EU-UrteilProdukte israelischer Siedler müssen gekennzeichnet werden

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Frisches Gemüse

Luxemburg  – Wein, Obst oder Gemüse aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet sein. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Israel als Ursprungsland anzugeben, wäre irreführend, da der Staat in diesen Gebieten nur „Besatzungsmacht“ sei, erklärte das oberste EU-Gericht.

Hochpolitischer Streit um Kennzeichnung der Produkte

Die Richter bestätigten in dem politisch brisanten Fall die seit 2015 geltende Auffassung der EU-Kommission, die auch Deutschland für verbindlich hält. Dagegen sieht Israel eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten als diskriminierend an. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für antisemitische Boykotte. Das israelische Außenministerium reagierte zunächst nicht auf das Urteil. Palästinenserführer begrüßten es jedoch sofort und verlangten, dies nun überall in der EU konsequent umzusetzen.

Hintergrund ist der ungelöste Nahost-Konflikt und der Streit um die 1967 von Israel eroberten Gebiete, darunter das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen.

Bewegung ruft zum Boykott israelischer Produkte auf

International ruft die sogenannte BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) dazu auf, keine israelischen Waren zu kaufen. Israel wirft der Bewegung vor, sie sei antisemitisch und gehe einseitig gegen den jüdischen Staat vor. Die EU wendet sich ausdrücklich gegen jede Art von Boykotten gegen Israel oder Produkte aus den israelischen Siedlungen, wie eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag bekräftigte.

Die Kennzeichnungspflicht gilt zwar aus Sicht der Kommission schon seit Jahren, die Überwachung liegt aber bei den EU-Staaten und wird unterschiedlich gehandhabt.  (dpa)

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