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Bebauungsplan für RWE-Werk unwirksam

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Köln –  Der Bau des von RWE in Bergheim-Niederaußem geplanten Braunkohlekraftwerks „BoAplus“ wird immer unwahrscheinlicher: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärte einen Bebauungsplan der Stadt Bergheim – Grundlage für den Bau des Kraftwerks – am Donnerstag für unwirksam.

Nach seiner Fertigstellung werde „BoAplus“ das „modernste, effizienteste Kraftwerk der Welt auf Basis Braunkohle sein“, schrieb RWE bereits 2011. Nach der Fertigstellung sollten vier Kraftwerksblöcke aus den Jahren 1965 bis 1971 abgeschaltet werden. Der Essener Energiekonzern trieb das Projekt jedoch nur schleppend voran, weil weder die politischen noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb des Kraftwerks gegeben waren. Zu niedrig waren die Strompreise, um das Werk profitabel laufen zu lassen, zu unsicher die Zukunft der Braunkohle.

Die Bedingungen haben sich insbesondere 2018 für die in die Jahre gekommene Energiequelle bekanntlich nicht zum Positiven gekehrt. Ein Ausstieg aus der Braunkohle, noch bevor die Ressource aufgebraucht ist, wird immer wahrscheinlicher.

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Nun die Entscheidung des OVG: Eigentümer von Grundstücken, die 700 und 1000 Meter vom Plangebiet entfernt liegen, machten geltend, dass der Bebauungsplan für die neben dem bestehenden Kraftwerk Niederaußem gelegene Fläche gegen Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW 1995 sowie des Klimaschutzgesetzes NRW verstoße und somit unwirksam sei. Das Gericht gab ihnen recht – der Bebauungsplan leide schon an formellen Mängeln, heißt es in der Begründung. So sei gegen übergeordnete Pläne verstoßen und die Öffentlichkeit bei der Planaufstellung nur unzureichend informiert worden.

„Das Urteil hat keine Auswirkung auf die aktuelle Lage des Unternehmens“, sagte ein RWE-Sprecher auf Anfrage. Aufgegeben werde das Projekt „BoAplus“ zwar nicht, jedoch, so der Sprecher: „Die Realisierungschancen sind aus heutiger Sicht sehr gering.“ (mit fun)

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