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Bericht des BundesMigranten werden bei Jobsuche und im Arbeitsleben diskriminiert

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Menschen mit Migrationshintergrund erfahren in der Berufswelt oft Diskriminierung. Das geht aus dem aktuellen Diskriminierungsbericht des Bundes hervor.

Berlin – Eigentlich sollten staatliche Einrichtungen Chancen eröffnen und Ungleichheiten abbauen. Einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge geschieht aber in einigen Bereichen das genaue Gegenteil. In der Arbeitsvermittlung führten bestimmte Verfahrensabläufe zu systematischen Benachteiligungen etwa von Behinderten und Menschen mit Migrationshintergrund, heißt es in dem Bericht, den die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, am Donnerstag gemeinsam mit Staatsministerin Aydan Özuguz und der Behindertenbeauftragten des Bundes, Verena Bentele, vorstellte.

System erfasst Alter, Ausbildung, Gesundheit

So setze ein Kennzahlsystem, mit dem die Bundesagentur für Arbeit Merkmale wie Alter, Ausbildung und Gesundheitszustand der Arbeitslosen erfasst, den Anreiz zur vorrangigen Bearbeitung schnell vermittelbarer Fälle, sagte der Leiter des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, Martin Brussig. Zudem erschwere die extrem hohe Personalfluktuation in der Arbeitsvermittlung „den Aufbau von Professionalität“.

Unprofessionalität aber gehe zulasten der Schwächsten. Denn in der Konsequenz werde gerade Personengruppen mit besonderem Förderbedarf weniger Aufmerksamkeit als den leicht vermittelbaren Arbeitsuchenden. Brusig nannte beispielhaft eine 59-jährige Arbeitslose, der kurzerhand eine Weiterbildung unter Hinweis auf ihr Alter verwehrt wurde. Einer Rumänin verweigerte ein Jobcenter jedwede Hilfe mit dem Argument, sie sei ohnehin nicht Hartz-IV-berechtigt. Und 60-Jährige erhielten die Auskunft, eine Vermittlung lohne bei ihnen nicht mehr.

Diskriminierung im Arbeitsleben

Doch nicht nur in Institutionen, auch im Arbeitsleben ist dem Bericht zufolge Diskriminierung an der Tagesordnung. „Wir wissen von vielen Studien, dass es Bewerber mit ausländischen Wurzeln und ausländischem Namen auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben, auch bei gleicher oder sogar besserer Qualifikation“, sagte Özuguz, die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung ist.

Die Staatsministerin spricht damit Untersuchungen an, denen zufolge oftmals bereits ein ausländischer Name ausreicht, um als Bewerber aussortiert zu werden. Vor diesem Hintergrund forderte Özuguz, anonymisierte Bewerbungen einzuführen, die zunächst nur Angaben zu Qualifikationen und Berufserfahrung enthalten. 

Auch Menschen mit Behinderung werden diskriminiert

Menschen mit Behinderungen hätten am Arbeitsmarkt ebenfalls zahlreiche diskriminierende Barrieren zu überwinden, sagte Bentele. In vielen Firmen fehlten Rollstuhl-gerechte Zugänge, manch moderner Fahrstuhl sei für Blinde wegen fehlender Knöpfe und Blindenschrift nicht bedienbar, in Arbeitsagenturen und Personalabteilungen gebe es oft diffuse Vorhalte. Auch aus Sicht der Betroffenen spielen Benachteiligungen in der Arbeitswelt eine herausgehobene Rolle.

41 Prozent der 9100 Beratungsanfragen, die in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zwischen 2013 und 2016 eingingen, bezogen sich auf das Arbeitsleben. In einer Umfrage zu „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2015 hatten sogar 48,9 Prozent der Betroffenen Benachteiligungen im Berufsleben angegeben. 

Allerdings, das zeigen die Beratungsanfragen, sind Benachteiligungen auch in anderen Bereichen keine Seltenheit. Fast jede fünfte der 9100 Anfragen galt dem „Zugang zu Gütern und Dienstleistungen“, also etwa beim Einkauf, in Restaurants und Arztpraxen, an Schulen und Universitäten. Weitere 16 Prozent der Betroffen hatten in Ämtern und Behörden diskriminierende Erfahrungen gemacht, sechs Prozent in Bildungsinstitutionen sowie fünf Prozent im Kontakt mit Polizei und Justiz.

Wohnungsmarkt mit diskriminierenden Tendenzen

Mit wachsender Tendenz werden dem Bericht zufolge auch Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt sichtbar. Vor allem die soziale und die ethnische Herkunft kann die Aussichten auf eine Wohnung drastisch mindern. Vor zwei Jahren hatten in der Umfrage ein Drittel der von Diskriminierung Betroffenen berichtet, ihnen sei nach Angabe ihres Namens nicht einmal die Besichtigung einer Wohnung ermöglicht worden. 

Mit Blick auf zahlreiche Diskriminierungen in der privaten Wirtschaft forderte Bentele, das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu erweitern: „Das Verweigern von angemessenen Vorkehrungen durch Läden, Restaurants und Arztpraxen muss als eine Form der Diskriminierung in das AGG aufgenommen werden.“ Dabei gehe es oft nur um kleine Veränderungen, etwa das Bereitstellen mobiler Rampen, um Verbesserungen zu erreichen.

Forderung nach unparteiischen Schiedsstellen

Lüders setzte sich für die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen in der Arbeitsvermittlung ein, die Diskriminierungsvorwürfen nachgehen und diese gegebenenfalls schlichten sollen. Bisher würden Beschwerden über Entscheidungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter von eben jenen Arbeitsvermittlern bearbeitet, die diese Entscheidungen getroffen hätten, ergänzte Brussig.

Der Wissenschaftler plädierte außerdem dafür, das Kennzahlsystem von den Zielvorgaben der Arbeitsvermittlung zu entkoppeln, um nicht weiter falsche Anreize zu setzen. Zudem müssten Arbeitssuchende das Recht auf eine Begründung erhalten, wenn ihnen etwa eine Fortbildung verweigert wurde. „Niemand will Sonderrechte“, betonte Özoguz, „wir wollen eine faire Behandlung aller Menschen in unserer Gesellschaft.“

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