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„Mama, ich will, dass Schule weitergeht“7-Jährige klagt gegen den Distanzunterricht

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Besonders Grundschulkinder sind auf den Kontakt mit ihren Lehrern und Lehrerinnen angewiesen.

Münster – Am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine weitere Klage gegen den seit Montag geltenden Distanzunterricht eingegangen. Nachdem am Dienstag bereits eine Viertklässlerin aus Köln gegen den Beschluss der Landesregierung Klage eingereicht hatte, hat am Mittwoch eine Zweitklässlerin aus Düsseldorf am OVG mit Sitz in Münster ebenfalls das Recht von Grundschulkindern auf Präsenzunterricht eingeklagt.

Als Geschädigte tritt die Siebenjährige im Namen der Initiative „Klage für Bildung“ als Klägerin auf. In einer Pressemitteilung der Initiative, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, wird das Mädchen mit dem Satz zitiert: „Mama, ich will endlich, dass Schule normal weitergeht“.

Im Rahmen der Initiative „Klage für Bildung“ hat sich eine Gruppe von Eltern zusammengeschlossen, um gerichtlich die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Grundschulen zu erwirken. Obwohl Kinder im Grundschulalter besonders wenig am Infektionsgeschehen beteiligt seien, seien sie zugleich am stärksten auf den direkten Kontakt zu ihren Lehrern und Lehrerinnen angewiesen, begründet die Gruppe ihre Klage. „Das erneute wochenlange, wenn nicht gar monatelange Aussetzen des Präsenzbetriebs an Schulen ist sehr einschneidend für die Kinder. Viele, insbesondere bereits vor der Corona-Pandemie in der Gesellschaft benachteiligte Kinder werden die Folgen ihr ganzes Leben lang spüren“, so Nadine Gährken aus der Gruppe.

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Insbesondere die Schließung der Grundschulen im Rahmen des derzeit geltenden zweiten Lockdowns im Kampf gegen die Corona-Pandemie bewertet die Initiative als unverhältnismäßig. Das Land NRW habe nicht alle anderen Optionen ausgeschöpft, um den Kindern den Unterricht vor Ort zu ermöglichen: „Warum hat das Land NRW nicht zunächst auf mildere Mittel gesetzt wie auf Unterricht in festen Kohorten, versetzte Anfangszeiten, Anmietung weiterer Räumlichkeiten und den Einsatz von Lehramtsstudierenden oder pädagogischen Hilfskräften?“ fragt Dr. Nicole Reese von „Klage für Bildung“. Auch die Verbesserung von Lüftungsmöglichkeiten und der Einsatz von Schnelltests für das Schulpersonal sei von der NRW- Landesregierung nicht als Alternative erprobt worden, bemängelt sie.

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Die Klage am OVG in Münster finanziert die Initiative über Spenden. Die Klage, die als Normenkontrollantrag eingereicht wurde, ist sowohl als Eil- als auch als Hauptverfahren geplant. Die Gruppe zeigt sich entschlossen: „Notfalls ziehen wir bis vor das Bundesverfassungsgericht. Wir wollen, dass das Land NRW seinem im Grundgesetz verankertem Bildungsauftrag wieder adäquat nachkommt“, so Stefanie Seifert von der Initiative. (rel)

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