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UrteilEs war geplanter Mord

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Hanna S. wurde vor ihrer Haustür erstochen. (Bild: Privat)

Hanna S. wurde vor ihrer Haustür erstochen. (Bild: Privat)

Köln – Der tödliche Angriff von Feras A. (35) mit 20 Messerstichen auf seine Frau Hanna (29) vor ihrem Haus in Bilderstöckchen im Oktober vorigen Jahres war Mord. Das Urteil der Landgerichtskammer für den Jordanier lautete: lebenslange Freiheitsstrafe.

Mit bedrückter Miene, aber gefasst verfolgte der Angeklagte die zweistündige Verlesung der Begründung. Von schauspielerisch dargebotenen psychischen Störungen zu seiner Entlastung in vorhergehenden Verhandlungen hatten sich die Richter nicht täuschen lassen. „Die Simulation hätte sogar zur Verschärfung des Strafmaßes geführt“, erläuterte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten. Aber in den Augen des Gerichts gab es gar keinen Spielraum: „Es war Mord aus niedrigen Beweggründen.“

Hanna A. als deutsche Staatsbürgerin war mit den drei Kindern 2008 aus Jordanien nach Deutschland gekommen; sie folgte ihren deutsch-jordanischen Eltern und hoffte auf einen Neuanfang ihrer bereits schwierigen Ehe. Feras A. hatte Probleme mit der neuen Kultur. Er forderte ständig die Sozialhilfe-Gelder von seiner Frau, verjubelte sie, manchmal mit Prostituierten. Als sich Hanna A. immer stärker dagegen zur Wehr setzte, bedrohte er sie mit dem Tod. Nachdem er seine Frau gewürgt und sie in einer gefüllten Badewanne untergetaucht hatte, um seinen Besitzerwillen durchzusetzen, leitete die Polizei Ermittlungen gegen ihn ein.

Feras A. war sowohl von seinem Schwiegervater als auch von einem jordanischen Freund eindringlich darauf hingewiesen worden, dass die Stellung der Frau in Deutschland eine andere ist. Er hätte sein Verhalten ändern können, so der Richter. Aber Feras A. wich nicht von seiner Linie ab. Sein Jammern „meine Frau macht mein Leben kaputt“ zeige: Da ist keine Einsicht in das eigene zerstörerisches Tun.

Jemanden mit dem Tod zu drohen und ihn dann zu töten, weil er sich nicht einfach fügen will - es sei „nicht ersichtlich, dass dann solche Taten in Jordanien erlaubt sein sollen“, so der Richter. Zu seiner Urteilsfindung seien „die sittlichen und rechtlichen Bedingungen der BRD maßgeblich.“

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