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Troisdorfer Fußballer landet in KlinikSchläger beruft sich vor Gericht auf Notwehr

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Akten_Amtsgericht_Siegburg

Ein Saal im Siegburger Amtsgericht

Troisdorf/Siegburg – Es war ein feucht-fröhlicher Abend einer Fußballmannschaft, der für einen der Kicker im Krankenhaus endete. Die Täter, zwei Brüder, wollen den jungen Mann in „Nothilfe“ nur überwältigt haben, als vermeintlichen Randalierer. Amtsrichter Dr. Alexander Bluhm ließ das halbe Team im Zeugenstand die Ereignisse der Nacht nahe dem Troisdorfer Bahnhof schildern.

Einer der Brüder, ein 25 Jahre alter Autohändler, hatte im Dezember im Keller seines Elternhauses Musik mit seiner Band gemacht, als er laute Geräusche hörte, „wie wenn jemand gegen Autos tritt“. Mit seinem älteren Bruder, einem Landschaftsgärtner (29), verfolgte er die Gruppe und schnappte sich einen 24-jährigen Studenten.

Amtsgericht Siegburg: Die Anzahl der Schläge ist unklar

Was anschließend genau geschah, hat keiner außer den unmittelbar Beteiligten gesehen. Der Geschädigte will mehrere Faustschläge ins Gesicht bekommen haben, außerdem, als er am Boden lag und der jüngere Bruder auf ihm saß, Tritte gegen den Kopf. Die Mannschaftskollegen zogen die drei auseinander und hielten weitere Männer, die dazugekommen waren, zurück. Ihnen gegenüber soll das Opfer nur von einem Schlag gesprochen haben.

Die Polizei war auch in der Nacht vor Ort, gerufen von der Familie der Brüder wegen der vermeintlichen Randalierer. Dort aber war die Lage bereits befriedet, die Parteien zogen sich zurück, ohne weitere Angaben zu machen.

Der Student war im Laufe der Nacht, als ihm schwindelig und schlecht wurde, ins Krankenhaus gegangen, wo ein Nasenbeinbruch und eine Gehirnerschütterung attestiert wurden. Am Folgetag erst erstattete er Anzeige auf der Wache.

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Die Gruppe, die vom Vereinsheim auf dem Weg zum Bus war, sei durchweg angetrunken und laut gewesen, erzählte der Geschädigte, auch seien sie übermütig gewesen. So habe er selbst Baustellenhütchen umgekickt und die Spiegel von Autos umgeklappt, aber nichts beschädigt. Auch die später alarmierte Polizei, drei Streifenwagen und ein Zivilfahrzeug, entdeckte keine Schäden. Das Argument der Nothilfe ließ das Gericht daher nicht gelten.

Da die Tat einige Zeit zurückliegt, die Wunden längst verheilt sind und der genaue Hergang nicht mehr konstruierbar war, wurde das Verfahren gegen die Brüder gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Jeweils 600 Euro müssen der Autohändler und der Gärtner an einen Troisdorfer Verein für Gewaltprävention überweisen. Das Opfer hatte verzichtet: „Mir ging es nicht um Geld.“

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