30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland„Ich sehe Altersgrenzen kritisch“

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Geflüchtete Kinder sollten Gemeinschaftsunterkünfte so schnell wie möglich wieder verlassen können.

Geflüchtete Kinder sollten Gemeinschaftsunterkünfte so schnell wie möglich wieder verlassen können.

Köln – Am 5. April 1992 ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft getreten. 30 Jahre später stehen Kinderrechte immer noch nicht im Grundgesetz. Claudia Kittel leitet die Monitoring-Stelle, die die Umsetzung der Konvention hierzulande überwacht. Sie erklärt, welche Rechte in Deutschland noch nicht umgesetzt werden.

Frau Kittel, Vorläufer der UN-Kinderrechtskonvention wollten Kinder unter dem Eindruck zweier Weltkriege besser schützen. Gerade fliehen wieder hunderttausende Kinder vor dem Krieg in der Ukraine. Was sagen Sie als Kinderrechtlerin dazu?

Es ist sehr traurig, dass Kinder wieder einmal die Leidtragenden sind, weil Erwachsene nicht in der Lage sind, Konflikte friedlich zu lösen. Die nachvollziehbare Idee der Vereinten Nationen bei ihrer Gründung war, dass Kinder, die in Frieden und Toleranz aufwachsen, als Erwachsene keine Kriege beginnen. Das Verstecken vor Bomben in einem U-Bahn-Tunnel, die überstürzte Flucht, die Trennung vom Vater oder dem älteren Bruder an der Grenze – darauf müssen wir nun gut reagieren, wenn wir die Kinder aufnehmen.

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Wie steht es um die Rechte der geflüchteten Kinder in Deutschland?

Die Hälfte der Asylanträge wurde schon vor dem Ukraine-Krieg von Minderjährigen gestellt. Geflüchtete Kinder und Jugendliche müssen in Deutschland immer noch viel zu lange in Einrichtungen für Geflüchtete leben. Studien belegen, dass sie dort Gewalt beobachten und selbst erleben und sie den ihnen eigentlich zustehenden direkten Zugang zu Bildung nicht haben. Bis geflüchtete Kinder am neuen Wohnort endlich in eine „normale“ Schulen und Kitas gehen können, vergehen oft Monate. Dabei wissen wir von Betroffenen, dass das etwas ist, was ihnen hilft, mit ihrer Situation klar zu kommen. Es ist gut, dass die Bundesländer aktuell versuchen, das besser hinzubekommen.

Wo haben wir bei der Umsetzung der Kinderrechte noch Nachholbedarf?

Es hakt in Deutschland immer wieder an den Beteiligungsrechten. Sie waren das Besondere und Bahnbrechende an der UN-Konvention von 1989, die das Verhältnis zwischen Kind und Staat regelt. Der Staat muss nicht nur die Gesundheit schützen und für Bildung sorgen, sondern es haben alle Kinder ein Recht darauf, dass ihre Meinung von staatlichen Entscheidungsträgern gehört und berücksichtigt wird. Und zwar in allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Die Beteiligungsrechte waren auch einer der Gründe, warum man sich in der letzten Legislaturperiode nicht einigen konnte, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben.

Warum ist das so wichtig? Die UN-Konvention ist doch schon geltendes Recht in Deutschland.

Das stimmt, aber sie wird nicht ernst genug genommen und von staatlichen Stellen zu selten angewendet. Würde man Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben, wären sie an der Spitze der Normenhierarchie.

Ein weiteres Gegenargument sind die allgemeinen Menschenrechte, die ja selbstverständlich auch für Kinder gelten und Beteiligung sichern.

Ja, die Menschenrechte gelten natürlich auch für Kinder, aber sie erleben das nicht in ihrem Alltag. Die Perspektive der Kinder bleibt oft außen vor, weil Erwachsene denken, dass sie schon im besten Interesse von Kindern handeln. Es ist ja auch legitim, dass zum Beispiel erwachsene Politiker Gesetze beschließen. Aber sie müssen sich vorher Meinungen anhören und im Zweifel auch begründen, warum sie anders handeln. Das hat auch etwas mit dem Respekt vor der Würde von Kindern zu tun. In der Corona-Pandemie wurde ihre Meinung lange überhaupt nicht gehört. Die erste Anhörung der Bundesschülerkonferenz, einem Gremium der Schülerinnen- und Schülervertreter aus den Ländern, hat im März 2021 stattgefunden. Da hatten wir schon monatelange Schulschließungen hinter uns.

Ab wann sollte ein Kind für sich Entscheidungen treffen und zum Beispiel auch wählen dürfen?

Bei den Kinderrechten spielen die wachsenden Fähigkeiten eine zentrale Rolle. Wir neigen dazu, ein Kind, desto kleiner es ist, umso mehr zu schützen und Verantwortung zu übernehmen. Das ist auch richtig, aber Eltern sind aufgefordert, von dieser Schutzfunktion nach und nach zurückzutreten. Wir sollten uns immer fragen: Wie viel Schutz ist nötig und wie viel Selbstständigkeit ist möglich? Der UN-Ausschuss zur Kinderrechtskonvention sieht feste Altersgrenzen deshalb kritisch. Demzufolge müsste ein Kind, wenn es entscheidet, dass es wählen gehen möchte, die Möglichkeit dazu haben.

So können Sie helfen

wir helfen: damit in der Krise kein Kind vergessen wird

Mit unserer Aktion „wir helfen: damit in der Krise kein Kind vergessen wird“ bitten wir um Spenden für Projekte, die Kinder und Jugendliche wieder in eine Gemeinschaft aufnehmen, in der ihre Sorgen ernst genommen werden.  

Bislang sind 1.328.993,90 Euro (Stand: 27.09.2022) eingegangen. Die Spendenkonten lauten: „wir helfen – Der Unterstützungsverein von M. DuMont Schauberg e. V.“ Kreissparkasse Köln, IBAN: DE03 3705 0299 0000 1621 55 Sparkasse Köln-Bonn, IBAN: DE21 3705 0198 0022 2522 25

Mehr Informationen und Möglichkeiten zum Spenden unter www.wirhelfen-koeln.de.

Kinder und Jugendliche gelten als zu beeinflussbar. Sie können die Folgen ihres Handelns nicht abschätzen.

Es ist Aufgabe des Staats, die Kinder unabhängig von ihrem Elternhaus zu informieren und so zu einer eigenen Entscheidung zu befähigen. Wir wissen, dass die Erklärvideos zur Erst- und Zweitstimme von der „Sendung mit der Maus“ von sehr vielen Erwachsenen vor der Wahl geschaut werden. Leicht verständliche Informationen sind für jeden Bürger und jede Bürgerin wertvoll. Und bei den U18-Wahlen, die begleitend zu Bundes- und Landtagswahlen stattfinden, sehen wir, dass Kinder eine politische Meinung haben und diese auch artikulieren.

Hat die Umweltbewegung Fridays for Future die Jugendlichen nachhaltig politisiert?

Ich hoffe es. Plötzlich sind Jugendliche weltweit präsent und pochen auf ihr Beteiligungsrecht. Ich finde das unheimlich empowernd. Aber als Kinderrechtsexpertin hat mich geärgert, wie unser Staat am Anfang mit den Protesten umgegangen ist.

Warum?

Kinder haben genauso wie Erwachsene ein Recht auf Versammlungsfreiheit. Dieses Recht wird mit der Schulpflicht abgewogen. Die Verletzung der Schulpflicht ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Trotzdem wurde das „Vergehen“ in allen Diskussionen höher gestellt.

Warum hat der Staat so restriktiv reagiert?

Das ist wieder das Muster der Fürsorgepflicht. Aus der Perspektive der Erwachsenen ist Schule verpassen schlecht. Stimmt ja auch: Bildung ist ein Kinderrecht. Aber es gilt abzuwägen: Welches Recht ist in dieser Situation von größerer Bedeutung? Und die Abwägung ist typisch erwachsen gelaufen. Schule ist wichtig, also macht die Demo doch in eurer Freizeit!

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Glauben Sie, die jetzige Bundesregierung setzt die Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz“ endlich um?

Das Vorhaben steht prominent im Koalitionsvertrag, aber eine Grundgesetzänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Es gibt noch viele Menschen mit den gleichen Vorbehalten, auch innerhalb der Regierungsfraktionen. Da liegt noch viel Überzeugungsarbeit vor uns. Im Moment müssen wir als Kinderrechtler begründen, warum Kinder und Jugendliche mehr mitbestimmen sollten. Eigentlich müssten diejenigen, die Kindern ihr Recht absprechen, Gehör zu bekommen, in Erklärungsnot geraten.

Claudia Kittel hat mit Kindern ein Buch geschrieben. In „Know Your Rights“ (Oetinger Verlag) informiert sie über Kinderrechte und gibt Tipps, wie diese einfordert werden können.

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