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Verwirrung um Zwillinge vor Gericht

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Die Brüder wurden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Sie sehen sich zum Verwechseln ähnlich: Die eineiigen Zwillinge Abubakr und Omar A., die sich gestern unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten mussten. Das beinahe identische Aussehen der beiden 20-Jährigen sorgte während der Verhandlung mehrfach für Verwirrung. Im Urteil gab es klare Unterschiede: Abubakr A. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, dagegen kam sein Bruder mit zwei Jahren auf Bewährung davon.

In beiden Fällen waren frühere Strafen einzurechnen. Abubakr. A wurde unter anderem im Juni 2004 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er beteiligt war, als ein Makler in Klettenberg brutal überfallen, mit dem Tod bedroht und um seinen Ferrari gebracht wurde. Sein Bruder Omar hatte ebenfalls schon vor einem Jugendgericht gestanden. Auf sein Konto kamen 20 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung - wegen schweren Bandendiebstahls, Beihilfe zum Diebstahl und zum Vortäuschen einer Straftat. In den früheren Urteilsbegründungen ist davon die Rede, die Brüder kämen schlecht damit zurecht, dass sie im Konflikt zwischen einem „traditionell islamischen Elternhaus“ und der ganz andersartigen deutschen Umgebung aufgewachsen seien.

Gemeinsam wurde den Zwillingen im neuen Prozess unter anderem vorgeworfen, an einem Januarabend dieses Jahres im Jugendzentrum Weiden eine Schlägerei angezettelt zu haben. Abubakr A., der Thai-Boxer ist, stand damals mit einem 30-Jährigen zum Training im Ring. Der Kampf artete jedoch aus, und schließlich attackierten der Zwilling des Gegners und weitere Männer den 30-Jährigen außerhalb des Boxrings, bis ihm die Nase gebrochen wurde.

Abubakr A. wurde auch dafür verurteilt, dass er aus Eifersucht einer 23-jährige Frau, mit der er einmal befreundet war, auf offener Straße in Wuppertal mehrfach so ins Gesicht schlug, dass ihr das Trommelfell riss. Im Fall einer anderen Prügelei kam er gestern mit einem Freispruch davon. Der Hauptzeuge hatte im Zeugenstand die Brüder verwechselt und zunächst gesagt, Omar A. sei „sicher“ der Täter gewesen. Eine Verwechslung war auch der Grund dafür, dass der Richter ein Verfahren gegen Abubakr A. einstellen musste, in dem es um Bedrohung nach einem Verkehrsunfall ging.

Omar A. erhielt seine neue Strafe auch wegen versuchter Nötigung: Im Mai dieses Jahres bedrohte er per Handy einen Mann, um Schulden einzutreiben. Der Amtsrichter sah im Prozess mehrmals Anlass, den Zeugen zu versichern, sie brauchten keine Angst zu haben. Sollten die Brüder versuchen, später Kontakt zu einem der Zeugen aufzunehmen, werde er „ihnen den Arsch bis zur Halskrause aufreißen“, sagte er mit gewollter Drastik. Er werde sie umgehend in die JVA Ossendorf schicken, „wo ich sie so schimmelig lassen werde, dass ihr Vater sie nicht mehr erkennt.“

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