WohngenossenschaftEx-Manager sollen Bestechungsgeld von Troisdorfer kassiert haben

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Symbolbild: Prozess vor dem Bonner Landgericht.

Troisdorf/Bonn – Vom Praktikanten zum hauptamtlichen Vorstandsmitglied: Der Mann hat eine Blitzkarriere bei der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft (GWG) Bonn hingelegt, doch damit ist es vorbei. Seit Mittwoch sitzt der 50-Jährige vor der 7. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts in einem Korruptionsprozess auf der Anklagebank. Mit angeklagt ist der frühere technische Leiter (57) der GWG. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Steuerhinterziehung, Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vor.

Die beiden Ex-Manager sollen von einem Bauunternehmer aus Troisdorf zwischen 2011 und 2016 mit insgesamt rund 1,5 Millionen Euro bestochen worden sein, damit sie ihm Aufträge zuschanzen. Der Firmenchef, der inzwischen Insolvenz angemeldet hat, soll laut Anklage überhöhte Scheinrechnungen ausgestellt haben, die von den GWG-Männern abgezeichnet worden seien. Einen Teil der ausgezahlten Summe habe er ihnen privat zurückerstattet; ein weiterer Teil soll, so wurde am Rande des Verfahrens kolportiert, in seine eigene schwarze Kasse geflossen sein.

Troisdorfer wollte Bestechungsgeld von der Steuer absetzen

Der Fall kam ins Rollen, weil der Troisdorfer das mutmaßliche Bestechungsgeld beim Finanzamt Siegburg von der Steuer absetzen wollte. Das brachte die Steuerfahndung auf seine Spur. Das Amtsgericht Bonn verurteilte den Mann schließlich am 31. August 2020 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. In dem Verfahren kooperierte er mit der Staatsanwaltschaft, so dass er nun als Kronzeuge der Anklage gilt.

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Der Prozess am Mittwoch begann mit einem juristischen Geplänkel: Peter Krieger, der Verteidiger des früheren technischen Leiters, beantragte, das Verfahren so lange auszusetzen, bis fehlende Akten der Staatsanwaltschaft über eine Telefonüberwachung der Angeklagten beigebracht worden seien.

Sie sind im Zusammenhang mit einem noch anhängigen Arbeitsgerichtsverfahren, das ihr ehemaliger Arbeitgeber gegen sie angestrengt hat, abgehört worden. Auch Gespräche mit ihren Verteidigern seien, „rechtswidrig“, wie Stefan Hiebl, der Anwalt des Ex-Vorstands, beklagte, mitgeschnitten worden.

Keine Belege trotz wochenlangen Lauschangriffs

Am Ende des wochenlangen Lauschangriffs kam heraus, dass sich dabei kein Beleg für Straftaten der Beschuldigten ergeben habe. So steht es in einem Vermerk der Bonner Kripo, den die Vorsitzende Richterin Anja Johanssen verlas und dann den Antrag Kriegers ablehnte.

Der Ex-Technikchef der Genossenschaft äußerte sich gestern nicht, sein früherer Vorgesetzter ließ sich hingegen umfangreich zur Person und zur Sache ein. Verteidiger Hiebl hatte bereits in einer Verhandlungspause auf Anfrage erklärt, es gebe keinen Zeugen für eine Geldzahlung des Unternehmers an seinen Mandanten. Der sagte vor Gericht, er kenne keine Scheinrechnungen.

Troisdorfer soll massiv weitere Aufträge eingefordert haben

Die Troisdorfer Firma sei seit 2008/09 für die GWG tätig geworden, zunächst mit Fliesen- und Maurerarbeiten in Genossenschaftswohnungen, später auch als Generalunternehmer für größere Aufträge. Doch 2014 seien Probleme bei einem Bauprojekt auf der Kölnstraße in Bonn aufgetaucht, die Arbeiten hätten sich verzögert, der Troisdorfer wurde nicht mehr beauftragt. Daraufhin habe dieser „Druck gemacht“, habe ihn, den Vorstand, Zuhause in Hennef „mit einem Glatzkopf“ aufgesucht und massiv weitere Aufträge eingefordert.

Das habe er abgelehnt. 2020, in dem Jahr, als der Firmenchef verurteilt wurde, schied der GWG-Vorstand mit einer Abfindung von 195.000 Euro aus dem Diensten der Genossenschaft aus; er arbeitet heute als Berater in der Immobilienbranche.  

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