Abo

IHK Köln im VisierLandesrechnungshof kritisiert Gehalt des Hauptgeschäftsführers

Lesezeit 4 Minuten
digas-149679113_MDS-KSTA-2017-02-20-71-112534466

Das Kammergebäude in der Innenstadt.

Köln – Die Höhe des Gehaltes des Hautgeschäftsführers, Boni für Mitarbeiter und die Anhäufung von Vermögen. Das sind nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ einige der Punkte, die der Landesrechnungshof nach einer Überprüfung der Industrie- und Handelskammer Köln ( IHK) kritisch hinterfragt. Nach den Kammern Bonn/Rheinsieg, Hagen sowie Dortmund haben die Finanzkontrolleure nun auch in die Kölner Bücher geschaut.

Die Behörde prüft dabei die Haushaltführung der Kammern auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, denn schließlich finanzieren sie sich aus Pflichtbeiträgen ihrer Mitgliedsunternehmen. In ihrem Bericht, dessen Ergebnisse dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ in Auszügen vorliegen, listen die Prüfer mehrere brisante Punkte auf, zu denen die Kammern nun Stellung nehmen muss.

Gehalt des Kammerchefs wird kritisiert

Besonders kritische Fragen hat der Landesrechnungshof zum Gehalt des Hauptgeschäftsführers. Ulf Reichardt erhält jährlich ein Fix-Gehalt in Höhe von 180.000 Euro, hinzu kommt noch eine variable Vergütung von 140.000 Euro. Darüber hinaus erhält er zudem Vorsorgezahlungen für das Alter in Höhe von 60.000 Euro, die die Kammer in eine Versorgungskasse einzahlt. In Summe zahlt die Kammer ihrer Top-Führungskraft also 380. 000 Euro.

Der studierte Diplomkaufmann, der seine Bezüge kürzlich freiwillig offengelegt hat, hatte zuvor in verschiedenen Positionen bei Thyssen-Krupp gearbeitet. Bei seiner Auswahl im Jahr 2012 hatte sich die Kammer ausdrücklich jemanden mit Erfahrung in der freien Wirtschaft gewünscht und „daher marktüblich verhandelt“, wie Präsident Werner Görg jüngst  nochmals betonte.  

Das könnte Sie auch interessieren:

„Der Rechnungshofbericht legt den Finger in die Wunde. Wenn in der IHK Köln das Leistungsprinzip gelten würde, wäre der Hauptgeschäftsführer mit der Hälfte seiner aktuellen Bezüge noch bestens bedient“, sagt Kai Boeddinghaus von der kammerkritischen Organisation  bffk, der  für verschiedene Medien   zum Thema recherchiert hat. 

Prämien für Mitarbeiter

Des Weiteren hinterfragen die Düsseldorfer Prüfer Boni, die die Kammer an einige ihrer Mitarbeiter auszahlt. Im Jahr 2015 etwa beliefen sich die leistungsabhängigen Prämien für insgesamt 95 Bedienstete auf rund  158.000 Euro. Die Prüfer monieren dabei vor allem die fehlende Transparenz.  In den Wirtschaftsplänen und Jahresabschlussberichten seien diese Vergütungen nicht gesondert ausgewiesen worden. Dies sollte aus Sicht der Prüfer aber der Fall sein.

Auf Anfrage begründet die Kammer das Vorgehen:  „Aus Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK Köln schlüsseln wir diese nicht einzeln im Wirtschaftsplan auf.“

Vermögen wurde angehäuft

Als problematisch bewerten die Prüfer auch vereinfacht gesagt, den Vermögensaufbau der Kölner Kammer aus den Beiträgen der Unternehmen. Kritiker werfen den IHKn in Deutschland schon seit geraumer Zeit vor, sie horteten Geld. Denn grundsätzlich dürfen Kammern eigentlich überhaupt nur dann Pflichtbeiträge erheben, wenn die Kosten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht anderweitig gedeckt sind – sprich durch vorhandenes Vermögen. In der jüngsten Vergangenheit hatte die Kölner Kammer in diesem Zusammenhang mehrere Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht erlitten.

Einen weiteren Kritikpunkt sehen die Düsseldorfer Prüfer in der Art, wie die Kammer Geld aus Pflichtbeiträgen anlegt. In einem Fall habe die IHK Köln „nicht die niedrigste Risikostufe gewählt, obwohl die Sicherheit von Geldanlagen nach der kammereigenen Richtlinie erste Priorität hat.“ Dem Vernehmen nach soll es sich um  Unternehmensanleihen handeln, die nicht mit dem höchsten Rating bewertet wurden.

Zudem stehen nach Auffassung des LRH einzelne Anlagen laut Rechnungshof nicht im Einklang mit dem Finanzstatut. Die IHK versichert, dass bei allen Geldanlagen die Sicherheit der Anlage im Vordergrund stehe.  Man habe mit den zuständigen Gremien eine Anlagerichtlinie erarbeitet, die auch geringe Aktienanteile enthält. Dadurch sei die niedrigste Risikostufe gleichzeitig ausgeschlossen.

IHK soll Aufträge nicht ausgeschrieben haben

Ein weitere Aspekt, den die Prüfer bemängeln, ist die Tatsache, dass „in einer Reihe von Fällen keine Ausschreibung und/oder keine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt wurde.“ Damit habe die IHK Köln nach Meinung des Landesrechnungshofes gegen die Regelungen zur Auftragsvergabe verstoßen. „Eine externe Sicht auf die eigenen Prozesse ist immer hilfreich und wir nehmen die Hinweise des Landesrechnungshofs daher gerne entgegen“, sagt Ulf Reichardt, Hauptgeschäftsführer der IHK.  „Durch unsere regelmäßigen Zertifizierungen sind wir diese Sicht auf uns gewohnt und sehen dies grundsätzlich immer als Chance“, so Reichardt.

Die Kammer wird in den nächsten Wochen ihre Stellungnahme an den Landesrechnungshof schicken.  Die Aufsichtsbehörde der Kammer, der Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen,  wollte sich auf Anfrage nicht derzeit noch nicht zu den Vorgängen äußern.

KStA abonnieren