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Rüther-Prozess wird neu aufgerollt

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Der Angeklagte im Kölner Müllskandalprozess, Norbert Rüther.

Der Angeklagte im Kölner Müllskandalprozess, Norbert Rüther.

Karlsruhe/Köln - Die Entscheidung, dass Ratspolitiker keine Amtsträger sind, lässt den früheren SPD-Fraktionschef auf eine mildere Strafe hoffen.

Der frühere SPD-Politiker Norbert Rüther erfuhr die für ihn so erfreuliche Nachricht telefonisch von seinen Anwälten: Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern Nachmittag das Urteil des Kölner Landgerichts aufgehoben hatte, griff Rüthers Verteidiger Gregor Leber zum Handy. Die im Zusammenhang mit dem Spendenskandal der Kölner SPD verhängte Haftstrafe ist hinfällig, der Korruptionsprozess wird neu aufgerollt. „Wir sind sehr froh über dieses Ergebnis“, sagte Leber. Rüther war im September 2005 wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nach Feststellung der 7. Großen Strafkammer hat der einstige SPD-Fraktionschef im Jahr 1999 den Ex-Müllunternehmer Hellmut Trienekens um eine Spende gebeten.

Dabei habe Rüther auf Wunsch des damaligen Oberstadtdirektors Klaus Heugel gehandelt, der bei der Kommunalwahl für das Oberbürgermeisteramt kandidieren wollte und Geld für den Wahlkampf brauchte. Trienekens habe Rüther umgerechnet rund 76 500 Euro ohne Quittung in bar übergeben - in der Erwartung, dass die SPD-Fraktion nach der Wahl die von ihm angestrebte Beteiligung an der Müllabfuhr befürworten würde. Nach der Wahl hatten CDU und FDP die Mehrheit. Bei der Entscheidung zur Teilprivatisierung, bei der Trienekens trotz eines nominell besseren Konkurrenzangebotes zum Zuge kam, hat sich die SPD enthalten.

In seinem Urteil hatte es das Landgericht als strafverschärfend gewertet, dass Rüther als Amtsträger gehandelt habe. Als Ratsmitglied habe er eine ähnliche Stellung gehabt wie ein städtischer Beamter. Dieser Auffassung widersprach der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes im Revisionsverfahren. Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten seien nur dann Amtsträger, „wenn sie mit der Erledigung konkreter Verwaltungsaufgaben betraut sind; nicht aber in der Ausübung ihres freien Mandats“. Als Politiker seien sie nicht wie Beamte in eine Behörde eingebunden. Diese Ansicht hatte im Mai bereits der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig vertreten. Rüthers Verurteilung wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit im Fall Heugel hält der BGH für rechtlich fehlerfrei. Im neuen Prozess komme zudem eine Verurteilung wegen Abgeordnetenbestechlichkeit in Betracht. Sollte es dazu kommen, ist ein niedrigeres Strafmaß und damit eine Bewährungsstrafe wahrscheinlich.

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