60.000 Euro PreisgeldNRW vergibt Gründerpreis an innovative Start-ups

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Andreas Pinkwart beim Gründerpreis

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (rechts) bei der Vorstellung des Gründerpreises NRW 2018 mit Robert Jänisch, Gewinner des Vorjahres und Iox-Lab-Gründer

Düsseldorf – Das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW-Bank vergeben erneut den Gründerpreis NRW. Drei Start-ups sollen ausgezeichnet werden: Für den ersten Platz gibt es ein Preisgeld von 30.000 Euro, das zweitplatzierte Unternehmen erhält 20.000 Euro, das drittplatzierte 10.000.

Neue Impulse für Existenzgründungen

Der Preis gebe Existenzgründungen neue Impulse, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bei der Vorstellung des Wettbewerbs in den Düsseldorfer Geschäftsräumen der Vorjahresgewinner Robert Jänisch und Andreas Bell. „So stärken wir die Innovationskraft und Kreativität der Start-up-Szene in unserem Land“, sagte Pinkwart. Gründer leisteten mit ihren Innovationen einen großen Beitrag, um Fortschritt und Wachstum in NRW voranzutreiben.

Mit ihrem Start-up Iox Lab entwickeln Jänisch und Bell Produkte für das Internet der Dinge, in dem Alltagsgegenstände miteinander vernetzt sind. Zuletzt haben die Gründer aus Hunderten 3D-Druckteilen einen humanoiden Roboter entwickelt und ihm künstliche Intelligenz eingehaucht. Noch wichtiger als das Preisgeld sei die gewonnene Aufmerksamkeit, so Jänisch: „Die Auszeichnung öffnet uns bis heute viele Türen. Wir konnten dank dieses Erfolges neue Kunden gewinnen und profitieren noch immer von der Reputation“.

Unternehmensphilosophie spielt eine Rolle

Bei der Auswahl der Gewinner spielen zahlreiche Kriterien eine Rolle. Bewertet werden etwa der wirtschaftliche Erfolg des Start-ups und die Kreativität der Geschäftsidee, aber auch Innovationskraft, Unternehmensphilosophie, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ökologische und soziale Verantwortung. Teilnehmen können alle Unternehmer, die zwischen 2013 und 2016 in Nordrhein-Westfalen gegründet haben, egal ob es sich dabei um Vollzeit- oder Nebenerwerbsgründungen handelte.

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Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder von Berufsrückkehrer sind zur Teilnahme aufgerufen. Sie dürfen indes nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und höchstens 50 Millionen Euro im Jahr umsetzen.

Gründerinnen zur Teilnahme aufgerufen

Christine Volkmann, Professorin für Entrepreneurship an der Universität Wuppertal und Jury-Mitglied des Gründerpreises, rief insbesondere Gründerinnen zur Teilnahme auf: „Um mehr Frauen für Existenzgründungen zu begeistern, brauchen wir Vorbilder für wirtschaftlich erfolgreiche und unabhängige Frauen“.

Interessierte Start-ups können sich bis 14. September bewerben, die Sieger ermittelt dann eine Fachjury. Mitte November wird der Gründerpreis in Düsseldorf verliehen.

www.gruenderpreis.nrw.de

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