Wuppertaler KlinikStaatsanwaltschaft ermittelt nach Tod auf Frühchenstation

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Frühchen Symbolbild

Auf einer Frühchenstation in Wuppertal ist ein Neugeborenes gestorben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine Krankenschwester. (Symbolbild)

  • Ein frühgeborener Säugling ist am 1. März in der Wuppertaler Helios Klinik gestorben.
  • Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen eine Krankenschwester.
  • Es besteht der Verdacht der fahrlässigen Tötung, weil eine Spritzpumpe möglicherweise nicht richtig eingestellt war.

Wuppertal – Nach dem Tod eines frühgeborenen Säuglings in der Wuppertaler Helios Klinik ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine 39 Jahre alte Krankenschwester. Wie Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert auf Anfrage dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte, geht es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Auf der Frühchen-Intensivstation sei es demnach zu einem Behandlungsfehler durch einen sogenannten Perfusor gekommen. Per Spritzenpumpe werden darüber zum Beispiel  Frühgeborenen intravenös benötigte Medikamente oder Nährstoffe verabreicht.

„Die Beschuldigte hatte das Gerät offenbar falsch eingestellt, dadurch schossen die Infusionen offenbar mit viel zu hohem Druck in das Kind und führten letztlich zu seinem Tode“, sagte Baumert. Die vorläufige Obduktion geht von einem Multiorganversagen aus.

Alarmierende Symptome nach Kaiserschnitt

Die Tragödie ereignete sich nach Angaben von Christian O’Day, Anwalt der betroffenen Familie, am 1. März. Martina A. (Name geändert) brachte ihre Zwillinge vorzeitig in der 32. Woche per Kaiserschnitt zur Welt. Beide Babys kamen auf die Frühchen-Station. Das Mädchen wirkte ein wenig schwächer als ihr Zwillingsbruder. Man wollte sie mit Nährstoffinfusionen aufpäppeln, eigentlich ein Routinefall.

Dann aber traten tags darauf alarmierende Symptome bei dem Mädchen auf. Hektisch begannen sich Ärzte zu kümmern. Das Kind begann stark zu bluten. Offenbar hatte der falsch eingestellte Perfusor die Infusionen mit derartiger Wucht in den kleinen Körper gepumpt, dass schwere innere Verletzungen entstanden.

Eltern sollten sich von Kind verabschieden

Schließlich bat man die Eltern ans Bettchen. Sie sollten sich von ihrem Kind verabschieden. „Wie es aussieht, wird es nicht mehr aufwachen“, teilten die Ärzte dem geschockten Ehepaar mit. Am 4. März starb das Kind. Das Paar schaltete über seinen Anwalt umgehend die Polizei ein. Die Beamten beschlagnahmten noch am selben Abend den Perfusor und begannen mit den Ermittlungen.

Laut Staatsanwaltschaft habe die Krankenschwester einem behandelnden Arzt gegenüber, bereits ihre Schuld eingeräumt. Sie habe das Gerät vor der Behandlung noch gereinigt, womöglich sei ihr dann bei der Verabreichung der Infusionen ein Fehler bei der Einstellung der Spritzpumpe unterlaufen, heißt es.

Strafverfolger Tilman-Baumert spricht von einem „Augenblicksversagen“. Der Fall soll nun weiter aufgeklärt werden. Die Ermittlungsakte versandte die Staatsanwaltschaft zunächst an die Beschuldigte und ihre Verteidigerin mit der Bitte um Stellungnahme. 

Eltern warten auf Akteneinsicht

Die Eltern des verstorbenen Säuglings warten nach Angaben ihres Anwalts indes immer noch auf Akteneinsicht. Seine Mandanten hatten sich für die Geburt eigens das Perinatalzentrum der Helios-Klinik ausgesucht, weil es einen  guten Ruf genießt. „Es sind fast drei Monate vergangen, meine Mandanten wüssten gerne, wie es zum Tod ihrer Tochter kommen konnte, aber bisher laufen wir gegen eine Wand“, monierte der Anwalt O’Day. 

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Aus seiner Sicht stellen sich eine Reihe von Fragen: War die Krankenschwester mit dem Umgang der Spritzenpumpe vertraut? Wurde sie in den Gebrauch eingewiesen? Gibt es Hinweise auf weitere Fehler? „Alle diese Fragen gilt es zu klären und zwar so transparent wie möglich“, forderte der Jurist.

Die Krankenhausleitung bestätigte auf Anfrage schriftlich, „dass vor wenigen Monaten ein Frühgeborenes in unserer Klinik verstorben ist. Wir bedauern den Tod des Kindes zutiefst und sind sehr betroffen. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Eltern“. Man unterstütze die Ermittlungen zur Todesursache vollumfänglich. Mit Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahrens wollte man sich nicht näher zum Sachverhalt äußern.

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