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Räuberischer DiebstahlSchüler neben Gymnasium „abgezogen“

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Siegburg/Troisdorf – Hat ein 26-Jähriger einem Gymnasiasten in einer Grünanlage ein teures Goldarmband abgenommen? Der Angeklagte wies den Vorwurf bis zum Schluss zurück: „Er hat es mir verkauft.“ Das Schöffengericht hingegen glaubte den Zeugen und verurteilte den gelernten Dachdecker wegen räuberischen Diebstahls.

Die eineinhalb Jahre Haft muss der Angeklagte aber nicht absitzen, trotz einschlägiger Vorstrafen. Da diese schon Jahre zurückliegen, darf er sich in Freiheit bewähren, allerdings muss er den Weisungen eines Bewährungshelfers folgen, 80 Sozialstunden ableisten und 250 Euro „Wertersatz“ zahlen. Die Summe fließt an den Geschädigten.

Das Handy immer in der Hand

Betont lässig gab sich der Angeklagte während der Hauptverhandlung, drehte dem Publikum den Rücken zu, streckte sich auf seinem Stuhl, stets das Handy in der Hand. Bis zuletzt blieb er bei seiner Version, dass er dem Schüler das Armband vor rund einem Jahr für 60 Euro abgekauft hat. „50 hab ich ihm sofort gegeben, zehn sollte er noch bekommen.“

Die Aussagen der beiden Zeugen, der heute 17-jährigen Schüler, quittierte er mit Kopfschütteln. Tatsächlich kam deren Geschichte dem Gericht in Teilen „komisch“ vor, so formulierten es der Staatsanwalt und der Vorsitzende Richter Hauke Rudat. An diesem Tag im Juni 2018 hatten sie ihre Pause in der Grünanlage zwischen den Mietshäusern verbracht.

Das Armband entrissen

Der Angeklagte, den sie vom Sehen kannten, habe sich zu ihnen auf die Bank gesetzt, er fragte zunächst den einen, ob er mit dessen Handy telefonieren könne. Und ließ sich danach vom anderen das Armband zeigen. „Das gehörte meinem Vater, ich durfte es tragen“, erzählt der Geschädigte.

Der Angeklagte habe ihm den Schmuck entrissen, in die Hosentasche gesteckt und zunächst eine kleine Summe dafür geboten, später 100 Euro. Als er es zurückforderte, habe ihm der Angeklagte zunächst Drogen geboten und dann gezischt: „Nimm das, oder du kriegst gar nichts oder eins aufs Maul“, so der Zeuge. „Das wollte ich nicht, so habe ich das Päckchen genommen.“

3,5 Gramm Marihuana

Die Jungen entfernten sich, der Geschädigte rief seinen Vater an, einen Polizisten. Dieser erstattete Anzeige und übergab die 3,5 Gramm Marihuana den Kollegen.

Das Gericht sah kein Motiv für die Gymnasiasten, den Hergang zu erfinden. „Sie hatten am Ende nichts, weder das Armband noch die Drogen.“ Der Angeklagte habe dem 16-Jährigen eventuell den Stoff im Wert von 35 Euro aufgedrängt, um diesen von einer Anzeige abzuhalten. Das hielt Strafverteidiger Bernd Arnold für abwegig: „Mein Mandant hat Drogen konsumiert, dann verschenkt man kein Marihuana.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eventuell geht die Verteidigung in Berufung.

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