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Wegen CoronaLaumann will Gedränge beim Einkauf an den Adventswochenenden entzerren

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Fantasienamen verboten: Wer beim Besuch einer Gaststätte falsche Kontaktdaten angibt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen.

Fantasienamen verboten: Wer beim Besuch einer Gaststätte falsche Kontaktdaten angibt, muss mit 500 Euro Bußgeld rechnen.

  • Die schwarz-gelbe Landesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt.
  • Da aktuell nur 98 Personen mit Covid-19-Erkrankungen in Kliniken behandelt würden, sei man „weit von einer dramatischen Lage entfernt“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
  • Es gehe deshalb nicht um neue Verbote, sondern darum, die Einhaltung bestehender Regeln stärker zu kontrollieren.

Düsseldorf – Die schwarz-gelbe Landesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, das die steigenden Corona-Infektionszahlen im bevorstehenden Herbst und Winter bekämpfen soll. Da aktuell nur 98 Personen in Krankenhäusern behandelt würden, sei man „weit von einer dramatischen Lage entfernt“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch.

Es gehe deshalb nicht um neue Verbote, sondern darum, die Einhaltung bestehender Regeln stärker zu kontrollieren. „Wir haben ein Vollzugsdefizit“, sagte der CDU-Politiker. Personen, die sich verhalten, als gäbe es Corona nicht, könnten nicht auf Nachsicht hoffen.

Strafe für falsche Einträge

Ein großes Ärgernis sind für Laumann die falschen Angaben in den Kontaktlisten der Gastronomie. Wer eine Fantasie-Adresse angibt, soll dafür künftig 250 Euro Strafe zahlen. Laumann appellierte an Gästegruppen, die Korrektheit der Angaben im Blick zu behalten. „Ich würde jeden, der sich eine Adresse ausdenkt, fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat“, sagte Laumann. Die Nachvollziehbarkeit von Kontakten sei ein zentrales Element der Schutzstrategie. Wirte sollen möglichst die Plausibilität der Angaben überprüfen.

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Wenn da einer schreibe, „Ich heiße Hase und wohne in der Höhle, dann sollte man vielleicht als Wirt mal nachfragen: »Hast Du Dir das gut überlegt? Das kann teuer werden.«“ Zu Ausweiskontrollen seien die Gastronomen nicht verpflichtet. Diese Aufgabe könne man den Wirten nicht auch noch zumuten, sagte Laumann.

Neue Auflagen für Feiern

Privaten Feiern sind nach Angaben von Laumann eine Hauptursache für die Ausbreitung der Pandemie. Künftig muss jede Feier im öffentlichen Raum ab einer Größe von 50 Teilnehmern dem Ordnungsamt drei Werktage im Voraus gemeldet werden. Die Höchstgrenze von 150 Gästen bleibt unverändert.

Für jede Party muss es einen verantwortlichen Organisator geben, der bei Kontrollen jederzeit eine aktuelle Gästeliste vorlegen können muss. Diese Übersicht muss vier Wochen aufbewahrt werden, bei Verstößen droht eine Geldstrafe von 500 Euro. In Hamm war es nach einer dreitägigen türkischen Hochzeit zu einem massiven Corona-Ausbruch gekommen.

Ladenöffnung am Sonntag

In der Adventszeit sollen die Geschäfte in den Innenstädten sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen. „Damit wollen wir das Gedränge vor allem an den Samstagen entzerren“, sagte Laumann. Ziel sei es, dem Einzelhandel in den Städten mehr Umsatz zu ermöglichen. „Amazon soll nicht der Gewinner der Pandemie sein“, sagte der CDU-Politiker. Es handele sich um eine einmalige Maßnahme in der Krise. Das Land wolle den Sonntagsschutz nicht aushöhlen.

Weihnachtsmärkte erlaubt

Das Land will der von der Corona-Krise besonders stark gebeutelten Schaustellerbranche erlauben, Weihnachtsmärkte in den Städten zu organisieren. Diese sollen aber nur unter strengen Auflagen genehmigt werden. „Die Zugänge müssten gesteuert und klare Hygieneregeln aufgestellt werden“, erklärte Laumann. An Glühweinständen müssten die Tische auseinanderstehen und die Mindestabstände insgesamt eingehalten werden. Die Standbetreiber sind verpflichtet, die Kontaktdaten der Gäste zu registrieren.

Bundesliga: Zuschauer-Absage spätestens am Vortag

Der Ärger über die kurzfristige Ansetzung von Geisterspielen in der Bundesliga soll sich nicht wiederholen. „Künftig wird die Inzidenz am Vortag für die Entscheidung über die Zulassung von Zuschauern herangezogen“, erklärte der Gesundheitsminister. Diese Regel gelte auch für Konzerte und andere Großveranstaltungen.

„Wir können die Termine nicht erst absagen, wenn die Zuschauer schon in den Zügen sitzen“, so Laumann. Ab dem Wert von 35 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen sind Zuschauer verboten. Zuletzt waren beim Spiel Schalke 04 gegen Bremen wenige Stunden vor Anpfiff Fans ausgeschlossen worden.

Kein generelles Alkoholverbot

Der Gesundheitsminister will keinen Automatismus einführen, der bei einer bestimmten Inzidenz ein Alkoholverbot in einer Kommune auslöst. Beschränkungen in Party-Hotspots seien aber vorstellbar, sagte Laumann. Der CDU-Politiker riet grundsätzlich dazu, mit Alkohol vorsichtig umzugehen.

Als Westfale würde er dazu raten, bei einer Feier „mal den Schnaps wegzulassen.“ Gegen ein Bier bei einer Doppelkopfrunde sei aber nichts einzuwenden, so lange die Gläser sorgfältig bei 60 Grad gespült würden.

Lehrer länger in Quarantäne

In Köln müssen Lehrer und Schüler auch nach einem negativen Test 14 Tage in Quarantäne bleiben, Rückkehrer aus Risikogebieten dürfen hingegen sofort wieder vor die Tür, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können. Diese Ungleichbehandlung sorgt bei Eltern, die dadurch gezwungen sind, ihre Kinder wieder zu Hause zu betreuen, für großen Unmut. Laumann erklärte dazu, er sei mit der Regelung ebenfalls nicht einverstanden, da die Beschulung von Kindern Priorität habe müsse.

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Das Robert-Koch-Institut (RKI) habe aber festgelegt, sagte der Minister, dass man bei den Schulen auf Nummer sicher gehen müsse. Er bemühe sich, diese Regelung zu verändern. Solange aber das RKI an diesem Grundsatz festhalte, könne er als Gesundheitsminister nicht dazu aufrufen, sich abweichend zu verhalten.

Keine Maskenpflicht im Büro

Für eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Büros und Behörden wie in Berlin sieht Laumann keine Notwendigkeit. Corona-Infektionen am Arbeitsplatz machten nur rund sechs Prozent aller Infektionen aus, sagte der CDU-Politiker. Die Betriebe könnten für sich entscheiden, ob eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz für den Infektionsschutz sinnvoll sei.

Schnelltests ab November

Ab dem 1. November will das Land auch Schnelltests zur Ermittlung von Corona-Infektionen zulassen. Er selbst setze stark auf die Tests, die innerhalb von 15 oder 30 Minuten ein Ergebnis brächten, sagte Laumann. Diese könnten für die Bediensteten im Pflegebereich, sowie im Schul- und Kitawesen erheblich mehr Sicherheit bringen. Details zu Testzentren, Verfügbarkeit und Abrechnung durch die Krankenkassen müssten noch geklärt werden.

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am Donnerstag, 1. Oktober, in Kraft und gilt für vier Wochen.

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