Ex-Flughafenchef Garvens„Das hat mich persönlich getroffen“

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Michael Garvens war bis Ende 2017 Geschäftsführer des Flughafens.

Michael Garvens war bis Ende 2017 Geschäftsführer des Flughafens.

  • Der abgelöste Flughafenchef Michael Garvens über die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, und das Zerwürfnis mit Teilen des Aufsichtsrats.

Warum haben Sie solange geschwiegen?

Michael Garvens: Ende 2017 erfolgte  die einvernehmliche  Aufhebung meines Vertrages als Geschäftsführer  der Flughafen Köln Bonn GmbH. Es ist für mich eine Frage des guten Tons, nach einem einvernehmlichen  Ausscheiden Vorgänge in und um den Flughafen nicht öffentlich zu kommentieren. Dem Versuch, meine persönliche und berufliche Reputation öffentlich zu beschädigen, trete ich allerdings entschieden entgegen. Die erfolgreiche  Arbeit für Entwicklung  und Ausbau des Flughafens  Köln Bonn lasse ich nicht einfach in den Schmutz ziehen. Das bin ich mir, dem Flughafen und den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig.

Fühlen Sie sich fair behandelt?

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Die große Mehrheit der Gesellschaftervertreter  und der Mitglieder des Aufsichtsrates haben mich in meiner Funktion stets respektvoll und fair behandelt. Hierfür bin ich dankbar. Leider gab und gibt es eine Gruppe, die mit mir einen Machtkampf um die Frage der operativen Führung des Flughafens führte. Die dabei eingesetzten Mittel sind unfair: Zielgerichtete Indiskretionen,  Weiterleitung  von vertraulichen  Unterlagen. Das hat mich persönlich sehr getroffen.  Dass durch diese Kampagnen  die Entwicklung  des Flughafens  Köln/Bonn selbst  Schaden  nimmt  und dies zu Lasten Tausender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in und um den Flughafen geht, stört offenbar die Verursacher nicht.

Der Flughafen will insgesamt rund eine Million Euro Schadenersatz bei Ihrer Managerhaftpflicht-Versicherung einklagen. Zum Beispiel im Falle der Fa.Wisskirchen, die für einen Teil der Abfertigung von Luftfracht zuständig war. Hier geht es unter anderem um den Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit Rechnungen der Firma Wisskirchen, weil diesen keine Gegenleistung zu Grunde gelegen haben sollen. Stimmt das?

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates ist der Frachtbetrieb auf die Firma Wisskirchen ausgelagert worden. Nach unbestrittener Feststellung der Wirtschaftsprüfer  von KPMG ist die  Auslagerung  des Frachthandlingbetriebs  für den Flughafen  wirtschaftlich  vorteilhaft    und   war damit richtig. Der Flughafen hat diverse  Leistungen  bei Wisskirchen  eingekauft, die für ein ordnungsgemäßes Frachthandling  unverzichtbar  sind. Dazu zählen Absicherungsmaßnahmen des Geländes, die notwendige Begleitung einzelner Sendungen, zum Beispiel zur Veterinärstation, die Müllentsorgung oder auch die Vorhaltung und der Betrieb von Kühlmöglichkeiten. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird beispielsweise die im Frachthandling unverzichtbare Veterinärstation  genehmigt. Die Behauptung,  den Zahlungen an Wisskirchen hätten keine Gegenleistungen gegenübergestanden, ist falsch.

Ihnen wird vorgeworfen, den Vertrag mit der Fa.Wisskirchen geschlossen zu haben, obwohl das Unternehmen nicht hinreichend auf finanzielle Risiken untersucht worden ist. Ist das richtig?

Das Unternehmen Wisskirchen arbeitet bis heute nicht nur am Flughafen Köln/Bonn auf hohem fachlichen Niveau, sondern seit dem Jahr 2002 an einem der größten Luftfrachtkreuze Europas, nämlich am Frankfurter Flughafen. Zudem ist Wisskirchen eine der  größten  und bedeutendsten  externen  Frachthandlingagenten  für die Lufthansa  Cargo AG. Die Entscheidung für Wisskirchen war überlegt und  richtig.

Obwohl die Fa.Wisskirchen finanziell in Schieflage geriet und Vereinbarungen nicht einhalten konnte, hielt der Flughafen an der Geschäftsbeziehung fest und räumte der Firma ein, die Forderungen des Flughafens über zehn Jahre abzustottern. Warum?

Die Firma Wisskirchen arbeitet bis heute erfolgreich am Flughafen. Eine überstürzte Beendigung der Geschäftsbeziehung  zu Wisskirchen  hätte zu Lasten des Flughafens Schadensersatzansprüche  auslösen können.  Zudem war der Flughafen zum damaligen  Zeitpunkt nicht in der Lage, den Frachthandlingbetrieb  kurzfristig  wieder in Eigenregie zu übernehmen.  Darum haben wir mit der Firma Wisskirchen wirtschaftlich  sinnvolle Vereinbarungen  getroffen, die die erfolgreiche Arbeit im Bereich des  Frachthandlings  für die Vertragslaufzeit  bis heute sicherstellen.

Ihnen wird vorgeworfen, insgesamt 49 Mitarbeiter unzulässig lange freigestellt zu haben. Zwei Fälle sehen die Prüfer, die der Aufsichtsrat eingeschaltet hat, als rechtlich relevant an. Worum geht es genau?

Der Flughafen Köln/Bonn unterliegt dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Dies sichert den Beschäftigten hohe Rechte zu, wogegen nichts einzuwenden ist. Aber das bedeutet auch, dass man einen Mitarbeiter, dem es schwer fällt, neue Anforderungen zu erfüllen,  nicht so ohne weiteres auf eine neue Position setzen kann. Was arbeitsvertraglich vereinbart ist, lässt sich eben nur durch Kündigung oder Änderungskündigung ändern. Genau dem, das war unser Problem, stand der Tarifvertrag entgegen. In den kritisierten Fällen blieb nichts anderes übrig, als beispielsweise eine Freistellung. Seit dem Jahr 2002 hat der Flughafen mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Lediglich in drei Fällen sind längerfristig bezahlte Freistellungen praktiziert worden. ln  jedem Einzelfall haben wir spezialisierte Anwälte zur Prüfung der arbeitsrechtlichen  Entscheidungen und Möglichkeiten hinzugezogen.  Die Geschäftsführung hat sich im Rahmen unternehmerischen Ermessens ordnungsgemäß verhalten.

Ein Betriebsrat beispielsweise erhielt mehrere Jahre bis zu seinem Ausscheiden volle Bezüge. War das der Dank für zuvor gezeigtes Wohlverhalten?

Mit Dank für Wohlverhalten hatte diese Freistellung nichts zu tun. Eine derartige Behauptung ist absurd und verkennt die Rechtslage nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Freigestellten Betriebsratsmitgliedern  ist nach Beendigung  der Freistellung  das gesetzliche  Recht   eingeräumt, eine betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Die Einarbeitungs- und Schulungszeit  für Mitglieder  des Betriebsrates,  die drei volle Amtszeiten  freigestellt  waren, beträgt zwei Jahre. Im hier diskutierten Fall geht es um einen Betriebsrat, der mit 62 Jahren aus dem Gremium ausgeschieden  ist. Auch dieser Betriebsrat hatte Anspruch auf zweijährige Freistellung  und betriebliche  sowie außerbetriebliche  Fortbildungsmöglichkeiten. Es war im Interesse des Flughafens geradezu  zwingend,  mit diesem Mitarbeiter eine Vereinbarung über die Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses zum Renteneintrittstermin zu schließen. Von der Weiterbildung  und der Bezahlung teurer Fortbildungsmaßnahmen hätten weder  der betroffene  Mitarbeiter noch der Flughafen  profitiert.  Die in diesem   Zusammenhang  erhobenen   Vorwürfe  sind  ein  klassisches   Beispiel  dafür,  dass  in  Unkenntnis  der Rechtslage oder aber vorsätzlich falsch und ohne zu differenzieren argumentiert wird.

In einigen Fällen waren Mitarbeiter länger als zehn Jahre freigestellt. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass man diese nicht an anderer Stelle hätte einsetzen können. Warum gelang Ihnen das nicht?

Das ist in dieser Vereinfachung  nicht richtig und betrifft lediglich einen Fall. Diesem Mitarbeiter, der übrigens über eine Hochschulbildung verfügte, war seinerzeit gekündigt worden. Nach einem Hinweis des Arbeitsgerichts  über die mögliche Unwirksamkeit  der Kündigung wurde der Mitarbeiter mit dessen Zustimmung für viele Jahre abgeordnet. Nach Beendigung der Abordnung hat  der Flughafen sich um   den Abschluss  einer Aufhebungsvereinbarung bemüht. Die Verhandlungen scheiterten jedoch an hohen sechs bis sieben-stelligen Abfindungsvorstellungen  des Mitarbeiters. Eine außerordentliche  betriebsbedingte  Kündigung war nach übereinstimmender  Auffassung  unserer  Anwälte  nicht  möglich.  Zudem ist es dem  Flughafen  verwehrt,  Mitarbeiter,  die Anspruch auf eine im  Arbeitsvertrag  konkretisierte  Aufgabe haben, einfach an anderer Stelle des Unternehmens einzusetzen. Dies alles ist juristisch umfänglich bewertet worden.

Hat der Aufsichtsrat des Flughafens jemals von diesen langfristigen Freistellungen durch eine Information von Ihnen erfahren?

Der Aufsichtsrat  des Flughafens  ist über die langfristigen  Freistellungen  informiert.  Zudem waren die seinerzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden unterrichtet.  Die Entscheidungen der Geschäftsführung  wurden mitgetragen.

Laut uns vorliegenden Unterlagen zahlte der Flughafen Köln/Bonn zwischen 2014 und 2017 gut 130 Millionen Euro an Fluggesellschaften, um die Passagierzahlen nach oben zu treiben. Ist das richtig und haben sich diese Zuschüsse für den Flughafen ausgezahlt?

Zeitlich befristete Zahlungen von Marketingzuschüssen  an Airlines sind ein in der Branche absolut übliches  und legitimes  Instrument zur Förderung  von Wachstum  und Verkehr, das von großen und   von kleinen Flughäfen  weltweit seit Jahren genutzt wird. Es handelt  sich mithin  um branchenübliche  Marketingmaßnahmen,   die schon  vor meiner  Übernahme  der Geschäftsführungsaufgabe  am Flughafen Köln/Bonn  praktiziert worden sind. Der Flughafen München  hat beispielsweise  in 2017 öffentlich gemacht, dass er seit 1994 neue Strecken finanziell fördert. Sämtliche Zahlungen an Airlines sind zudem durch unsere Wirtschaftsprüfer im Zuge der Jahresabschlussprüfungen zum Gegenstand der Prüfungen gemacht  worden.  Die verschiedenen  in den letzten Jahren  beschäftigten  Wirtschaftsprüfer  haben  dies alles in keiner Weise beanstandet.

War dies mit dem Aufsichtsrat abgestimmt?

Die Kosten für die Förderung neuer Strecken waren Teil des Wirtschaftsplans. Der Wirtschaftsplan wird Jahr für Jahr durch den Aufsichtsrat beschlossen. Von daher war der Aufsichtsrat informiert.   Die Thematik ist im Übrigen mit früheren Aufsichtsratsvorsitzenden  umfänglich erörtert und besprochen worden.

Wirtschaftsprüfer kritisieren, dass in einigen Fällen für diese Förderung keine Gegenleistung durch die Fluggesellschaften erbracht wurde. Ist das richtig?

Dieser Vorwurf ist in Berichten, die mir zugänglich waren, nicht erhoben worden.

Haben Sie den Fokus deswegen auf das Passagierwachstum gelegt, weil Ihr Bonus daran gekoppelt war, während gleichzeitig der Gewinn des Flughafens immer weiter einbrach?

Die Förderung neuer Strecken war für die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens außerordentlich erfolgreich. So ist es  gelungen, die für das Überleben des Flughafens erforderlichen   neuen Airlines nach Köln zu holen.   Wir haben im Interesse unserer Kunden   neue Strecken nach Übersee, sei es Asien oder Amerika, aufbauen können. Der erfolgreiche Ausbau von Fracht- und Personenbeförderung  hat den Flughafen zu einer  zentralen Infrastruktureinrichtung  der Region Köln/Bonn und des Landes  Nordrhein-Westfalen  gemacht.  Dies hat jüngst der nordrhein-westfälische Ministerpräsident bestätigt. Die durch mehrere Sachverständigengutachten  nachgewiesenen     wirtschaftlichen  Auswirkungen  zu  Gunsten  der Region zeigen Vorteile in Milliardenhöhe auf. Es ist geradezu  absurd,  diese erfolgreiche  Politik des Wachstums  von Fracht und Passage in Zusammenhang  zu bringen mit Bonuszahlungen. Die Behauptung über Gewinneinbrüche  ist zudem schlicht und einfach falsch. Es gibt unter den 20 Flughäfen, die wir in Deutschland kennen, in der Regel nur sechs Flughäfen mit Jahresgewinnen.  Köln/Bonn hat in den zurückliegenden zehn  Jahren immer dazu gehört.

Wurden wichtige Sanierungsarbeiten etwa beim Brandschutz auch deshalb nicht in Angriff genommen, weil die Kapitaldecke nicht ausreichte?

Der Brandschutz gehörte nicht zu meinem Aufgabenbereich. Ich weiß aber aus den Geschäftsführerbesprechungen, dass meine Mitgeschäftsführer  notwendige Brandschutzaktivitäten  in Angriff genommen haben. Der Brandschutz ist einer regelmäßigen  Kontrolle unterzogen worden. Gleiches gilt für die leistungsstarke Feuerwehr am Flughafen.

Mitarbeiter haben Sie beschuldigt, bewusst die Ausschreibung zum Jahresabschlussprüfer zu Gunsten der Fa. PWC manipuliert zu haben. Stimmt das? Wenn ja, warum haben Sie das getan?

Der Vorwurf hat keine Substanz. Ich habe weder auf die Wertung der verantwortlichen Vergabemitarbeiter  eingewirkt  noch deren Entscheidung  beeinflusst.  Im Übrigen ist die Bestellung des Abschlussprüfers  Sache von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. Beide Gremien haben einstimmig für PWC votiert.

Von Interesse ist Ihr Verhältnis zur Fluggesellschaft Nayak. Die Firma stellte Ihnen Propellerflugzeuge auch für private Zwecke zur Verfügung. Haben Sie der Gesellschaft besonders günstige Rabatte oder große Nachlässe bei den Parkgebühren eingeräumt?

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die von mir für private Zwecke genutzten Flugzeuge immer auch privat ordnungsgemäß bezahlt worden sind. Insoweit einen Zusammenhang herzustellen  zu angeblichen  Nachlässen  bei Parkgebühren,  ist absurd.  Gleiches gilt für die Aussage, es seien quasi im Gegenzug   besonders günstige Rabatte oder Nachlässe eingeräumt worden. Es gibt auf allen Flughäfen in Deutschland eine Vielzahl  von Sonderkonditionen  für flughafenaffine  Betriebe   im Park- und Sicherheitsbereich.  Es lässt sich sehr leicht nachweisen, dass die Zahlungspflicht der betroffenen Firma auf dem Niveau der Zahlungspflichten  anderer Unternehmen lag.

Die Kanzleien Feigen Graf und CMS beziffern den Schaden bei der Mietzinsstundung für die Fa.Nayak auf bis zu 145 000 Euro. Zudem soll die FKB auf Geheiß von Ihnen entgegen dem Rat der Rechtsabteilung der klammen Aircraft-Gesellschaft gut 85 000 Euro Nebenkosten erstattet haben. Ist das richtig?

Den angeblichen  Hinweis der Rechtsabteilung gibt es nicht. Dies ist frei erfunden. Richtig ist, dass der Nayak-Gruppe aufgrund wirtschaftlicher Probleme Mietstundungen gewährt worden sind. Hierüber  haben  wir den Vorsitzenden  des Aufsichtsrates  umfänglich  unterrichtet.  Die Leistungen von Nayak waren für die Standortsicherung  von UPS unverzichtbar und damit für unser Frachtgeschäft insgesamt von höchster Bedeutung. Zudem waren sie nach Prüfung ausreichend  abgesichert.

Hat man Ihnen bei der Berechnung der zu bezahlenden Flugzeit besondere Vorteile eingeräumt?

Die Frage kann ich mit einem eindeutigen „Nein“ beantworten.

Zwischen Teilen des Aufsichtsrats und Ihnen hat es ein tiefgreifendes Zerwürfnis gegeben, das auch noch nach der einvernehmlichen Trennung besteht. Warum ist das in Ihrem Fall so?

Als Geschäftsführer  bin ich zu einer vorbehaltlosen  Zusammenarbeit  mit dem Aufsichtsrat verpflichtet. Dieser Pflicht bin ich jederzeit nachgekommen.  Die Mehrheit des Aufsichtsrates hat meine Position unterstützt. Ich will aber nicht verhehlen, dass es auch Minderheitspositionen gab.  Die Art und Weise  der Auseinandersetzung  hat in den zurückliegenden  Jahren Formen angenommen, die ich nicht akzeptieren kann und die mit Sicherheit nicht im Interesse des Flughafens liegen. Die Mehrheit der Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter in und um den Flughafen hat mir jedoch stets  Vertrauen entgegengebracht.  Möglicherweise  geht es einigen Mitarbeitern  heute darum,  diese Mitarbeiter  nachträglich  zu verunsichern  und das   mir gewährte Vertrauen  in Zweifel zu ziehen.

Sind Sie das Opfer einer politisch-motivierten Intrige?

Wie würden Sie es nennen, wenn Sie wie ich – monatelang mit Vorwürfen bombardiert – öffentlich an den Pranger gestellt werden, ohne sich wehren zu können?

Immer wieder war von einem „System Garvens“ die Rede, das bei Mitarbeitern Angst auslöste. Was sagen Sie dazu?

Ich hatte zur deutlichen Mehrheit der Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter ein absolut unkompliziertes und offenes Verhältnis. Wenn  ich heute vom Flughafen Köln/Bonn  eine Reise antrete, sprechen mich immer wieder Mitarbeiter an, die mir in zum Teil beeindruckender  Weise volle Solidarität  bekunden. Diese Erfahrungen  tun mir menschlich  außerordentlich  gut. Wenn man so will, gab es natürlich ein „System Garvens“: Ich bin geholt worden und angetreten, aus einem defizitären Flughafen einen erfolgreichen Airport zu machen. Es liegt in der Natur der Dinge, dass in einem solchen Prozess Mitarbeiter Karriere machen und andere nicht, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht allen immer gefallen können. Aber das Unternehmen hat einen Aufsichtsrat, einen Betriebsrat und diverse Ausschüsse – ein Geschäftsführer handelt nie allein und verfügt nicht über die Machtfülle irgendwelcher Despoten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gesellschafter 16 Jahre lang an mir festgehalten hätten, wenn ich derart über die Stränge geschlagen hätte.

Wo sehen im Rückblick Fehler, geschäftlich aber auch menschlich in Ihrer Rolle als Führungskraft, die Sie gemacht haben?

Es gibt im Rückblick  sicher einzelne Entscheidungen,  die man mit  Wissen von heute vielleicht anders getroffen hätte. Möglicherweise   habe ich in 16 Jahren Führungsverantwortung auch manchen Mitarbeitern  Unrecht getan. Dies tut mir leid. Hieraus  rechtfertigt  sich   aber nicht, meine Lebensleistung  als   Flughafenmanager derart  in den Schmutz zu ziehen.

Würden Sie alles noch einmal genauso machen?

Ich war 16 Jahre lang Geschäftsführer eines großen Unternehmens. Diese Zeit besteht aus Erfolgen und Misserfolgen, aus richtigen und falschen Entscheidungen. Natürlich würde ich alle Fehler, die ich gemacht habe, im Nachhinein gerne beseitigen. Aber wenn es um die Frage einer Dienstpflichtverletzung als Geschäftsführer geht, habe ich mir nichts vorzuwerfen.

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