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Ein Shutdown-Manager berichtetWie man Gebäude richtig stilllegt

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Geschlossenes Geschäft Handel

Geschlossenes Unterwäsche-Geschäft in der Essener Innenstadt

  • Fenster zu, Licht aus, Tür abschließen – so einfach funktioniert es nicht, wenn Geschäftsgebäude wie in der Corona-Krise stillgelegt werden müssen.
  • Der Shutdown-Manager Eike Wenning erzählt im Interview, was alles notwendig ist, um ein Gebäude funktionsfähig zu halten.
  • Dabei zieht er auch einen Vergleich, der jedem bekannt sein dürfte.

Köln – Nach mehrwöchiger Schließung der meisten Geschäfte nimmt das Leben in Deutschlands Einkaufsstraßen ganz langsam wieder an Fahrt auf. Die meisten Ladenlokale mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen aber weiterhin geschlossen bleiben. Eike Wenning ist ein sogenannter Shutdown-Manager und erzählt im Interview, worauf zu achten ist, wenn Geschäfte für Wochen oder auch Monate dichtmachen.

Herr Wenning, wie ist ein Immobilien-Shutdown zu verstehen?

Der mit der Corona-Krise verbundene Shutdown von vielen Immobilien ist so zu verstehen, wie das Verlassen der eigenen Wohnung für einen Urlaub. Der Unterschied ist allerdings, dass für den Urlaub die Planung bereits eine Woche vorher beginnt: Es werden nur so viele Lebensmittel eingekauft, dass sie bis zum Urlaub aufgebraucht sind, Nachbarn zum Blumengießen gebeten, Heizung runter- oder hochgefahren. Viele Bürogebäude wurden nun allerdings ad hoc zurückgelassen, weil man am Freitagabend noch nicht wusste, was am Montag Sache sein würde. Kühlschränke wurden also nicht geleert oder Blumen zurückgelassen. Der Shutdown wurde nicht vorbereitet.

Welche Maßnahmen sollten für einen temporären Shutdown getroffen werden?

Die meisten Immobilien sind bereits runtergefahren. Dabei muss gefragt werden, bei welchen Anlagen es Sinn macht, sie abzustellen. Raumlufttechniken sollten beispielsweise höchstens reduziert werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Klimaanlagen können ebenfalls reduziert werden. Bei anderen Anlagen ist es wirtschaftlich fraglich: Beispielsweise bei Aufzügen kann die Wiederinbetriebnahme nach einer Deaktivierung hohe Kosten verursachen. Sollte die Anlage nicht heruntergefahren werden, sollte sie allerdings regelmäßig betätigt werden, um einen zu langen Stillstand zu vermeiden. Zudem dürfen keine Anlagen heruntergefahren werden, die im Konflikt zum Versicherungsschutz stehen, wie Brand- oder Einbruchmeldeanlage. Natürlich kommt es immer auf die Immobilie und den Grad der Restnutzung an.

Was ist während des Leerstands zu beachten?

Im Schlummermodus sollten Inspektionsrundgänge durchgeführt werden, um Leckagen zu erkennen. Dabei sollten auch die Trinkwasserleitungen gespült werden, um eine Legionellen-Bildung zu verhindern. Die Gebäudetechnik muss zudem weiterhin betreut werden, beispielsweise Lüftungsanlagen oder Aufzüge gewartet werden.

Wie sollte sich auf das wieder Hochfahren der Immobilie vorbereitet werden?

Dazu gibt es vier wesentliche Punkte: Die Instandhaltungspflichten sollten mit dem Leerstand-Management abgeglichen werden. Bin ich oder konnte ich allen Wartungsarbeiten nachkommen? Außerdem sollten im Vorfeld Verhaltensregeln für die Rückkehr ins Büro erarbeitet werden. Wir empfehlen zum Beispiel kleine Aufsteller mit „Der Platz ist benutzt“ damit zum einen Reinigungskräfte Bescheid wissen, zum anderen aber auch Kollegen einen Platz mit genügend Abstand suchen können.

Zudem sollten Regeln geschaffen werden, um Ballungsherde in Kantinen und Aufzügen zu vermeiden. Ein weiterer Punkt ist der Personalbedarf und die -verfügbarkeit zum Hochfahren der Immobilie. Abgestellte Anlagen sollten mit etwas Vorlauf wieder in Betrieb genommen werden – wen benötigt man dafür? Zuletzt sollte eine Kommunikation mit den Gebäudenutzern überlegt werden. Gelten für Mitarbeiter und Gäste unterschiedliche Bedingungen? Diese sollten beispielsweise durch E-Mail-Kontakt mitgeteilt werden.

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