Totschlag-ProzessMediziner: Kind starb an Schütteltrauma

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Der Angeklagte soll das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin so heftig geschüttelt haben, dass es an den Folgen gestorben ist. (Symbolbild dpa)

Der Angeklagte soll das Kind seiner damaligen Lebensgefährtin so heftig geschüttelt haben, dass es an den Folgen gestorben ist. (Symbolbild dpa)

Brühl/Köln – „Das Kind muss heftigen Schüttelbewegungen ausgesetzt worden sein“, davon ist der Rechtsmediziner Professor Markus Rothschild überzeugt. In seinem Gutachten, das der Sachverständige am Montag vor dem Kölner Landgericht vortrug, kommt der Mediziner zu dem Ergebnis, dass kein anderes Ereignis zu der tiefen Bewusstlosigkeit des Kindes geführt haben kann. Das dreieinhalbjährige Mädchen war in der Nacht zum 26. November in die Kölner Kinderklinik gebracht worden, wo es am 27. November an den Folgen einer Hirnblutung starb. Dem Brühler Michael F., damals Lebensgefährte der Kindsmutter, wird zur Last gelegt, das Mädchen in jener Nacht so geschüttelt zu haben. Wie die Obduktion ergab, waren durch „heftige länger andauernde Rotationen“ des Kopfes Gefäße abgerissenund hatten massive Blutungen zwischen Hirnhaut und Hirnoberfläche sowie in die Sehnerven zur Folge.

„Nicht plausibel“

Einen plötzlichen Herzstillstand hält der Gutachter für „nicht plausibel“. Weder der angeborene Herzfehler des Kindes noch ein Magen-Darm-infekt und eine damit verbundene Austrocknung des Körperskönnten Ursache für die Bewusstlosigkeit sein. Übelkeit und Erbrechen hatten die Mutter am Tag vor dem Geschehen dazu veranlasst, einen Kinderarzt aufzusuchen. Bei der Obduktion gab es keinerlei Hinweise auf einen solchen Infekt. Vielmehr habe man eine Lungenentzündung ausgemacht, doch auch die habe den Tod nicht herbeiführen können, sagt Rothschild. Die Frage, ob die vom Kinderarzt verordneten Medikamente, die gegen ein Magen- Darm-Virus verschrieben worden waren, womöglich die Bewusstlosigkeit herbeigeführt haben, konnte Rothschild nicht grundsätzlich verneinen. Dass es dann zu einer so tiefen Bewusstlosigkeit gekommen wäre, dass das Kind nur sehr mühsam und kurzzeitig reanimiert werden konnte, das „schließe ich aus“. Der Angeklagte hatte in seiner nichtöffentlichen Vernehmung offenbar versichert, das Kind sei bereits bewusstlos gewesen, als er es auf den Arm genommen habe. In seiner Panik habe er es zweimal „leicht geschüttelt“.Dabei sei es versehentlich mit dem Kopf gegen die Schräge geprallt.

Auf die Frage des Verteidigers, ob es weltweit Fälle gebe, bei denen Kleinkinder – und nicht nur Säuglinge – durch Schütteln zu Tode gekommen seien, erwiderte der Gutachter, es gebe sogar Erwachsene, die zu Tode geschüttelt worden seien. Im Falle des Mädchens seien alle Kriterien eines massiven Schütteltraums erfüllt. Zudem sei das Kind deutlich leichter und kleiner als andere Mädchen in seinem Alter gewesen, zitiert Rothschild aus seinem Gutachten. Michael F. ist wegen mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung und Körperverletzung vorbestraft. Der Prozess wird Mittwoch fortgesetzt.

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