Stoiber: Nach Verfassungsstreit inhaltlich über Zuwanderung reden

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Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU).

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU).

Berlin/Hamburg - Nach dem schriftlichen Appell der Unions- Länderchefs an Bundespräsident Johannes Rau setzt Kanzlerkandidat Edmund Stoiber im Zuwanderungsstreit auf eine Rückkehr zur Sachpolitik. In der "Bild"-Zeitung (Donnerstag) rief der CSU-Chef dazu auf, sich wieder mit den Inhalten des umstrittenen Gesetzes zu befassen. "Nach den Aufgeregtheiten der letzten Tage müssen wir wieder den Kern der Sache in den Mittelpunkt rücken: Wie viel und welche Zuwanderung verträgt Deutschland."

Altbundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) kritisierte in diesem Zusammenhang die Folgen der bisherigen Zuwanderung nach Deutschland. "Wir haben unter idealistischen Vorstellungen, geboren aus der Erfahrung des Dritten Reichs, viel zu viele Ausländer hereingeholt", zitiert die "Bild"-Zeitung aus dem neuen Buch "Hand aufs Herz - Helmut Schmidt im Gespräch mit Sandra Maischberger".

"Wir haben heute sieben Millionen Ausländer, die nicht integriert sind, von denen die wenigsten sich integrieren wollen, denen auch nicht geholfen wird, sich zu integrieren", zitiert das Blatt den früheren Kanzler weiter. Deutschland werde "mit einer sehr heterogenen, de facto multikulturellen Gesellschaft (...) nicht fertig". Die Deutschen könnten und wollten die Ausländer nicht alle assimilieren, da sie "innerlich weitgehend fremdenfeindlich" seien.

Die unionsgeführten Bundesländer hatten am Mittwoch schriftlich an den Bundespräsidenten appelliert, das rot-grüne Zuwanderungsgesetz nicht zu unterzeichnen. Anlass des für ein Gesetzesverfahren ungewöhnlichen Schritts ist die nach Ansicht von CDU und CSU nicht rechtmäßige Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat am Freitag.

Das Schreiben der Unions-Regierungschefs zitiert Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach im Bundesrat ein einheitliches Votum eines Landes vorgeschrieben ist. Im Mittelpunkt der Argumentation der Union steht das Abstimmungsverhalten Brandenburgs. Unter Staatsrechtlern ist strittig, ob Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) das Votum von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) als Zustimmung Brandenburgs werten durfte, obwohl Stolpes Stellvertreter Jörg Schönbohm (CDU) einmal Nein gesagt hatte. (dpa)

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