder einfach ignoriert.

Versenkbare Poller sind ein Unfallschwerpunkt

Seit Mitte August gab es zehn Unfälle mit den versenkbaren Pollern am Michaelsberg. Zu den Betroffenen zählt auch ein Ordensbruder der Unbeschuhten Karmeliten, der hier seinen Pkw „verschrottete“. Die Geistlichen bewohnen ein Gebäude der früheren Benediktiner-Abtei und dürfen auch die oberen Parkplätze nutzen.

In Troisdorf führten drei Poller in der City zum Streit. Nach einer Reihe von Schadensfällen mit einer Gesamthöhe von 70.000 Euro hatte sich die GVV Kommunalversicherung geweigert, weitere Risiken zu tragen. Die Stadt schaltete zwei bewegliche Sperren daraufhin ab, für den Pfosten an der Wilhelmstraße übernahm die Verwaltung selbst die Haftung. Er wurde für 5000 Euro technisch aufgerüstet, so dass nach Unfällen leichter beweisbar ist, dass der Poller ordnungsgemäß funktionierte. (coh) 

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