- Der abgelöste Flughafenchef Michael Garvens über die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, und das Zerwürfnis mit Teilen des Aufsichtsrats.
Warum haben Sie solange geschwiegen?
Michael Garvens: Ende 2017 erfolgte die einvernehmliche Aufhebung meines Vertrages als Geschäftsführer der Flughafen Köln Bonn GmbH. Es ist für mich eine Frage des guten Tons, nach einem einvernehmlichen Ausscheiden Vorgänge in und um den Flughafen nicht öffentlich zu kommentieren. Dem Versuch, meine persönliche und berufliche Reputation öffentlich zu beschädigen, trete ich allerdings entschieden entgegen. Die erfolgreiche Arbeit für Entwicklung und Ausbau des Flughafens Köln Bonn lasse ich nicht einfach in den Schmutz ziehen. Das bin ich mir, dem Flughafen und den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig.
Fühlen Sie sich fair behandelt?
Die große Mehrheit der Gesellschaftervertreter und der Mitglieder des Aufsichtsrates haben mich in meiner Funktion stets respektvoll und fair behandelt. Hierfür bin ich dankbar. Leider gab und gibt es eine Gruppe, die mit mir einen Machtkampf um die Frage der operativen Führung des Flughafens führte. Die dabei eingesetzten Mittel sind unfair: Zielgerichtete Indiskretionen, Weiterleitung von vertraulichen Unterlagen. Das hat mich persönlich sehr getroffen. Dass durch diese Kampagnen die Entwicklung des Flughafens Köln/Bonn selbst Schaden nimmt und dies zu Lasten Tausender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in und um den Flughafen geht, stört offenbar die Verursacher nicht.
Der Flughafen will insgesamt rund eine Million Euro Schadenersatz bei Ihrer Managerhaftpflicht-Versicherung einklagen. Zum Beispiel im Falle der Fa.Wisskirchen, die für einen Teil der Abfertigung von Luftfracht zuständig war. Hier geht es unter anderem um den Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit Rechnungen der Firma Wisskirchen, weil diesen keine Gegenleistung zu Grunde gelegen haben sollen. Stimmt das?
Mit Zustimmung des Aufsichtsrates ist der Frachtbetrieb auf die Firma Wisskirchen ausgelagert worden. Nach unbestrittener Feststellung der Wirtschaftsprüfer von KPMG ist die Auslagerung des Frachthandlingbetriebs für den Flughafen wirtschaftlich vorteilhaft und war damit richtig. Der Flughafen hat diverse Leistungen bei Wisskirchen eingekauft, die für ein ordnungsgemäßes Frachthandling unverzichtbar sind. Dazu zählen Absicherungsmaßnahmen des Geländes, die notwendige Begleitung einzelner Sendungen, zum Beispiel zur Veterinärstation, die Müllentsorgung oder auch die Vorhaltung und der Betrieb von Kühlmöglichkeiten. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird beispielsweise die im Frachthandling unverzichtbare Veterinärstation genehmigt. Die Behauptung, den Zahlungen an Wisskirchen hätten keine Gegenleistungen gegenübergestanden, ist falsch.
Ihnen wird vorgeworfen, den Vertrag mit der Fa.Wisskirchen geschlossen zu haben, obwohl das Unternehmen nicht hinreichend auf finanzielle Risiken untersucht worden ist. Ist das richtig?
Das Unternehmen Wisskirchen arbeitet bis heute nicht nur am Flughafen Köln/Bonn auf hohem fachlichen Niveau, sondern seit dem Jahr 2002 an einem der größten Luftfrachtkreuze Europas, nämlich am Frankfurter Flughafen. Zudem ist Wisskirchen eine der größten und bedeutendsten externen Frachthandlingagenten für die Lufthansa Cargo AG. Die Entscheidung für Wisskirchen war überlegt und richtig.
Obwohl die Fa.Wisskirchen finanziell in Schieflage geriet und Vereinbarungen nicht einhalten konnte, hielt der Flughafen an der Geschäftsbeziehung fest und räumte der Firma ein, die Forderungen des Flughafens über zehn Jahre abzustottern. Warum?
Die Firma Wisskirchen arbeitet bis heute erfolgreich am Flughafen. Eine überstürzte Beendigung der Geschäftsbeziehung zu Wisskirchen hätte zu Lasten des Flughafens Schadensersatzansprüche auslösen können. Zudem war der Flughafen zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage, den Frachthandlingbetrieb kurzfristig wieder in Eigenregie zu übernehmen. Darum haben wir mit der Firma Wisskirchen wirtschaftlich sinnvolle Vereinbarungen getroffen, die die erfolgreiche Arbeit im Bereich des Frachthandlings für die Vertragslaufzeit bis heute sicherstellen.
Ihnen wird vorgeworfen, insgesamt 49 Mitarbeiter unzulässig lange freigestellt zu haben. Zwei Fälle sehen die Prüfer, die der Aufsichtsrat eingeschaltet hat, als rechtlich relevant an. Worum geht es genau?
Der Flughafen Köln/Bonn unterliegt dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Dies sichert den Beschäftigten hohe Rechte zu, wogegen nichts einzuwenden ist. Aber das bedeutet auch, dass man einen Mitarbeiter, dem es schwer fällt, neue Anforderungen zu erfüllen, nicht so ohne weiteres auf eine neue Position setzen kann. Was arbeitsvertraglich vereinbart ist, lässt sich eben nur durch Kündigung oder Änderungskündigung ändern. Genau dem, das war unser Problem, stand der Tarifvertrag entgegen. In den kritisierten Fällen blieb nichts anderes übrig, als beispielsweise eine Freistellung. Seit dem Jahr 2002 hat der Flughafen mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Lediglich in drei Fällen sind längerfristig bezahlte Freistellungen praktiziert worden. ln jedem Einzelfall haben wir spezialisierte Anwälte zur Prüfung der arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Möglichkeiten hinzugezogen. Die Geschäftsführung hat sich im Rahmen unternehmerischen Ermessens ordnungsgemäß verhalten.
Ein Betriebsrat beispielsweise erhielt mehrere Jahre bis zu seinem Ausscheiden volle Bezüge. War das der Dank für zuvor gezeigtes Wohlverhalten?
Mit Dank für Wohlverhalten hatte diese Freistellung nichts zu tun. Eine derartige Behauptung ist absurd und verkennt die Rechtslage nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Freigestellten Betriebsratsmitgliedern ist nach Beendigung der Freistellung das gesetzliche Recht eingeräumt, eine betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Die Einarbeitungs- und Schulungszeit für Mitglieder des Betriebsrates, die drei volle Amtszeiten freigestellt waren, beträgt zwei Jahre. Im hier diskutierten Fall geht es um einen Betriebsrat, der mit 62 Jahren aus dem Gremium ausgeschieden ist. Auch dieser Betriebsrat hatte Anspruch auf zweijährige Freistellung und betriebliche sowie außerbetriebliche Fortbildungsmöglichkeiten. Es war im Interesse des Flughafens geradezu zwingend, mit diesem Mitarbeiter eine Vereinbarung über die Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses zum Renteneintrittstermin zu schließen. Von der Weiterbildung und der Bezahlung teurer Fortbildungsmaßnahmen hätten weder der betroffene Mitarbeiter noch der Flughafen profitiert. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe sind ein klassisches Beispiel dafür, dass in Unkenntnis der Rechtslage oder aber vorsätzlich falsch und ohne zu differenzieren argumentiert wird.
In einigen Fällen waren Mitarbeiter länger als zehn Jahre freigestellt. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass man diese nicht an anderer Stelle hätte einsetzen können. Warum gelang Ihnen das nicht?
Das ist in dieser Vereinfachung nicht richtig und betrifft lediglich einen Fall. Diesem Mitarbeiter, der übrigens über eine Hochschulbildung verfügte, war seinerzeit gekündigt worden. Nach einem Hinweis des Arbeitsgerichts über die mögliche Unwirksamkeit der Kündigung wurde der Mitarbeiter mit dessen Zustimmung für viele Jahre abgeordnet. Nach Beendigung der Abordnung hat der Flughafen sich um den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung bemüht. Die Verhandlungen scheiterten jedoch an hohen sechs bis sieben-stelligen Abfindungsvorstellungen des Mitarbeiters. Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung war nach übereinstimmender Auffassung unserer Anwälte nicht möglich. Zudem ist es dem Flughafen verwehrt, Mitarbeiter, die Anspruch auf eine im Arbeitsvertrag konkretisierte Aufgabe haben, einfach an anderer Stelle des Unternehmens einzusetzen. Dies alles ist juristisch umfänglich bewertet worden.
Hat der Aufsichtsrat des Flughafens jemals von diesen langfristigen Freistellungen durch eine Information von Ihnen erfahren?
Der Aufsichtsrat des Flughafens ist über die langfristigen Freistellungen informiert. Zudem waren die seinerzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden unterrichtet. Die Entscheidungen der Geschäftsführung wurden mitgetragen.
Laut uns vorliegenden Unterlagen zahlte der Flughafen Köln/Bonn zwischen 2014 und 2017 gut 130 Millionen Euro an Fluggesellschaften, um die Passagierzahlen nach oben zu treiben. Ist das richtig und haben sich diese Zuschüsse für den Flughafen ausgezahlt?
Zeitlich befristete Zahlungen von Marketingzuschüssen an Airlines sind ein in der Branche absolut übliches und legitimes Instrument zur Förderung von Wachstum und Verkehr, das von großen und von kleinen Flughäfen weltweit seit Jahren genutzt wird. Es handelt sich mithin um branchenübliche Marketingmaßnahmen, die schon vor meiner Übernahme der Geschäftsführungsaufgabe am Flughafen Köln/Bonn praktiziert worden sind. Der Flughafen München hat beispielsweise in 2017 öffentlich gemacht, dass er seit 1994 neue Strecken finanziell fördert. Sämtliche Zahlungen an Airlines sind zudem durch unsere Wirtschaftsprüfer im Zuge der Jahresabschlussprüfungen zum Gegenstand der Prüfungen gemacht worden. Die verschiedenen in den letzten Jahren beschäftigten Wirtschaftsprüfer haben dies alles in keiner Weise beanstandet.
War dies mit dem Aufsichtsrat abgestimmt?
Die Kosten für die Förderung neuer Strecken waren Teil des Wirtschaftsplans. Der Wirtschaftsplan wird Jahr für Jahr durch den Aufsichtsrat beschlossen. Von daher war der Aufsichtsrat informiert. Die Thematik ist im Übrigen mit früheren Aufsichtsratsvorsitzenden umfänglich erörtert und besprochen worden.
Wirtschaftsprüfer kritisieren, dass in einigen Fällen für diese Förderung keine Gegenleistung durch die Fluggesellschaften erbracht wurde. Ist das richtig?
Dieser Vorwurf ist in Berichten, die mir zugänglich waren, nicht erhoben worden.
Haben Sie den Fokus deswegen auf das Passagierwachstum gelegt, weil Ihr Bonus daran gekoppelt war, während gleichzeitig der Gewinn des Flughafens immer weiter einbrach?
Die Förderung neuer Strecken war für die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens außerordentlich erfolgreich. So ist es gelungen, die für das Überleben des Flughafens erforderlichen neuen Airlines nach Köln zu holen. Wir haben im Interesse unserer Kunden neue Strecken nach Übersee, sei es Asien oder Amerika, aufbauen können. Der erfolgreiche Ausbau von Fracht- und Personenbeförderung hat den Flughafen zu einer zentralen Infrastruktureinrichtung der Region Köln/Bonn und des Landes Nordrhein-Westfalen gemacht. Dies hat jüngst der nordrhein-westfälische Ministerpräsident bestätigt. Die durch mehrere Sachverständigengutachten nachgewiesenen wirtschaftlichen Auswirkungen zu Gunsten der Region zeigen Vorteile in Milliardenhöhe auf. Es ist geradezu absurd, diese erfolgreiche Politik des Wachstums von Fracht und Passage in Zusammenhang zu bringen mit Bonuszahlungen. Die Behauptung über Gewinneinbrüche ist zudem schlicht und einfach falsch. Es gibt unter den 20 Flughäfen, die wir in Deutschland kennen, in der Regel nur sechs Flughäfen mit Jahresgewinnen. Köln/Bonn hat in den zurückliegenden zehn Jahren immer dazu gehört.
Wurden wichtige Sanierungsarbeiten etwa beim Brandschutz auch deshalb nicht in Angriff genommen, weil die Kapitaldecke nicht ausreichte?
Der Brandschutz gehörte nicht zu meinem Aufgabenbereich. Ich weiß aber aus den Geschäftsführerbesprechungen, dass meine Mitgeschäftsführer notwendige Brandschutzaktivitäten in Angriff genommen haben. Der Brandschutz ist einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen worden. Gleiches gilt für die leistungsstarke Feuerwehr am Flughafen.
Mitarbeiter haben Sie beschuldigt, bewusst die Ausschreibung zum Jahresabschlussprüfer zu Gunsten der Fa. PWC manipuliert zu haben. Stimmt das? Wenn ja, warum haben Sie das getan?
Der Vorwurf hat keine Substanz. Ich habe weder auf die Wertung der verantwortlichen Vergabemitarbeiter eingewirkt noch deren Entscheidung beeinflusst. Im Übrigen ist die Bestellung des Abschlussprüfers Sache von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. Beide Gremien haben einstimmig für PWC votiert.
Von Interesse ist Ihr Verhältnis zur Fluggesellschaft Nayak. Die Firma stellte Ihnen Propellerflugzeuge auch für private Zwecke zur Verfügung. Haben Sie der Gesellschaft besonders günstige Rabatte oder große Nachlässe bei den Parkgebühren eingeräumt?
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die von mir für private Zwecke genutzten Flugzeuge immer auch privat ordnungsgemäß bezahlt worden sind. Insoweit einen Zusammenhang herzustellen zu angeblichen Nachlässen bei Parkgebühren, ist absurd. Gleiches gilt für die Aussage, es seien quasi im Gegenzug besonders günstige Rabatte oder Nachlässe eingeräumt worden. Es gibt auf allen Flughäfen in Deutschland eine Vielzahl von Sonderkonditionen für flughafenaffine Betriebe im Park- und Sicherheitsbereich. Es lässt sich sehr leicht nachweisen, dass die Zahlungspflicht der betroffenen Firma auf dem Niveau der Zahlungspflichten anderer Unternehmen lag.
Die Kanzleien Feigen Graf und CMS beziffern den Schaden bei der Mietzinsstundung für die Fa.Nayak auf bis zu 145 000 Euro. Zudem soll die FKB auf Geheiß von Ihnen entgegen dem Rat der Rechtsabteilung der klammen Aircraft-Gesellschaft gut 85 000 Euro Nebenkosten erstattet haben. Ist das richtig?
Den angeblichen Hinweis der Rechtsabteilung gibt es nicht. Dies ist frei erfunden. Richtig ist, dass der Nayak-Gruppe aufgrund wirtschaftlicher Probleme Mietstundungen gewährt worden sind. Hierüber haben wir den Vorsitzenden des Aufsichtsrates umfänglich unterrichtet. Die Leistungen von Nayak waren für die Standortsicherung von UPS unverzichtbar und damit für unser Frachtgeschäft insgesamt von höchster Bedeutung. Zudem waren sie nach Prüfung ausreichend abgesichert.
Hat man Ihnen bei der Berechnung der zu bezahlenden Flugzeit besondere Vorteile eingeräumt?
Die Frage kann ich mit einem eindeutigen „Nein“ beantworten.
Zwischen Teilen des Aufsichtsrats und Ihnen hat es ein tiefgreifendes Zerwürfnis gegeben, das auch noch nach der einvernehmlichen Trennung besteht. Warum ist das in Ihrem Fall so?
Als Geschäftsführer bin ich zu einer vorbehaltlosen Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat verpflichtet. Dieser Pflicht bin ich jederzeit nachgekommen. Die Mehrheit des Aufsichtsrates hat meine Position unterstützt. Ich will aber nicht verhehlen, dass es auch Minderheitspositionen gab. Die Art und Weise der Auseinandersetzung hat in den zurückliegenden Jahren Formen angenommen, die ich nicht akzeptieren kann und die mit Sicherheit nicht im Interesse des Flughafens liegen. Die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in und um den Flughafen hat mir jedoch stets Vertrauen entgegengebracht. Möglicherweise geht es einigen Mitarbeitern heute darum, diese Mitarbeiter nachträglich zu verunsichern und das mir gewährte Vertrauen in Zweifel zu ziehen.
Sind Sie das Opfer einer politisch-motivierten Intrige?
Wie würden Sie es nennen, wenn Sie wie ich – monatelang mit Vorwürfen bombardiert – öffentlich an den Pranger gestellt werden, ohne sich wehren zu können?
Immer wieder war von einem „System Garvens“ die Rede, das bei Mitarbeitern Angst auslöste. Was sagen Sie dazu?
Ich hatte zur deutlichen Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein absolut unkompliziertes und offenes Verhältnis. Wenn ich heute vom Flughafen Köln/Bonn eine Reise antrete, sprechen mich immer wieder Mitarbeiter an, die mir in zum Teil beeindruckender Weise volle Solidarität bekunden. Diese Erfahrungen tun mir menschlich außerordentlich gut. Wenn man so will, gab es natürlich ein „System Garvens“: Ich bin geholt worden und angetreten, aus einem defizitären Flughafen einen erfolgreichen Airport zu machen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass in einem solchen Prozess Mitarbeiter Karriere machen und andere nicht, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht allen immer gefallen können. Aber das Unternehmen hat einen Aufsichtsrat, einen Betriebsrat und diverse Ausschüsse – ein Geschäftsführer handelt nie allein und verfügt nicht über die Machtfülle irgendwelcher Despoten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gesellschafter 16 Jahre lang an mir festgehalten hätten, wenn ich derart über die Stränge geschlagen hätte.
Wo sehen im Rückblick Fehler, geschäftlich aber auch menschlich in Ihrer Rolle als Führungskraft, die Sie gemacht haben?
Es gibt im Rückblick sicher einzelne Entscheidungen, die man mit Wissen von heute vielleicht anders getroffen hätte. Möglicherweise habe ich in 16 Jahren Führungsverantwortung auch manchen Mitarbeitern Unrecht getan. Dies tut mir leid. Hieraus rechtfertigt sich aber nicht, meine Lebensleistung als Flughafenmanager derart in den Schmutz zu ziehen.
Würden Sie alles noch einmal genauso machen?
Ich war 16 Jahre lang Geschäftsführer eines großen Unternehmens. Diese Zeit besteht aus Erfolgen und Misserfolgen, aus richtigen und falschen Entscheidungen. Natürlich würde ich alle Fehler, die ich gemacht habe, im Nachhinein gerne beseitigen. Aber wenn es um die Frage einer Dienstpflichtverletzung als Geschäftsführer geht, habe ich mir nichts vorzuwerfen.