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Energiekrise in KölnWann stellt die Rheinenergie Gas und Strom ab?

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Drastisch gestiegene Energiepreise belasten die Haushalte.

Köln – Der deutlich gestiegene Gaspreis, aber auch die höheren Kosten für Strom dürften einige Haushalte in diesem Winter in finanzielle Bedrängnis bringen.

Wer seine hohen Energierechnungen nicht mehr zahlen kann, muss damit rechnen, dass ihm Strom und Gas gesperrt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten in Überblick.

Wann wird der Gas- oder Stromhahn gesperrt?

Bei der Rhein-Energie kommt eine erste Mahnung vom Unternehmen selbst, die zweite dann von einem externen Unternehmen einige Wochen später. Vor der eigentlichen Sperrung erfolgt noch einmal eine Sperrandrohung. Dann erst werden die Leitungen abgestellt. „Der ganze Zeitraum von einer nicht bezahlten Rechnung bis zur Sperrung dauert zwei bis drei Monate“, sagt Frank Bender, Pressesprecher der Rhein-Energie.

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Wie viele Haushalte sind voraussichtlich betroffen?

Bei der Rhein-Energie ist die Zahl der Sperrungen In den vergangenen Jahren von 10 000 auf unter 5000 pro Jahr gesunken, sagt Bender. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geht aktuell davon aus, dass fünf bis zehn Prozent der Kunden bei den derzeitigen Energiepreisen Zahlungsschwierigkeiten bekommen könnten. Bereits vor der Energiekrise wurde eine Gassperre jährlich über eine Million Mal angedroht. Und über 40 000 Haushalte bekamen die Gasversorgung dann tatsächlich abgestellt.

Verzichtet die Rhein-Energie nun auf Sperrungen?

Das sei unsolidarisch den anderen zahlenden Kunden gegenüber, so Bender.

Wann können Gas oder Strom abgestellt werden?

Bislang gilt bei der Rhein-Energie laut dem Sprecher die Grenze von 150 Euro Rückstand, ab dem theoretisch eine Sperrung möglich ist. Mit Blick auf die rasant gestiegenen Preise teilte die Rhein-Energie am Donnerstag auf Anfrage mit, die Grenze ab dem 1. Oktober von 150 auf 500 Euro anheben zu wollen. Grundsätzlich muss die Androhung oder Durchführung einer Stromsperre verhältnismäßig zu den Schulden sein, sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Gibt es nun neue Härtefall-Regelungen?

Die Rhein-Energie stellt wegen der angespannten Lage aus ihren Mitteln ab dem 1. Oktober 2022 eine Million Euro bereit, um Menschen zu helfen, die wegen rückständiger Energiekosten von einer Sperrung ihrer Wärmeversorgung bedroht sind. „Ziel ist es, möglichst vielen Haushalten eine Sperrung zu ersparen“, sagt Bender. Mit dieser Hilfsaktion für Härtefälle wolle die Rhein-Energie eine Überbrückung bieten, bis die staatlichen Hilfen aus dem dritten Entlastungspaket greifen. Allerdings gelten strenge Regeln für den Kreis derer, die für Mittel aus dem Fonds in Betracht kommen. Sie müssen Privatkunden für Gas oder Wärme im Grundversorgungsgebiet der Rhein-Energie sein, sie dürfen keinen Heizkostenzuschuss aus staatlichen Transferleistungen erhalten und man muss 20 Prozent oder mehr des Haushalts-Netto-Einkommens für Energiekosten aufwenden. Wer das nicht schätzen kann, dem hilft die Schiedsstelle. Die Anspruchsprüfung erfolgt über diese Schiedsstelle. Basis dafür ist eine vereinfachte Selbstauskunft mit Nachweisen zu den Einkommensverhältnissen. Maximal werden einmalig 500 Euro je Haushalt gewährt.

Welche Pläne haben andere Anbieter?

Der Kölner Anbieter Yello ist kein Grundversorger. „Deshalb führen wir selbst keine Zählersperren durch“, sagt Pressesprecherin Tanja Beer. Könnten Kundinnen und Kunden ihre Strom- oder Gasrechnung nicht mehr zahlen, versuche man gemeinsam eine Lösung zu finden, wie zum Beispiel eine Ratenzahlung. Könne keine Lösung gefunden werden, müsste leider gekündigt werden. Beim Anbieter Vattenfall bietet man an, bei Zahlungsschwierigkeiten den Abschlagstermin anzupassen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. „Uns ist sehr daran gelegen, pragmatische Lösungen zu suchen und für beide Seiten einen guten Weg zu finden“, sagt Sprecher Christian Jekat. Klar sei: Eine Abschaltung durch den Stromnetzbetreiber kann immer nur eine allerletzte Maßnahme sein.

Wie schnell kann abgestellt werden?

Der Versorger muss die Sperre vier Wochen vorher androhen. Zudem muss er den Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigen. Versorger müssen laut Verbraucherzentrale NRW zudem eine Vereinbarung anbieten, um eine Sperrung zu verhindern, etwa ein Ratenzahlung und eine Weiterversorgung auf Vorauskasse.

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In welchen Härtefällen darf nicht abgestellt werden?

Eine Gassperre ist unzulässig, wenn im Haushalt Kinder, Schwangere oder kranke Personen leben. Oder auch, wenn die Kappung der Versorgung die Existenzgrundlage bedrohen würde. Dies ist etwa bei Homeoffice-Tätigkeiten der Fall.

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