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Tochter der Lebensgefährtin ermordet66-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

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Lebenslange Haft Troisdorf

Der 66-Jährige wurde nun zu lebenslanger Haft verurteilt.

Troisdorf – Das Bonner Schwurgericht hat einen 66-jährigen Russlanddeutschen aus Troisdorf, der die 43-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin heimtückisch getötet hat, zu lebenslanger Haft verurteilt. Einen niederen Beweggrund als zweites Mordmotiv konnte die Kammer jedoch nicht feststellen: Es sei nicht sicher, ob er die Tochter aus Zorn getötet hat oder ob er sich an der Mutter rächen wollte. Das Gericht hat darüber hinaus der 68-Jährigen Mutter ein Schmerzensgeld dem Grunde nach zugesprochen. Eine Höhe konnte im Prozess nicht festgelegt werden, da die Nebenklägerin dafür begutachtet werden müsste.

Der Angeklagte hatte am 29. Juni 2019 die 43-Jährige in einem Gewächshaus, wo sie zusammen mit der Mutter Gemüse gegossen hatte, überrascht und hinterrücks mit fünf Messerstichen getötet. Anschließend hatte er der 68-jährigen Mutter gesagt: „Jetzt hast Du kein Leben mehr. Jetzt hast Du Dein Haus.“ Dann hat er sich der Polizei gestellt.

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Hintergrund des Verbrechens war ein Streit um 100.000 Euro, die der Angeklagte von seiner Lebensgefährtin gefordert hatte, weil sie nach der Trennung das zehn Jahre gemeinsam bewohnte Haus für sich alleine behalten wollte. Am Vortag hatte der 66-Jährige ein Schreiben vom Rechtsanwalt seiner Lebensgefährtin bekommen, mit der Aufforderung, innerhalb von drei Wochen auszuziehen und dass er keinerlei Ansprüche habe. „Die beiden haben mich betrogen“, hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt erklärt.

Die Staatsanwältin hat im Plädoyer lebenslange Haft wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen beantragt; die Nebenkläger - Mutter, Bruder und Ehemann der Getöteten - forderten ebenfalls eine lebenslange Freiheitstrafe, allerdings mit besonderer Schwere der Schuld. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe.

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