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Werktage zählenWann in Köln und der Region geöffnet werden kann

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S-Carre Sion_Gastro_Siegburg

Erstes Bier im Siegburger S im Carré 

Köln – Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ regelt, welche Beschränkungen greifen, wenn sich mehr als 100 von 100.000 Menschen innerhalb von sieben Tagen mit dem Coronavirus infizieren. Doch einzelne Kreise in der Region liegen bereits unter dieser Grenze von 100 und die Inzidenzen in anderen Kreisen fallen rasch. Jetzt kommt es darauf an, wie viele Werktage hintereinander die Wocheninzidenz unter dieser Marke liegt. Unsere Übersicht hilft, die Entwicklung in der Region zu überblicken.

Die gesetzliche Regelung für die Lockerungen ist kompliziert formuliert – und der Mai mit vielen Feiertagen macht es nicht leichter, den Überblick zu behalten. Denn im Gesetz heißt es, dass die Inzidenz fünf Werktage hintereinander unterhalb von 100 liegen muss – also auch Samstage zählen mit. Zwei Tage später können dann Lockerungen in Kraft treten. Im Rhein-Sieg-Kreis ist dies haarscharf der Fall. In dieser Woche lag die Inzidenz am 7. Mai bei mehr als 98, aber eben trotzdem unter 100. Es sind weitreichende Lockerungen in Kraft getreten. Seit Samstag darf die Außengastronomie im Kreis wieder öffnen.

Die Feiertage, an denen der Wert 100 unterschreitet, dürfen allerdings nicht mitgezählt werden, ebenso nicht die Sonntage. In der Grafik haben wir die Werktage farblich hervorgehoben, um so den Überblick zu erleichtern, wo in der Region sich Lockerungen andeuten, weil die Inzidenzen auf dem Weg unter 100 sind.

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Für die Berechnung zur Bundesnotbremse sind die vom RKI kommunizierten Inzidenzwerte entscheidend. Anders als bei den Werten, die vom LZG NRW kommuniziert werden, gibt es dabei keine nachträglichen Korrekturen.

Der Rhein-Sieg-Kreis konnte die Beschränkungen durch die „Bundesnotbremse“ bereits am Donnerstag aufheben, da die Inzidenz bereits seit dem 6. Mai unter der Marke von 100 gelegen habe. Allerdings zeigen am 14. Mai aufgerufenen Daten des LZG NRW für den 6. Mai eine Inzidenzwert von 107 – anders als das RKI (96,9). Solche nachträglichen Korrekturen kommen in der Regel durch Nachmeldungen der Städte und Gemeinden zustande.

Diese Lockerungen gelten bei Inzidenz <100

Auch laut der ab dem 15. Mai geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes sind eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene. Für private Gäste dürfen Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen unter Auflagen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 öffnen. Die Erlaubnis ist auf maximal 60 Prozent der Kapazität begrenzt.

Wie aus einer Allgemeinverordnung des Landes NRW hervorgeht, kann der Rhein-Sieg-Kreis Lockerungen bereits ab Samstag umsetzen – mit vier weiteren Kreisen und zwei kreisfreien Städten in NRW. Das sind der Kreis Soest, die Stadt Mülheim an der Ruhr, der Kreis Viersen. Außerdem gilt dies für die Stadt Münster und die Kreise Höxter und Coesfeld, in denen die „Bundesnotbremse“ gar nicht erst gegriffen hatte. (mit dpa)

Die Tabelle der Landesregierung gibt einen Überblick über die Regeln je nach Inzidenzwert:

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