Zweieinhalb Jahre GefängnisFünffache Mutter plünderte Konto von Seniorenpaar

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Geldautomat

Symbolbild 

Siegburg – Die 80-Jährige war hilflos: Mann und Sohn schwer krank, sie selbst gebrechlich. Da nahm sie das Angebot der Freundin des Sohnes, sie zu unterstützen, gern an. Doch ihr Vertrauen wurde massiv missbraucht: Nach zweieinhalb Monaten hatte die 48-Jährige das Konto der Senioren leer geräumt, rund 58.000 Euro waren weg, die gesamten Ersparnisse.

Dafür muss die fünffache Mutter für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. „Sie haben die Situation hemmungslos ausgenutzt“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper. Eine Bewährungsstrafe, wie sie der Verteidiger forderte, habe das Schöffengericht angesichts der 16 einschlägigen Vorstrafen wegen Betrugs und Diebstahls nicht mehr verhängen können.

Sohn über Annonce getroffen

Der Sohn der Geschädigten und die Angeklagte hatten sich im Mai 2019 über eine Annonce kennengelernt, in der sie ihre Dienste als Prostituierte anbot. Der Kontakt habe sich verfestigt, schilderte die 48-Jährige. Sie habe sich um seine Angelegenheiten gekümmert, als er dazu nach einem Schlaganfall nicht mehr in der Lage gewesen sei. Auf seine Bitte hin habe sie Kontakt zu seinen Eltern aufgenommen.

Wie sie in Besitz der EC-Karte des schwer kranken Vaters gelangte, blieb unklar, ein Diebstahl konnte ihr nicht nachgewiesen werden. 59-mal nutzte sie die Kontokarte von Ende Mai bis Mitte August 2020, hob häufig größere Summen ab, etwa an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils 1500 Euro, kaufte Handys, Kleidung und Uhren, „meist Sachen für die Kinder“, beteuerte die geschiedene Hartz-IV-Empfängerin; von den fünf lebten zwei, die minderjährig seien, noch bei ihr. Der Richter schüttelte den Kopf und verwies auf eine „Boss-Damenuhr“.

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Auch die Beteuerung, sie habe für die alte Dame eingekauft und einen Handwerker bezahlen wollen, der die Wohnung des Sohnes behindertengerecht umbauen sollte, hielt das Schöffengericht für nicht glaubwürdig.

Aufgeflogen war der „Computerbetrug“, als die Bank die Kontoauszüge zuschickte. Die Seniorin hatte die 48-Jährige daraufhin aber nicht angezeigt, sogar einen Brief unterzeichnet, dass sie von einer Strafverfolgung absehe – handschriftlich von der Angeklagten verfasst, „ich habe sie aber nicht zur Unterschrift gezwungen“, beteuerte sie. Zur Polizei gegangen war die gesetzliche Betreuerin der alten Dame. Diese verfolgte den Prozess, der Seniorin blieb dank des Geständnisses eine Zeugenaussage erspart.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Strafverteidiger kündigte Berufung an.

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